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2 (1860) Director - Globus
Entstehung
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Ehrenrechte der Lehrer.

die Benennung Gymnasial- oder Realschullehrer so wenig wie die des einfachen Lehrersals Titel angesehen wird. Daß viele von ihnen den Doctortitel führen, ändert an derSache nichts: er ist ja ganz unabhängig von der amtlichen Stellung und in der Regelvor jeder Anstellung erworben. Für die Lehrer der obern Classen mag sich am bestender Titel eines Professors, für die der untern etwa der eines Oberlehrers (nicht im Ge-gensätze zum Unterlehrer, sondern zum Lehrer niederer Schulen) eignen, wenn man nichtvorzieht, für die Lehrer der untern Classen die Benennung Gymnasial- oder Realschul-lehrer (nichtReallehrer") *) beizubehalten; nur müßte man in diesem Falle einenauch amtlich benutzten Titel daraus machen.

Aus dem Titel pflegt man im Leben auf den Rang zu schließen. Ob es wün-schenswerth ist, den Lehrer in die Rangstufen der Beamten einzuordnen, wollen wir da-hingestellt sein lassen. Jedenfalls lasse man ihm aber diejenigen Auszeichnungen wider-fahren, welche man Beamten zu Theil werden läßt, an deren Vorbildung und Leistungs-fähigkeit keine größeren Ansprüche als an die eines Lehrers gemacht werden. Der Rangeines Beamten wird zum Zeichen besonderer Anerkennung über den ihm durch sein Amtunmittelbar zukommenden oft durch Verleihung eines besonderen Auszeichnungstitels er-höht. Ein Justizamtmann erhält wohl den Titel eines Justizraths, ein Secretär deneines Kanzleiraths, ein Negierungsrath den eines Geheimen Regierungsraths u. s. w.Gerade dieser Theil des Titelwesens hat die meisten Angriffe zu bestehen gehabt; den-noch darf, so lange eine solche Sitte einmal Bestand hat, der Lehrstand nicht davonausgeschlossen werden, und von diesem Standpuncte ist es jedenfalls nur zu billigen,wenn man hie und da wenigstens Directoren und ältere Lehrer höherer Schulen zuOberschulräthen, Geheimen Schulräthen, Schulräthen, Geheimen HofrLthen, Hof-räthen, Educationsräthen ernannt hat. Aus der Ordnung der Titel- und Nangverhält-nisse ergiebt sich dann von selbst die Stellung, welche die Mitglieder des Lehrstandes beiöffentlichen Gelegenheiten einnehmen, d. h. in Fällen, wo die Angestellten aus verschie-denen Zweigen des Dienstes sich bei einem öffentlichen Acte zu betheiligen haben, wohinz. B. auch bestimmte Plätze in der Kirche gehören; desgleichen hängt damit zusammen,wie weit die Lehrer mit den besonderen Zeichen fürstlicher Anerkennung, Orden, Ehren-zeichen und dgl. bedacht werden.

Nachdem wir im Vorigen viel von dem, was nicht ist aber sein sollte,gesprochen haben, kommen wir nunmehr im Einzelnen zu dem, was ist. So-

weit dies die Volks- und Bürgerschulen angeht, ist nicht viel zu sagen. Anmehrclassigen Schulen in Städten heißt der erste mit mehr oder weniger Directorial-gewalt ausgestattete Lehrer in der Regel Rector, (in Württemberg nur an höherenSchulen), oder an einigen Orten (wie z. B. in Frankfurt a. M.) Oberlehrer, oder angrößern Bürgerschulen Director (Schuldirector). Es ist auch nicht ohne Beispiel, daßeinem solchen Lehrer wegen ausgezeichneter wissenschaftlicher oder schriftstellerischer Leistun-gen (also unabhängig von seinem Amte) der Professortitel verliehen wurde. Der zweiteLehrer einer Bürgerschule führt oft den TitelConrector," namentlich wenn er ein wis-senschaftlich, d. h. theologisch gebildeter Mann ist. Für die übrigen finden sich dannwohl noch Titel, die von ihren kirchlichen Nebenämtern herstammen: Cantor, Organist.An niedern Volksschulen unterscheidet man (vgl. zum Folgenden Kirsch, VolksschulrechtII, S. 66.) in Oesterreich, Preußen und Hessen Lehrer und Gehülfen. DieLetztem werden in Oesterreich Provisoren, in Preußen Kinderlehrer, Adjuvanten, Prä-ceptoren, Katecheten, Schulgehülfen, in Hessen Assistenten genannt. Ueber die in Bayerngeltenden Namen vgl. d. Art. Bayern I. S. 438. Die k. sächsischen Lehrer zerfallenin ständige und Hülfslehrer, die württe mb er gischen in Hauptlehrer, Unterlehrerund Gehülfen (Provisoren), die badischen in Haupt- und Unterlehrer (Hülfslehrer

*) Reallehrer ist in Württemberg der amtliche Titel; vonReallehrerversammlungen" inMainz, Meißen haben wenigstens die öffentl. Blätter unter diesem Namen berichtet. D. Red.