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10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
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Zeugnisse.

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Lehrer bei seiner Anstellung eine Dienstinstruction als Vademecum (s. Hirzel in dem Art.Amtsinstruction I. S. 128) in die Hände und beeidigte ihn ans deren genaue Befol-gung. Trotz Kirsch a. a. O. II. S. 127 behaupten wir, cs ist nicht gut, daß dasvielfach abgckommen ist, und prophezeien, wenn wir das jetzige Gebühren so vielerjungen Lehrer sehen, daß man bald zum Segen der Schule zu der alten Praxis zurüct-tehren wird. Namentlich die jüngeren Lehrer bedürfen so oft erst einer längeren Zeit,um einzusehcn, daß die Schule auch als StaatSschulc von ihren Angestellten eine andereLebensführung verlangen muß, als der Staat von jedem beliebigen sonstigen Staatsdiener.Die Instructionen sind mit Nichten ersetzt durch die akademische oder seminaristische Vor-bildung der Lehrer, denn auf der Akademie werden verschiedene Systeme gelehrt und diei,u Seminar gewonnene Nebcrzeugung wird durch die Reden der Koryphäen der Lehrcrvcr-stmmlungen und durch die Presse gar bald wieder ins Schwanken gebracht. Sie werden auchnicht ersetzt durch die persönliche Einwirkung und den Einfluß des Schulraths, denn der ist»ersetzbar oder sterblich und zu oft heißt es auch hier novns rox, novn lox, und zwar zumgroßen Nachtheil der Schule. Hat die.Instruction vorgeschrieben, waö von dem Lehrer ver-langt wird, so hat er, wenn er den Dienst annimmt, derselben in allen Stücken zu folgen.Zn wie weit er das thut, hat ein periodisches Zeugnis nach Hauptpunctcn anzugcben. Ist in derZnstruction der Grundsatz aufgestellt, daß die fruchtbringende Wirksamkeit des Lehramts nichtallein auf der wissenschaftlichen Befähigung und der Lehrgabe beruhe, welche der Lehrer inlen eigentlichen Lehrstunden au den Tag lege, sondern wesentlich auf seiner ganzen geistigen»nd sittlichen Haltung und der Achtung, welche er dadurch seinen Schülern sowohl wiederen Eltern und Pflegern einzuflößeu vermöge, daß er daher in seinem Benehmenvorsichtig, friedlich und anständig sei, in seiner äußern Erscheinung alles Auffallendeund in seinen häuslichen Verhältnissen alles Sitteuverletzcnde vermeide, und daß derjenigeLehrer, welcher durch seine Lebensführung die Achtung und das Vertrauen verscherzthabe, für unfähig zu dem Berufe eines Lehrers und Erziehers der Jugend zu erklären sei,so kann der auf die Instruction beeidigte Lehrer nicht murren, wenn das Zeugnis über-feine. Wirksamkeit auch sein Verhalten außerhalb der Schule der Beurtheilung unterzieht,verlangt die Instruction, daß der Lehrer sich auch als ein lebendiges Mitglied seinerKirche zeige und darin seinen Schülern als ein Vorbild voranleuchtc, zumalindifferentsein in diesem Puncte ein Zeichen von bedenklichem Gesundheitszustände der Seele seinwürde" (IV. S. 212), verlangt sie, daß er sich an den religiösen Hebungen seinerSchüler in der Kirche betheilige (eine Forderung, die eben in Oesterreich dem Minister vonTtremayr verargt wird, wie weit doch sind wir bereits gekommen!), so muß das Zeugnisauch diese Puncte iu's Auge fassen, und nicht anders, wenn ihm durch die Instruction ein fried-liches, ehrbares, unanstößiges Leben in der Gemeinde vorgeschrieben wird, dergestalt daß er inderselben das Vorbild eines sittlichen und christlichen Lebens sei. Hat die Instruction den Lehrerverpflichtet, daß er allen Agitationen im staatlichen und kirchlichen Leben fern zu bleiben habe,so wird, das ihm auszustellende Zeugnis auch diesen Punct berühren müßen. Daß ebendiese Instructionen fehlten und die Lehrer erst durch die ihnen zufällig bekannt werdendebetr. Rubrik der Couduitenliste eine Hinweisung auf die von ihnen erwarteten Pflichtenerhielten, konnte den allgemeinen Sturm gegen die Conduitenlisten erklären. Also isthier zu fordern, daß eine Instruction dem Lehrer genau das Maß der Pflichten vor-schreibe, deren Erfüllung man von ihm verlangt. Hätte man 1818, statt die Conduiten-lisien ganz aufzuheben, nur diejenigen Rubriken derselben beseitigt, welche theils unhaltbar,iheils ganz unwürdig erschienen, so hätte man weiser gehandelt. Es wäre viel wirksamergewesen, wäre man offen abgestanden von der Beurtheilung der politischen und kirchlichen>wrrectheit der Lehrer, gemessen nach dem herrschenden Systeme, oder hätte mau bei* diesen wie bei allen Rubriken verlangt, daß jeder Tadel auf bestimmte, klar erwieseneThatsachen zurückgeführt werde, um die Stellung des einzelnen Lehrers nicht der Jntrigue"der der Parteileidcnschaft preiszugeben.

Freilich erhob sich der Sturm auch gegen die verordnten Aussteller der Zeugnisse,