Dänemark.
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I ein Seminarium zur Bildung künftiger Lehrer an den Gelehrtcuschulcn gegründet, erhielt
k jedoch nie ein kräftiges Leben, sondern verlor nach und nach alles Ansehen und vcr-
! schwand endlich ganz, ohne ausdrücklich aufgehoben zu sein, als anstatt desselben, 1818
z wiederum für künftige Oberlehrer und Rectoren ein philologisches Examen vorgcschricbcn
wurde. Die jetzt noch geltende Organisation, wenn auch bedeutend modificirt durchspätere Gesetze und Vorschriften, erhielten die Gelehrtenschulen durch die Verordnungvom 7. November 1809, in welcher u. a. die Llotuo sellolnstieuo festgesetzt, die Befug-nisse und Verhältnisse der Schulbehörden geregelt, über Schulgeld, ökonomische Angelegen-heiten der Schulen, Stellung der Lehrer u. a. m. das Nähere bestimmt wurde. Bereitsim I. 1805 war einReglement gegeben worden über das „blxnmsu urtium" oder diePrüfung, welche jeder Abiturient bei der Universität vor den Professoren derselben inden verschiedenen Wissenschaften bestehen mußte, wenn er als Student immatriculirtwerden wollte. Dabei war vorgeschrieben: wer in dieser Prüfung unreif befunden würde,sollte abgewiesen werden, der betreffende Rector aber einen Verweis erhalten und imFall der Wiederholung verabschiedet werden, welches letztere gleichwohl nicht geschah.Im ersten Universttätsjahre hörte dann der Student noch Vorlesungen über Latei-nisch, Griechisch, Hebräisch, Geschichte, Mathematik, Physik, Astronomie und Philosophie,mußte sich auch in diesen Disciplinen dem sogenannten „Zweiten Examen" unterwerfenund gieng darauf erst zu seinem Fachstudium über. Vor dem 17. Jahre wurde keinerbei der Universität angenommen. Die Schulen hatten damals Elasten, der Cursusdauerte 7—8 Jahre; jede Schule hatte einen Rector, einen Oberlehrer und 4—5 Ad-juncten. So verblieb im ganzen die Verfassung der Gelehrtenschulen, von denen nachund nach 5 aufgehoben wurden, bis zum Jahr 1846, während von vielen Seiten Stim-! men laut wurden, welche Reformen forderten. Hauptsächlich wünschte man statt der! zweijährigen Elasten einjährige, eine Erweiterung des Unterrichts und selbständigereStellung desselben durch die Verlegung sowohl der bisher in dem ersten Universitäts-jahre stattfindenden Fortsetzung des Schulunterrichts mit Aufhebung des zweiten Exa-^ mens, als auch der Abiturientenprüfung zu den Schulen selbst, eine Verbesserung der
> Stellung der Lehrer und den Zutritt zu den Oberlehrerstellen auch für solche, die in
den mathematisch-physikalischen Wissenschaften eine ausreichende Prüfung bestanden hatten.Nach langer und reiflicher Ueberlegung — während welcher u. a. 1839 der Or. C. F.Jngerslev den Auftrag erhielt, über das Gelehrtenschulwesen in Deutschland und Frank-reich aus Autopsie zu berichten (s. S. 696 u. 698) — kam man endlich dahin, am 25.Juli 1845 provisorisch und versuchsweise drei Schulen (in Kjöbenhavn, Odense undKolding) nach diesem Plane einzurichten und durch die Bekanntmachung vom 10. (6.)Mai 1850 erhielten die sämmtlichen Gelehrtenschulen Dänemarks ihre jetzige Gestalt.! Gleichwohl ist daran durch die S. 700 angeführten Gesetze noch manches einzelne abgc-
t ändert worden und zwar mit Begünstigung des jetzt in den skandinavischen Reichen herr-
schenden realistischen Geistes.
Zuvörderst möge hier eine Angabe der 15 Gelehrtenschülen Dänemarks mit ihrenBenennungen, ihrem Lchrerpersonal und ihrer Schüleranzahl nach den von denselben an^ das Kultusministerium im Juni und Juli 1870 cingekommcnen Programmen Platz
finden. Dabei ist anzumerken, daß in 12 derselben (bezeichnet mit R) auch Realuntcr-richt ertheilt wird, was in Rönne ausschließlich der Fall ist und wo die höchste, die 7.,Elaste ganz fehlt; das gelehrte Institut zu Fredericia gehört ausschließlich der Commune,
^ welche die Lehrer anstellt und besoldet, auch keine Berichte an das Kultusministerium
einsendet, von diesem aber gleich den Privatschulen (s. u.) hinsichtlich des Abgangsexa-) mens zur Universität abhängig ist. Die beiden Gelehrtenschulen in Sorö (früher Aka-demie) und Herlufsholm, beide in Själland, sind sehr reich dotirt und bestehen durcheigene Mittel; über dieselben ist weiter unten das Nähere angeführt. Im Zusammen-hänge folgen auch gleich die 5 kommunalen höheren Realschulen mit ihren Lehrern undSchülern im Juni und Juli 1870 und die 6 höheren Privatschulen in Kjöbenhavn.