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Dänemark.
großen Einfluß auf die inneren Angelegenheiten der Schule ausübt, und selten dürftecs Vorkommen, daß der Rector sein Recht zur Entscheidung gegen die übereinstimmendeAnsicht der Lehrer in Anwendung bringt; befugt aber ist er, die Ansichten der Lehrerzu wägen anstatt sie zu zählen.
Innere Ordnung der Schule. Kein Schüler soll ohne besondere Erlaubnisdes Ministeriums vor seinem zurückgelegten neunten Jahre in die unterste Classe derSchule ausgenommen werden (vor 1864 nicht vor dem zehnten), auch nicht vor demsicbenzehnten (früher nicht vor dem achtzehnten) zur Universität übergehen. Bei dem Ein-tritt in die erste, d. i. unterste Classe muß der Schüler fertig und richtig lesen, sowiedie vier Species in ganzen Zahlen rechnen können, auch ein wenig biblische Geschichteund die Elemente der allgemeinen Grammatik durch die Muttersprache kennen, sowieeinigermaßen richtig orthographisch schreiben. Die meisten bringen bei ihrem Eintrittauch einige Kenntnisse im Deutschen, in der Geschichte u. a. m. mit. Die Schulenhaben 7 Elasten, von denen die 6 unteren einjährig sind, die siebente aber zweijährig; diebeiden Abtheilungen dieser Classe sind in einigen Unterrichtsgegenständen getrennt; beider Metropolitanschule aber in allen. Die Mehrzahl der Schüler bleibt in irgend einerClasse zwei Jahre anstatt eines, so daß also der ganze Schulcursus für sie neunjährigwird. Die wöchentliche Stundenzahl darf nicht über 36 sein, wozu noch 2 Stundenzu den gymnastischen Hebungen kommen; in der obersten Classe ist sie in den meistenSchulen unter dieser Zahl. Gewöhnlich sind die Stunden gleichmäßig auf die Tage derWoche vertheilt; in einigen Schulen aber ist ein Nachmittag frei. In der Metropolitan-schule und in einigen andern ist jetzt die sogenannte „gesammelte Schulzeit" eingeführt,d. h. die sämmtlichen Unterrichtsstunden sind auf den Vormittag (8—2 oder 9—3) ver-legt mit einer Erholungszeit von 7—15 Minuten nach jeder Stunde.
Die Schüler sollen während der Schulzeit stets unter Aufsicht sein. Bei den meistenSchulen ist jetzt ein Jnspector angestellt. Dies ist gewöhnlich einer von den Lehrern,der dafür eine Zulage erhält; doch sind auch alle Lehrer verpflichtet, daran Theil zunehmen. Gewöhnlich genießen gleichwohl die Schüler der siebenten Classe in dieserHinsicht etwas mehr Freiheit. Ein Schulgottesdienst findet nicht überall statt; derselbebesteht gewöhnlich darin, daß an jedem Morgen ein Choralvers unter Begleitung einerSchulorgel oder eines Pianofortes gesungen wird; doch geschieht dies in einigen Schulennur am Montagmorgen und Sonnabendnachmittag. In einigen Schulen werdenimmer noch die alten Gesetze über gemeinsamen Kirchenbesuch der Schüler unter derAufsicht eines Lehrers befolgt, in andern ist mit Zustimmung des Ministeriums in dieserHinsicht den Eltern alles anheimgestcllt. Ebenso verhält cs sich mit dem gemeinsamenGenuß des heiligen Abendmahls. Den Unterricht in der evangelisch-lutherischen Religionertheilt einer von den festangestellten Lehrern; die Bekenner anderer Confessionen sindnatürlich davon dispensirt und ans eigene private Aushülfe hingewiesen.
Zur Veranschaulichung der Unterrichtsgegenstände, welche sämmtlich obligatorischsind, der gewöhnlichen Stundenzahl, welche jedem derselben in den dänischen Schulen ge-widmet ist, und der Verkeilung derselben auf die Classen möge hier — in Ermangelungeines.neueren — der Lectionsplan der Metropolitanschule in Kjöbenhavn für das Schul-jahr 1865—66 Platz finden. Es mag dabei angemerkt werden, daß kein eigentlicherNormalplan existirt, sondern in Einzelheiten alljährlich nach den von den Rectoren andas Ministerium eingcreichten Vorschlägen geändert werden kann. Daher ist denn auchdie Stundenzahl für jeden Unterrichtsgegenstand in den einzelnen Classen oder Classen-abtheilungen in den verschiedenen Schulen etwas abweichend; nichts desto weniger kanndieser Lectionsplan als ein durchschnittlicher oder als ein den Grundgedanken der ganzenSchulordnung repräsentirender betrachtet werden, indem auch in denjenigen Schulen, womit dem eigentlichen Gelehrtenunterricht der Unterricht in den Rcalwissenschasten ver-bunden ist (was freilich in der überwiegenden Mehrzahl der Fall ist), der Lectionsplanwenig von diesem abweicht.