Ehrenrechte der Lehrer.
41
hinzu, daß es bei der großen Empfänglichkeit der Lehrer für Anerkennung sehr nahegelegen hätte, sie für das Ausbleiben materieller Belohnungen durch ideale und darumwohlfeile Belohnungen zu entschädigen. In der eigentlichen Beamtensphäre ist keineStelle so klein und untergeordnet, für deren Inhaber ein Titel fehlte. Man erinneresich an die Botenmeister, Geheimen Botenmeister, Canzlisten, Canzleiinspectoren, Regi-stratoren, Assistenten, Revisoren, Actuarien, Assessoren, Kreisgerichtsräthe u. s. w., undman findet eine reiche Auswahl von Titeln für alle Branchen des nieder» und höhernStaatsdienstes. Der 18jährige Lieutenant wird mit dem seiner Stellung entsprechendenTitel angeredet, sein Untergebener darf ihn nicht einfach „Herr N. N." nennen. Wieganz anders ist es im Lehrstande! Fast alle Volks- und Bürgerschnllehrer sind in demFalle, von ihren Schülern nur beim Namen gerufen zu werden, obwohl sie gewiß sogut wie ein niederer Beamter, namentlich ini Anfänge ihrer Wirksamkeit, „die künstlicheUnterstützung ihrer Auctorität", die im Amtstitel liegt, brauchen könnten. Man halte unsnicht entgegen, daß es nicht an der Zeit sei, das Titelwesen in unserm titelrcichen Deutsch-land noch zu vermehren. Die Sache hat jedenfalls noch eine andere Seite. Der Lehrersoll den Schülern, ja auch den Eltern seiner Schüler (letzter» wenigstens im amtlichenVerkehr) in seiner Eigenschaft als Lehrer, nicht als Angehöriger der oder jener Familieentgegentreten. Und warum will man denn das moderne, titelfeindliche Princip nurbei einem Stande gelten lassen? Liegt nicht in dieser Ausschließung eine Zurücksetzung?Warum hebt man den Nespect bei jedem sonstigen Staatsdiener durch einen seiner amt-lichen Stellung entsprechenden Titel und unterläßt es beim Lehrer? Es ist gewiß dasGefühl dieser sachwidrigen Ungleichheit, welche in manchen Gegenden Deutschlands zudem officiell nicht anerkannten Gebrauche geführt hat, daß man den Lehrer „Herr Lehrer"oder „Herr Schullehrer" anredet. Man mache nur diese Anrede zu der amtlichen underhebe das Wort „Schullehrer" zu einem Amtstitel, dessen sich auch die Behörden be-dienen. Der veraltete „Schulmeister" hat, so würdig seine ursprüngliche Bedeutung ist,nun einmal einen so lächerlichen Beigeschmack gewonnen, daß man an die Wieder-erweckung dieses Titels nicht denken darf. *) Neben dem „Schullehrer" bieten sich ja leichtnoch andere Benennungen dar: Präceptor, Cantor, Collaborator, Schuladjnnct, Hauptleh-rer, Oberlehrer.**) Manche dieser Titel sind wohl hie und da im Gebrauch; aber sie werdenentweder, wie in manchen Ländern der Titel „Cantor", nur alten Jubilaren verliehen,oder ihre Anwendung ist ganz vereinzelt und schwankend (vgl. den Art. Braunschweig I.S. 745.) Die noch nicht ganz verschwundenen Subrectorcn, Snbconrectoren mögen inder Rumpelkammer des Veralteten ruhen; es bleibt immer komisch, wenn an einer Schulelauter Rectoren wirken. Dagegen sind immerhin die Titel Prorector und Conrectorauch an Bürgerschulen anwendbar. Da sie neuerdings von den Gymnasien verschwin-den, wäre es gar nicht ungeeignet, sie den ersten Lehrern der Bürgerschulen, deren Vor-stände ja in der Regel Rectoren genannt werden, zu verleihen. Jedenfalls würde esdann nicht mehr Vorkommen, daß sich ein solcher Lehrer, wenn er theologisch gebildet ist,Candidat nennen ließe und dadurch das Recht, sich zu einem Pfarramts zu melden,höher stellte, als das Recht, ein Lehrer der Jugend zu sein.
Mehr als bei den Lehrern der Volks- und Bürgerschulen ist in Hinsicht ans Titel-Verhältnisse bei den Lehrern der höhern Unterrichtsanstalten, der Gymnasien und Real-schulen, gethan; aber freilich kommen immer noch die jünger» Lehrer schlecht weg, indem
*) Nach unserem Bedünken käme es nur darauf an, daß die Lehrer den Werth diesesNamens wieder erkennen lernten, damit er auch in ihrer Umgebung wieder zur Anerkennungkäme; beim schwäbischen Landvolk hat der Name „Schulmeister" seine ehrenvolle Bedeutung nochnicht verloren. Vgl. das Wort des Schulmeisters Jac. Spizel zu Ronneburg, der 16K7 , alser den Rectortitel annehmen sollte, sagte: ich bin ein Schulmeister vociret , ich will als ein Schul-meister sterben (Or Heiland im Weimarer Gymn.progr. zu Ostern 18öS S. 11,- D. Red.
**) Aber Präceptor, Collaborator sind z. B. in Württemberg die officiellen Namen für dieLehrer an lateinischen Schulen. D. Red.