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2 (1860) Director - Globus
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Ehe.

That zu vernichten.Du mußt mir die Liebe der Kinder gewinnen und erhalten helfen,mußt hie und da den Ernst und die Strenge über dich nehmen und mir erlauben, zugewähren und zu mildern" (s.aus dem Frauenleben" von Frau Wildermuth H.S. 202), das vom Manne zu verlangen, hat eine zweite Mutter das volle Recht.Große Schwäche zeigen in diesem Verhältnis sehr viele Männer darin, daß sie fürihre Kinder erster Ehe gegen eine zweite Mutter gar zu gern Partei nehmen, und da-durch der letztern alle Auctorität bei jenen rauben. Um dieser Schwierigkeiten willenist jede zweite Ehe für beide Theile ein so schwerer, so verhängnisvoller Schritt, daßman viel weniger begreift, wie unbesonnen (man darf leise vielleicht noch hinzusetzen:oft auch wie unnöthig) so viele zweite, als daß so viele erste Ehen im Zugendleichtsinngeschlossen werden.

3) Die Ehe ist zwar nicht das Himmelreich, somit auch nicht des Lebens höchsterZweck, für den jedes Individuum erzogen werden muß, aber sie ist doch ein irdischesAbbild des Himmlischen, ist die ursprünglichste und einfachste Form gottgeordneter Ge-meinschaft, in welcher darum auch das Leben des Einzelnen zu einem relativen Abschluß,zu seinem Höhepuncte gelangt, worin sich, wie die physische, so die geistige Lebenskraftin den edelsten Früchten als eine ausgereifte bethätigen muß. Insofern dürfen wirallerdings sagen: wie die Ehe das Ende des Erzogenwerdens ist, so wird man auchfür sie erzogen; der Erzieher nimmt sie auch für den Zögling schon in Aussicht. Lockeläßt den Eleven vom Hofmeister begleitet werden bis zur Hochzeit; Rousseau ver-schafft ebenfalls seinem Emil durch den Hofmeister eine Frau, behält ihn aber auchdann noch bei, bis Emil zur Vaterwürde gelangt; übrigens geräth die so pädagogischeingeleitete Ehe überaus schlimm und löst sich wieder auf. Riehl führt (die Familie"S. 213) ein altes Gesetz an, wornach Eltern, welche ihre Tochter 25 Jahre habenalt werden lassen, ohne ihr zur Ehe zu helfen, dieselbe nachgehends nicht mehr enterbenkönnen, wenn sie zu Fall käme, oder sich wider ihren Willen verlobte; die Eltern hattensomit die anerkannte Pflicht, für die Tochter einen Mann zu suchen. (Vgl. auch Sir.7, 27.) Das alles drückt den Gedanken aus, daß ein Zusammenhang bestehe zwischenErziehung und Berheirathung. Können wir ihn aber in solcher Weise nicht realisirbarfinden, so ist es auch ebensowenig möglich, der Erziehung um jenes Zweckes willen irgendeine besondere Richtung zu geben. Das war etwa denkbar, als man noch Kinder miteinander verlobte; aber da eben beide erst erzogen werden mußten, so konnte eigentlichkeines für das andere erzogen werden, sondern nur für die Zdee, die sich der Erziehervon dem dereinstigen Charakter des andern machte. Bestünde vollends die Erziehungfür die Ehe nur darin, daß die Tochter von der Mutter in alle Künste eingeweihtwürde, einen Mann ins Netz zu ziehen, so wäre das zwar in seixer Art immerhin einpädagogisches Kunststück, das aber der Ehe selber, falls es wirklich auch gelänge, sie zuStande zu bringen, schlecht zu Statten käme. Vielmehr: was Sohn oder Tochter auseiner guten Erziehung empfängt, was Geist und Gemüth bildet, das Herz warm undoffen, das Auge Helle, die Hand geschickt macht, jede löbliche Angewöhnung, jeder tüchtigeLebensgrundsatz das alles ist, auch wenn dieser Zweck gar nicht direct mitverfolgtwurde, immer zugleich eine treffliche Mitgabe ins eheliche Leben; wogegen alles, wasdie Erziehung versäumt oder verfehlt hat, geeignet ist, dem künftigen Ehegatten zu einerQuelle des Verdrusses zu werden. Eine Mutter, die den Sohn verhätschelt, ihm allesnachträgt, was er bedarf, ihn an tausend Bedürfnisse gewöhnt, ohne daß er sich selberdarum bemühen muß, erzieht ihren Sohn zum künftigen Haustyrannen, zu einem Pascha,besten Sclavin die Frau zu sein die Ehre hat. Eine Mutter, die Her Tochter vorschwatzt,wie reich, wie glücklich dereinst durch sie jeder Mann werden müße, wie er ihr die Händeunter die Füße legen werde, bereitet dem Manne zum voraus ein böses Spiel. DirecteEinführung in die Pflichten der Gattin, also unmittelbare Erziehung für die Ehe istbloß in der Zeit denkbar und vernünftig, die die Tochter als Verlobte noch im elter-lichen Hause zubringt. Palmer.