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Zeugnisse.
6. über seine Gesundheitsverhältnisse. Wir würden diese Rubriken noch um einige ver-vollständigen, um welche, ergiebt sich aus dem Folgenden. Hier nur das eine, daß wir inden Zeugnissen zum Behufe der Anstellung und Beförderung auch für eine Rubrik äußerepersönliche Erscheinung eintreten möchten, denn nicht jeder Bewerber um eine Stelle ist soehrlich, wenn seine äußere Erscheinung auffällig, vielleicht gar eine Mißgestalt ist, einePhotographie von sich beizulegen. Döderlein's Ausspruch (Reden und Aufsätze 1843 S. 237):misgestaltete Personen sind zu Lehrern nichts weniger als verdorben, aber nur unter derBedingung, daß sie sich geistig und sittlich über die Mediocrität erheben, wird keineWahlcommission bestimmen, den Mißgestalteten anders denn als einen Nothbehelf zuacceptiren. Wer, obwohl misgestaltet, durch längere Dienstführung auf seiner alten Stelleallseitiger Anerkennung genießt, der wird immer erst längerer Zeit bedürfen, um auf derneuen Stelle einer gleichen Anerkennung theilhaftig zu werden.
Wir verlangen, daß diese Einzelzcugnisse sich auf die Personalacten des betreffendenLehrers stützen und unter persönlicher Verantwortlichkeit für ihre Uebereinstimmung mitdenselben ausgestellt werden. Sie können nur für eine bestimmte Zcitfrist gültig sein undmüßen in deutlichen Worten, nie in Zahlen oder Zeichen ausgedrückt werdcu. Ob sieverschlossen abgegeben werden sollen, das hängt von der Beschaffenheit der Einzelfälle ab.Im allgemeinen ist es nicht nöthig; denn da das Zeugnis nicht der Ausdruck der War-nehmung eines Einzelnen ist, so unterliegt der Ausstellende nicht so leicht den Ver-suchungen und Bedenklichkeiten, um deren willen es sonst geboten erscheint, versiegelteZeugnisse zu fordern, denen allerdings im allgemeinen eine größere Glaubhaftigkeit in-wohnt. Wir haben oben einige Beispiele aus Württemberg und Preußen gegeben, daßdie Behörden verschlossene Zeugnisse fordern und die den Lehrern offen eingehändigtenZeugnisse nicht als ausreichend erachten. In Baden ist's nicht anders.
Wenn die Einzelzeugnisse sich ans die Personalactcn des betreffenden Lehrers stützensollen, so geht daraus hervor, daß wir deren Anlegung und gewissenhafte Fortführungfür geboten erachten. Diese Pflicht überantworten wir der Mittelinstanz als der dazu geeig-netsten Stelle. Ihr müßen die dazu nöthigcn Notizen Angewiesen werden. Sie soll dieselbenans den periodischen Schuld crichtcn der unteren Instanz schöpfen, aus den Ergebnissenihrer eigenen periodischen Visitationen und denjenigen der oberen Instanz, ans amtlichenMittheilungen anderer Behörden, auch ans der Mitthcilnng von dienstpolizeilichen Er-kenntnissen. Sie ist die eigentliche Vertreterin des Lehrers und sucht die etwa verschieden-artig lautenden Urtheile nntcr sich zu vereinbaren, die lobenden und tadelnden an demeigenen Maßstabe zu messen und auf das richtige Maß znrückzuführen. Unter den Be-richten der unteren Instanz verstehen wir die Prüfungsberichte über den Befund der be-treffenden Schule nach jeder unter der Leitung dieser Instanz abgehaltenen vorgcschricbemnPrüfung, in der Regel jährlich einmal zu erstatten nach einem bestimmten Schema, dasdemjenigen der Personalacten unter Auslassung des hier Ueberflüssigen gleich ist. Siekönnen in der Regel nach fünf- und zehnjähriger Wirksamkeit eines Lehrers an einerStelle auf zwei- und dreijährige beschränkt werden, lieber ältere Lehrer mögen nochlängere Perioden der Berichterstattung festgesetzt werden, oder dieselbe kann ganz aus-fallen. Grundsatz sei, daß die Bedeutung der Prädicatc — nicht weniger als fünf:zwei über, zwei unter dem Mittelprädicat genügen — für die Leistungen vereinbart ist,in welchem Falle dem Gebrauch der Zahlen nichts im Wege steht, daß aber alle ethi-schen Urthcilc über die Führung des Lehrers in Worten ansgedrückt, alle tadelndenaus bestimmte Thatsachen zurückgeführt werden unter der Bemerkung, ob die versuchteRemedur von Folgen begleitet gewesen sei, oder solche erwarten lasse. Es setzt alsovoraus, daß der Lehrer von jedem Tadel oder jeder ernstlichen Ausstellung Kenntniserhalte. Denn nur so kann der Zweck erreicht werden, ihn von einem falschen Wegezu einem bessern zu führen. Der junge Lehrer ist kein fertiger Mensch. Ohne sittlicheund wissenschaftliche Fortbildung bleibt er zurück. Zu dieser'ihn zu veranlassen, nicht abereine Annalistik der Ungezogenheiten zu geben, dazu soll der Jahresbericht nntcr anderem