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Dänemark.
allen 3 Classen der Seminare sind wöchentlich: Religion 15 Stunden, Lesen mit Un-terricht in der dänischen Sprachlehre und Literaturgeschichte 19 Stunden, Rechnen undMathematik 15 Stunden, Schreiben 5 Stunden, Geschichte und Geographie 12 StundenNaturgeschichte und Naturlehre 12 Stunden, Erziehungs- und Unterrichslehre 4 Stunden,Gesang und Musik 9 Stunden, Gymnastik 9 Stunden, Zeichnen 6 Stunden, Katechi-sation 6 Stunden. In dieser Vertheilung der Unterrichtsstunden können gleichwohl je nachden obwaltenden Umständen vielfache Modifikationen stattfinden. Die Seminaristen mäßenan dem Unterricht der bei dem Seminar befindlichen Schulen abwechselnd Theil nehmen oderdemselben beiwohnen. Die Abiturientenprüfung ist theils schriftlich, theils mündlich und kannin zwei Theile zerfallen, so daß der erste schon bei der Versetzung in die höchste Elaste ab-solvirt wird. Wer ein schlechtes Examen gemacht hat, kann nicht unmittelbar eine festeAnstellung erhalten, sondern er muß erst zwei Jahre als Hülfs- und Umgangslehrerthätig sein und darauf seine Fortschritte bethätigen. Für solche, die sich durch Privat-unterricht oder auf andere Weise für das Schulamt ausgebildet habcu, wird jährlich aneinem oder mehreren Orten unter dem Vorsitze eines Bevollmächtigten des Ministe-riums ein Schulexamen abgehalten, bei welchem die Lehrer an den Seminaren wederExaminatoren noch Censoren sein dürfen, und welches dem Abituricntcnexamen bei denSeminaren ganz entspricht, sowie es auch die gleichen Rechte ertheilt.
III. Gelehrtenschulwesen. Geschichtliches. Durch die Kirchenordinanz vomI. 1537 wurden in allen Städten Dänemarks, selbst in den kleinsten, lateinischeSchulen gegründet, bestehend in 3 bis 4 Elasten oder „Lectien," jede mit einem Lehrer.Der Unterricht wurde ausschließlich in der lateinischen Sprache ertheilt und umfaßteaußer mündlichen und schriftlichen Hebungen in derselben nur noch Religion, Dialektik, Rhe-torik u. dgl. Unter dem König Christian IV. (1588—1648) wurde durch verschiedeneGesetze der Zustand der Schulen verbessert: durch allgemeine Vorschriften wurde für einengleichmäßigeren und übereinstimmenderen Gang des Unterrichtes in den einzelnen Schulengesorgt; es sollten überall gleiche neue Lehrbücher eingeführt und Gymnasien, d. h.Schulen mit erweitertem Unterricht gegründet werden. Leider aber hinderten die Kriegenebst andern Drangsalen die wirkliche und vollständige Durchführung dieser Vorschriften,so daß die Gymnasien meistens nur dem Namen nach bestanden und, von einzelnen Ver-besserungen abgesehen, der Zustand der Schulen der frühere verblieb, bis Christian VI.im I. 1739 die Zahl der Lateinschulen bedeutend verminderte (s. o. S. 701) und dadurchzu der Verbesserung der finanziellen Lage der übrigen die erforderlichen Mittel erhielt.Auch wurde der Unterricht erweitert und besser geregelt, sowie die Muttersprache alsUnterrichtsgegenstand und zum Theil als Unterrichtssprache ausgenommen. Unter-Chri-stian VII. (1766—1808) war zuerst der Minister Guldberg für die Verbesserung derGelehrtenschulen thätig; ihm verdankt man hauptsächlich die Verordnung vom 11. März1775, durch welche in vielen Stücken der Unterrichtsplan bestimmter geregelt, der Unter-richt in der Muttersprache vollständig eingeführt, der allgemein bildende und humaneCharakter der Schule stärker hervorgehoben, für die Prüfungen und Ferien, sowie fürdie Qualisication der Lehrer genauere Vorschriften gegeben wurden. Nach GuldbcrgsAbgang, 1784, kamen andere Männer an das Staatsruder, die ebenfalls ihre Aufmerk-samkeit dem Gelehrtenschulwesen zuwendcten. Im I. 1790 wurde zur Verbesserung derLateinschulen eine Commission ernannt, deren Präses, der Herzog Friedrich Christianvon Augustenburg, als solcher und darauf bis 1805 als Präsident der „Direktion derUniversität und der Gelehrtenschnlcn" (welches Amt noch ferner bis 1848 bestand)sich große Verdienste um die Gclehrtenschulen erworben hat. Sein Plan gieng daraufhinaus, die Gelehrtenschulen oder einige derselben im ganzen nach dem Mnstcr der deutschenGymnasien einzurichten, aber doch dem Geiste der Zeit gemäß zum Theil in philanthropischerRichtung. Seine „Ideen zur Einrichtung unseres Gelehrtenschulwcscns" enthalten vielvortreffliches; aber die Forderungen waren zu hoch gestellt, und vieles kam, zum Theilaus Mangel an Lehrern und Mitteln, gar nicht zur Ausführung. Im I. 1799 wurde