Druckschrift 
2 (1860) Director - Globus
Entstehung
Seite
63
Einzelbild herunterladen
 

Eigensinn.

63

Erfahrung, daß es das Begehrte nicht so unbedingt als erreichbar voraussetzen darf,als es bisher gethan hat. Dadurch verdunkelt sich die Association, die sich zwischen demVorstellen des Begehrten und dem des Erreichten gebildet hat, und da hiemit die Hülfewegfällt, welche sie der ersteren Vorstellung geleistet hat, wird das Wollen gebrochen.Es bleibt höchstens für einige Zeit noch ein machtloses Begehren zurück, das als solchessehr bald in sich selbst zusammensinkt und eben so leicht sich ableiten läßt. Das ange-gebene Mittel ist aber ein völlig unfehlbares und unter allen Umständen vollkommenausreichendes, überdies für einen charaktervollen Erzieher mit Leichtigkeit zu gebrauchen-des Specisicum, wenn es zeitig genug und zwar schon in den ersten Jahren eines ge-sunden Kindes angewendet wird. Denn in dem jüngeren Kinde ist Wohl ein mannich-faltiges Begehren, aber kein fester Zweck und Plan, und darum auch nur eine scheinbareFestigkeit des Willens. Wenn es daher auf ein unbiegsam-energisches, conseqnentesEntgegenwirken stößt, auf das Entgegenwirken eines Erziehers, der auch den Scheinder Schwäche vermeidet, und z. B. nicht durch Wünsche und Bitten, nicht durch Ver-sprechungen und Ermahnungen den Gehorsam bei ihm zu erreichen sucht, so ist mitSicherheit darauf zu rechnen, daß es dem stärkeren Willen weicht. Der Erfolg ist da-gegen viel unsicherer, wenn einmal durch fortgesetzte schwache Nachsicht und Nachgiebig-keit der Umgebung ein wirklich fester Wille in dein Kinde groß gezogen worden ist,und es kann dann leicht geschehen, daß die Erziehung überhaupt nichts mehr über dasKind vermag, ja daß es der stärkeren Macht des Staates überlassen werden muß, umseinen Willen zu unterwerfen. Um so mehr hat man sich zu hüten, daß man dasKind nicht durch Neckereien reize, d. i. daß man nicht aus Laune sich den Schein gebe,als suche man willkürlich seinen Besitz oder seine Freiheit zu stören; denn damit fordertman das Kind gleichsam zum Wiverstand heraus, und da man ihm gar nicht ernstlichentgegentritt, lernt es seine Kraft kennen, und es entsteht in ihm ein Wollen, das sichdem Willen des Erwachsenen nicht unterwirft, statt daß die Absicht darauf gerichtet seinsollte, ein solches Wollen nicht aufkommen zu lassen. Indes darf doch auch ein solchesprophylaktisches Verfahren, das im übrigen allerdings, wie sich von selbst ver-steht, der Anwendung des Heilverfahrens vorzuziehen ist, nur so weit reichen, daß man1) schon dem Eigensinn bei geringen und unbedeutenden Veranlassungen und den erstenAnwandelungen von Eigensinn entschieden entgegentritt, damit sich nicht durchs Gewäh-renlassen ein stärkerer Wille bei dem Kinde ausbilde, und daß man 2) in den Fällen,wo sich der Erfahrung des Erziehers gemäß der Eigensinn bei dem Kinde zu zeigenPflegt, vorzubeugen sucht, und zwar, wo nicht ableitend, namentlich durch geeignete Be-schäftigung, dann natürlich ausschließlich auf eine solche Weise, durch welche sich Machtverkündigt, also durch Befehle, Verbote, Drohungen. Wo das vorbeugende Verfahrenweiter ausgedehnt wird, geht die Regierung über die ihr gesetzten Grenzen hinaus. Sie ^darf also z. B. nicht etwa, um dem Eigensinn zuvorzukommen, ein solches Begehren imvoraus unterdrücken, das zwar an sich der Ordnung nicht widerstrebt und auch bishernicht als ein eigensinniges sich erwiesen hat, bei dem man jedoch befürchtet, daß sichdarin der Eigensinn festsetzen möchte.

Das für den Eigensinn angegebene Heilverfahren ist nur in dem Falle unzureichend,wenn die Kinder körperlich schwach und kränklich sind, so daß ihnen aus Rücksicht aufihren leidenden Zustand mehr Nachsicht zu Theil werden muß. Dann läßt sich aberauch, selbst wenn man bei zunehmender Körperstärke und in den gesunden Tagen zurAusgleichung die Zügel wieder straffer hält, der Eigensinn bei den Kindern nicht ver-meiden, und er bleibt überhaupt fast niemals von dem frühen Kindesalter gänzlich fern,weil während desselben der Lebensfaden noch sehr schwach und das körperliche Befindenvielen Wechselsällen unterworfen ist. Darum muß auch etwa vom vierten Jahre andie Regierung durchgängig etwas fester und strenger, als bis dahin möglich ist, anf-treten, um die letzten Spuren des Eigensinns vollends auszutilgen, damit dann dieeigentlich erziehende Thätigkeit ungestört fortschreiten könne. Sollte aber die Anstilgung