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2 (1860) Director - Globus
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Ehrenrechte der Lehrer.

Ehrgefühl.

höhern Lehranstalten werden als Gymnasial-Professoren angestellt." Die Amtstitel derLehrer an höhern Schulen in Bayern nnd Baden s. in den betr. Art. Bd. I, S. 455.411. Im Königreich Sachsen kommen an den Gymnasien Prorectoren, Conrectoren,Subrectoren nnd Oberlehrer vor; sonst aber unterscheidet man nur 1., 2., 3., rc. Col-legen. Ausgenommen sind jedoch die Landesschulen zu Meißen und Grimma, derenLehrer theils Professoren, theils Oberlehrer sind, während den Professortitcl an einzelnenandern sächsischen Gymnasien nur der Rector hat. Im Hannöverschen ist, wie schonbemerkt, wenigstens an einzelnen Gymnasien, der erste Lehrer nach dem Director einRector"; die folgenden werden zum Theil mit den oompomtis dieses Titels benannt.Ein paar besonders motivirte Fälle ausgenommen, findet sich das PrädicatProfessor"an hannöverschen Gymnasien und höhern Bürgerschulen nicht. An den Gymnasien derkleinen thüringschen Staaten haben die ersten Lehrer, bald mehr bald weniger, denProfessortitel, die übrigen heißen theils Gymnasiallehrer, theils Oberlehrer, theils Collabo-ratoren. Der Rang der Professoren ist in Coburg-Gotha erst vor kurzem durch eineneue Rangstufenordnung der höhern Civilstaatsdiener bestimmt worden. Dieselbe unter-scheidet 11 Rangstufen nnd zählt die Professoren der letzten zu, so daß sie mit denLandrathsamts- nnd den Kreisgerichts-Assessoren rangiren.

Sogenannte Auszeichnungstitel für den höhern Lehrstand kommen nur in ein-zelnen Staaten vor, obgleich man es für billig halten sollte, daß z. B. in Preußen dieDirectoren mit den ordentlichen Universitäts-Professoren, deren Rang sie haben und un-ter denen viele als Geheime Negiernngs-, Medicinal-, Berg- und andere Räthe betiteltsind, auch in dieser Beziehung gleich behandelt würden. In Baden erhalten die älternund verdientern Professoren Titel und Rang von Hofräthen nnd Geheimen Hofräthen.Den ersten dieser beiden Titel finden wir wieder in Sachsen-Weimar und in Sach-sen-Meiningen, wo er von zwei Directoren und von einem Professor geführt wird.Sonst wird in kleinern Staaten, wie in S.Meiningen, S.Coburg-Gotha, S.Al-tenburg Directoren der TitelSchulrath" oderOberschulrath" verliehen. Auch ein-zelne ältere Lehrer haben in S.Weimar und S.Meiningen den Schulrathstitelerhalten. Man sieht, daß sich auch auf diesem Felde die deutsche Mannichfaltigkeitnicht verleugnet. H. Kern.

Ehrerbietung, s. Achtung.

Ehrgefühl, Ehrtrieb, Ehrliebe, Ehrbegierde, Ehrgeiz, Ehrsuchtsämmtlich Bezeichnungen eines subjectiven Verhaltens zu einem objectiven sittlichen Gut,deren Scala zugleich das Uebergehen des Sittlichen an jenem Verhalten ins Unsittliche,das Umschlagen des Erlaubten ins Unerlaubte, des Natürlichen ins Leidenschaftliche ver-anschaulicht. Jenes Gut ist die Ehre; wir werden zuerst den ethischen Werth derselbenzu bestimmen haben, um das richtige pädagogische Einwirken auf das Streben nachdiesem Gut ins Licht setzen zu können.

I. Die Ehre nimmt unter den Gütern, die für den menschlichen Willen ein Objectbilden und als einzelne Momente des höchsten Gutes von der Moral anerkannt werdenmäßen, einen der höhern Plätze ein (Daub, System der theol. Moral, II, 1, S. 194nennt sie das relativ höchste der Güter), aus dem dreifachen Grunde, weil sie 1) einschon vorhandenes, irgendwie sittlich bestimmtes Gemeinschaftsleben voranssetzt (vgl. Fichte,System der Ethik, II, 1, S. 111:der Ehrtrieb ist die unwillkürliche, durch den stetsin uns wirkenden Geselligkeitstrieb hervorgebrachte Abhängigkeit unsres Selbstgefühlsvom Urtheil andrer, nnd der ebenso unwillkürliche Trieb, diesem zu genügen;" S. 112:dieser Trieb deutet auf die tiefe, unauflösliche Verflechtung hin, die die Einzelnen dnrch-dringt, auf das innerliche über-cmpirische Bezogensein der Geister ans einander, da jedersogar im Eigensten, was er besitzt, im Selbstgefühle, unwillkürlich dem Einflüsse fremdenBewußtseins hingegeben ist"); weil sie 2) niemals mit Gewalt errungen werden kann,sondern immer ans freiwilliger Anerkennung des persönlichen Werthes beruht (vgl. A. H elf-ferich, die Schule des Willens, Berlin 1858, S. 45); nnd weil sie 3) ihrem Wesen nach