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Dänemark.
vom 9. Februar 1844 bestimmten erweiterten Unterricht in der Metropolitanschulc zuKjöbenhavn, der Kathedralschule zu Odense und der Gelehrtenschule zu Kolding; aufKönigl. Befehl verfaßt von der Direction der Universität und der Gclehrtenschulen. —1850 den 10. Mai: Bekanntmachung des Kirchen- und Unterrichtsministerium (gemäßKönigl. Resolution vom 6. Mai) betreffend den Unterrichtsplan und die Examens-bestimmungen für die Gelehrtenschulen in Dänemark. Diese hat einige Veränderungenerhalten durch die Bekanntmachungen vom 8. November 1858 und vom 30. November1864. — 1866 den 31. Mai: „Bekanntmachung über die Ertheilung des Charakters(Zeugnisses) bei den: Abgangsexamen zur Universität und bei dem Abgangsexamen für stu-dirende Schüler bei den gelehrten Schulen," wozu am 19. Mai 1870 Zusätze gegeben sind.
4) Ueber den besonderen Realunterricht an Gelehrtenschulen: 1855 den 18. Sept.„Bekanntmachung betreffend einen Untcrrichtsplan für einen besonder» Realunterrichtan einigen von den Gclehrtenschulen des Königreichs Dänemark und ein Abgangsexamenüber diesen Unterricht." — 1859 den 28. Mai: „Bekanntmachung in Betreff der Ein-richtung eines Examens bei den Realschulen, entsprechend der Gesetzeskraft des bei derUniversität zu Kjöbenhavn verordnten niedrigeren Grades des allgemeinen Examens." —1870 den 19. Mai: „Bekanntmachung über eine Veränderung in den Forderungen beidem allgemeinen Vorbereitungsexamen und bei dem Abgangsexamen mit Realschülern,beide von dem niedrigeren Grade."
5) lieber das Examen zur Aufnahme bei der Universität in Kjöbenhavn giebt esfolgende Gesetze: 1850 den 13. Mai „Bekanntmachung betreffend die Aufhebungdes bisherigen Lxumen artium an der Universität zu Kjöbenhavn und die künftige Prü-fung der Reife für diejenigen, welche nach der Vorbereitung in Privatschulen oder vonPrivatlehrern bei der Universität eingeschrieben werden wollen;" verändert durch dieobeu bei den Gelehrtenschuleu angeführte Bekanntmachung vom 30. Nov. 1864. —1869 den 2. April: „Bekanntmachung betreffend die Anordnung eines Examens für die-jenigen, welche, ohne sich dem Aufnahmecxamen bei der Universität oder dem Abgangs-examen an den Gelehrtenschulen unterworfen zu haben, bei der Universität als akademischeBürger eingeschrieben werden wollen." — Dieses Gesetz ist erweitert durch die Bekannt-machung vom 6. October 1869. — Für die Realisten ist am 1. August 1857 ein be-sonderes Examen höheren und niedrigeren Grades angeordnet worden. — Für die Uni-versität ist die „Neue Fundation und Anordnung" vom 7. Mai 1788 noch jetzt dasHauptgesetz, wenn auch die meisten Einzelheiten durch eine Menge späterer Gesetze ver-ändert worden sind.
Geschichtliches. Während des Mittelalters wurden in Dänemark eben so, wiein den meisten andern Ländern, bei mehren Klöstern, namentlich bei denen der Bene-dictiner und Dominicaner, sowie auch bei den Domkirchen Schulen gegründet; denn vonden Klöstern gieng damals fast aller Schulunterricht aus. Dieser war beinahe ganzauf die Städte beschränkt, und auf dem Lande gab es gar keine Schulen. In dengrößeren Städten gab es außerdem noch „Lateinschulen," in denen der Unterricht inlateinischer Sprache, der einzigen Buch- und Schriftsprache der damaligen Zeit, ertheiltwurde, und die als Bürgerschulen dienten, sowie hie und da noch „Pögeskoler," d. i.Knabenschulen für kleinere Kinder, und dänische Schulen, „Skriveskoler", d. i. Schreib-schulen (8eIiolas vulgares) für die Kinder der ärmeren Classen. Nach der Einführungder Reformation wurden 1537 die Lateinschulen etwas verbessert und auch vermehrt, sodaß es in jeder Stadt eine solche gab, in welcher neben der lateinischen Sprache auch inReligion, Schreiben und Gesang, in der obersten Classe auch wohl im Griechischen, inder Muttersprache aber gar nicht unterrichtet wurde. Diese Schulen waren also dieeigentlichen und einzigen Bürgerschulen, neben welchen in einigen Städten auch nochdie „Schreibeschulen" als Armenschulen unter der Aufsicht der städtischen Behörden bei-behalten wurden, während die „Lateinschulen" unter der Geistlichkeit, zuletzt unter denBischöfen, standen. Die „Knabenschulen" wurden ganz aufgehoben. Auf dem Lande