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10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
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Dänemark.

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gab es nur sehr wenige Schulen: die Kinder mußten sich in die Städte begeben, wennsie sich nicht mit dem dürftigen Unterrichte begnügen wollten, den der Küster (Degn)ertheilte, indem er einmal in der Woche die Jugend ans der Umgegend bald in demeinen, bald in dem andern Hofe versammelte und ihr dort den Katechismus so oft vor-sagte, bis alle oder wenigstens einige derselben ihn auswendig konnten. In den Kirch-spielen, welche in der Nähe der Städte lagen, verrichteten die Schüler der obersten Elastein den Lateinschulen den Küsterdienst alsLöbedegne" (Laufküster), aus welcher Gewohn-heit die Einkünfte desDegnekald" stammen, die noch heutiges Tages bei mehreren Ge-lehrtenschulen vorhanden sind. Diese Schüler begaben sich am Sonnabend auf dasLand, hatten dort bei den Bauern freie Zehrung und versammelten wohl auch gelegentlichdie Jugend, um dieselbe auf die angeführte Weise im Katechismus zu unterrichten. Soverblieb es lang, bis im Anfänge des vorigen Jahrhunderts hierin eine Verbesserungeintrat. Der König Frederik IV. errichtete durch das Gesetz vom 28. März 1721 fürjeven der damaligen 12 Reiterdistricte*) 20, also im ganzen 240 Schulen, von denenjede einen fest Angestellten Lehrer mit anständiger Wohnung und mäßigen Einkünftenerhielt, und in denen im Lesen und in der Religion unterrichtet werden sollte. DiesemBeispiele folgten zwar mehrere Gutsbesitzer; im ganzen aber suchten dieselben (meist Adelige)den Unterricht des durchweg leibeigenen und äußerst hart behandelten Volkes eher zuhindern als zu fördern. Der König Christian VI. (173046) that viel für das Schul-wesen: in der Verordnung vom 17. April 1739 hob er gegen 30 Lateinschulen in denkleineren Srädten auf, vertheilte die Einkünfte derselben auf die übrigen Lateinschulen, die erbedeutend verbesserte, gründete anstatt der aufgehobenen neue dänische Schulen und befahl auchdie Einrichtung ordentlicher Schulen auf dem Lande. Mit diesen aber sah es noch lange sehrtraurig aus, da es den Gutsbesitzern überlassen war, die Lehrer zu halten und abzulohncn; ihnenaber fehlte dazu ziemlich allgemein der Wille und den leibeigenen Bauern, auf welche sie alleLasten zu wälzen suchten, giengen die Mittel ab. Daher bestanden denn die Schulen zwar demNamen nach, aber der Unterricht war im höchsten Grade elend, weil wegen der ganz unzuläng-lichen Besoldung sich fast nur pensionirte oder invalide Soldaten, zurückgekommene Hand-werker, brodlose Gesellen, verabschiedete Diener, überhaupt solche Personen, von denenwenig oder nichts geleistet werden konnte, und auch diese nur interimistisch und aufkürzere Zeiten, als Schulmeister miethen ließen. Dem biedern und schlichten Volksfreunde,König Frederik VI. (Regent für seinen gemüthskranken Vater, Christian VII., 1784 bis1808 und König 180839) gebührt das Lob, nicht nur in Dänemark die Leibeigen-schaft, 1788, aufgehoben, sondern auch dem dänischen Volke ein wohlgeordnetes Schulwesengegeben zu haben und zwar zuerst durch die Gesetze vom Jahre 1814, welche zwardurch spätere Gesetze und Verfügungen vielfach verändert worden sind, aber doch auchjetzt noch die Grundlage des dänischen Schulwesens bilden. Das erste Schullehrer-seminar war bereits am 25. Juni 1790 auf Blaagaard in Nörrebro (einer Vorstadtvon Kjöbenhavn) errichtet, aber 1809 verlegt nach Joenstrup, 2'/- Meilen nordwestlichvon Kjöbenhavn; das Gelehrtcnschulwesen aber war durch den Schulplan von 1805und durch das Gesetz vom 7. November 1809 neu organisirt worden.

I. Volksschulwesen. 1. Auf dem Lande. Das ganze Land ist in Schul-districte oder Sprengel getheilt, und zwar im I. 1867 in 2399, von denen 1081 aufden Inseln und 1318 in Jylland, deren Zahl und Umfang durch feste, von dem Kultus-ministerium bestimmte Pläne geordnet wird. Jeder Schnldistrict hat wenigstens eineSchule mit einem Lehrer. Ist in einem Schuldistrictc in einem Jahre die Zahl derschulpflichtigen Kinder auf über 100 angewachsen, so wird in der Regel noch eine zweiteoder Nebenschule (Biskole) gegründet oder auch eine neue Schulstube mit einem Hülfs-

*) Dies waren große Gütercomplere, 9 auf den Inseln und 3 in Jylland, veranschlagtzum Unterhalte der Eavalerie. Die ganze Einrichtung aber wurde 1763 aufgehoben, die Gütervon 17841774 öffentlich versteigert und in Privatbesitzungen verwandelt, von denen mehrere zuden bedeutendsten im Lande gehören.