Zeugnisse.
671
dienen, der damit eine erziehende Aufgabe erhält, von welcher freilich die junge Lehrerweltder Jetztzeit wenig hören will. Die jährliche Visitation durch die Mittelinstanz giebt dieGelegenheit, alle Urtheile der Unterinstanz in ihrer Richtigkeit festzustcllcn, eventuell kanndazu der Schulvorstand, der Schuldirigent, in besonderen Fällen auch ein aus Lehrerndes Bezirks zu bildender Ehrenrath zugezogen werden. Württemberg hat neuerdings dieAnwesenheit benachbarter Lehrer bei den Schulprüfungen zur Unterstützung des Jnspi-cientcn angeordnet. Das ist weiterer Ausbildung fähig. Nassau hat das schon 1819gethan, „um bei manchen Schullehrern, welche sich selbst zu sehr genügen, die Selbst-überschätzung zu mindern, bei andern aber mehr Eifer für Dienst und Fortbildung zuerregen."
Für die Personal- und Dienstacten der Lehrer muß ein bestimmtes Schema vor-geschrieben sein. Es wird der Natur der Dinge nach für die verschiedenen Lehrcrkate-gorien verschieden sein, je nachdem ihre Dicnstinstructionen ihnen verschiedene Pflichten auf-erlegen, dem Elcmentarlehrer mehr als dem Gymnasiallehrer. Das in Bayern für dieBolksschullehrer festgesetzte haben wir oben mitgetheilt. Wir begnügen uns damit, hier 'ein solches für die Bolksschullehrer in Vorschlag zu bringen, wie wir es für das geeig-netste halten würden. Die Einrichtung dieser Zeugnisse, welche eine Zusammenfassungaller periodischen sein sollen, hat alle berechtigten Anklagen gegen die letzteren zu ver-meiden.
Dienstacten des Lehrers. I. Personalien. Ruf- und Zuname (wie ihnder Lehrer selbst schreibt) ... Sohn des (Name und Stand) . . . wohnhaft zu. . .geboren . .. ten ... 18 ... zu... Kgl. Amts . . . Kreis . . . Confession ... ist (war) ver-heirathet mit (Ruf- und Zuname), Tochter des (Name und Stand) wohnhaft zu . . .
1) Familienverhältnisse (ob in zweiter Ehe, ob Wittwer, wie viel Kinder von jederFrau, ob solche versorgt sind oder nicht, ob er sonstige Verwandte bei sich hat u. s. w.)
2) Vermögcnsumstände: Etwaiger Privatbesitz des Lehrers resp. seiner Frau, soweit esnotorisch nach dem Steuerkataster feststeht. 3) Vorbereitung zum Lehrerberuf: u. alsAspirant von ... bei ... b. als Seminarist in . . . am . . . entlassen mit dem Zeugnis(Gesammtnote) ..., zum Organisten- und Cantorendienste... befähigt, o. Ergebnis derWiederholungsprüfung. 4) Anstellung, provisorische und definitive. Datum des Amts-antritts und Austritts an jeder Stelle unter Angabe der dort bezogenen, eventuell spätererhöhten decretmäßigen Gehaltssumme.
II. Charakteristik. 1) Körperbeschaffcnheit und Gesundheitszustand. Ob großoder klein, kräftig oder schwächlich, wohlgestaltet oder misgcstaltct, mit gesunden Respi-rationsorganen, kurz alles, wonach die Verwendbarkeit für Schulen in rauheren Ge-genden, für starke oder nur für schwache Schulen zu bemessen ist. 2) Befähigung fürden Unterricht (die Censur wird nach ö Abstufungen, sehr gut, gut, genügend, im ganzengenügend, ungenügend mit Zahlen eingetragen), a. in den einzelnen Lehrfächern der Schule:Religion... Muttersprache. . . Rechnen und Raumlehre . . . Realien . . . Singen . ..Schreiben. . . Zeichnen ... b. in Instrumentalmusik (auf welchen Instrumenten, obgebildeter Sänger, Chordirigent von Sängervereinen, tüchtiger Organist); o. im Tur-nen ... ck. in fremden Sprachen oder anderen Fächern . . . o. in den Lehrfächern derallgemeinen Fortbildungsschule... k. für die Pflege der Baumschule... 3) Fleiß fürdie Schule (ob nicht durch Privatstundenertheilung, durch Landwirthschaft rc. beeinträch-tigt? ob er die vorgeschriebenen Mittel zur Fortbildung benutzt?), Pünctlichkcit im Schul-dienst; Aufsicht über Reinlichkeit und' Ordnung im Schullocal; 4) Wirksamkeit:a. als Lehrer und Erzieher im öffentlichen Schuldienst (ob der Schulordnung in allenPuncten entsprechend; Züchtigungsrecht; Beaufsichtigung der Schüler außerhalb des Schul-gebäudes; Misbrauch der Schüler zu fremden Zwecken :c.) ; b. als Cantor und Orga-nist .. . o. in Nebenämtern, soweit deren Annahme gestattet ist; welche- bekleidet er? ...
5. Lebensführung nach Maßgabe der Instruction, auf welche der Lehrer verpflichtet ist;(die Censuren sind hier nur mit Worten anzugeben und wenn tadelnd, auf Thatsachen zurück-