Zeugnisse.
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im Recursverfahren wider disciplinarisch bestrafte Lehrer verdienten. Vgl. das Ministcrial-rescript vom 10. Juli 1837 bei Niedergesäs S. 435 und eben dort S. 612—617 einBeispiel, wie die einzelnen Provincialregicrnngen bestrebt gewesen sind, die Obliegenheitenund Verpflichtungen der Geistlichen als Schulrevisoren in umfangreichen Rescripten fest-zusetzen. Der Oberpräsident von Schlesien, v. Merckel, verlangt dort, daß vor allen Dingenauf die sittliche Haltung der Lehrer geachtet werde, ob „selbige ein stilles, eingezogenes undordentliches Leben" führen, und daß, wenn ein Lehrer auf Abwege gerathe und eine „lieb-reiche Warnung" fruchtlos bleibe, auch eine „gemessener und ernstlicher wiederholte," einProtokoll aufzunehmen, eventuell ein Bericht zu erstatten sei unter Darstellung der Tat-sachen, durch welche eine Unzufriedenheit veranlaßt werde. Bei v. Rönne I. S. 351 bis359 ist eine Instruction der Regierung zu Breslau über die Einrichtung der von denGeistlichen zu erstattenden Schulberichte aus dem I. 1835 abgedruckt, welche die speciell-sten Anweisungen, am Schluffe aber die Bemerkung enthält, es sollten in Zukunft in„den für jetzt noch auf einige Zeit am Jahresschlüsse einznreichenden Conduitenlistcn"bloß die Rubriken über Fleiß und sittliche Führung der Lehrer bcibehaltcn werden. Diekurhessischcn und die Meininger Visitationsfragcn von 1844 und 1846 (bei Kirsch II.,173 und 390) sind wohl die umfassendsten. Da hat der Pfarrer auch die Fragen zubeantworten: Herrscht in der Schule ein sittlich-religiöser Geist? ist der Lehrer vomchristlich-religiösen Geiste durchdrungen und bemüht, die ihm anvertrautc Jugend durchLehre und Beispiel zur Gottesfurcht und Sittlichkeit heranzubilden?
Auch im Königreich Sachsen wurden durch die Verordnung vom 9. Juli 1835 zurAusführung des neuen Schulgesetzes voni 5. Mai die Bezirksinspectoren angewiesen, ihrenjährlichen Berichten eine die Leistungen und das Verhalten sämmtlicher Lehrer vollständigund übersichtlich darlegende Tabelle beiznfügen. Vgl. Florey, Codex der sächs. Elemen-tarschule. Leipzig 1868, S. 91.
Resumiren wir die vorstehende Geschichte der Conduitenlistcn, so sind einzelne Pe-rioden wohl zu unterscheiden. Bevor es einen eigentlichen Stand der Volksschullehrergab, der erst von der Errichtung der Seminare und von der Bedingung des Besuchsderselben zur Anstellung datirt, dienten sie hauptsächlich zur Säuberung der Schulen vonscientifisch unfähigen und moralisch versunkenen Subjecten. Dazu bedurfte es häufiger perio-discher Berichte über die Schuldicner. Wer sich wundern möchte über die Menge der Jm-inoralitäten, welche das General-Landschulregiment bei den damaligen Lehrern als möglichvoraussetzt, der mag sich an die in alten Kirchenordnungen den Geistlichen Schuld gege-benen erinnern, gleich nach der Reformation, da wo „von der Priesterschaft Leben in derGemeinde" geredet wird. Vgl. z. B. Steubing, Kirchen- und Reformationsgeschichte derOranien-Nassauischen Lande. Hadamar 1804, S. 327. — Bei den Schulorganisationen amEnde des zweiten Decenniums dieses Jahrhunderts gestalteten sich die Conduitenlistcn mehrzu übersichtlichen Zusammenfassungen eines Hauptberichts über die Schulen und Lehrereines Bezirks, zu tabellarischen Extracten aus umfassenderen Gesammtberichten zumHandgebrauch der oberen Schulbehörde in allen Zweigen der Schulverwaltung, namentlichbei Anträgen auf Versetzungen und Beförderungen der Lehrer. Ihr Zweck ist am bestenin der oben mitgetheilten nassauischen Verfügung ausgedrückt: Zur Abwehr von Ungerech-tigkeiten gegen Gemeinden und Lehrer. Denn Anstellung, Beförderung, Entlassung,Remunerirung, alles dieses lag dort ausschließlich in der Hand der Regierung. Die beruf-liche Befähigung, zu welcher allerdings eine vorwurfsfreie und nach allen Seiten vor-sichtige Lebensführung gehört, war Hauptgegenstand der Conduitenlisten. — Von demAachener Congreß datirt eine dritte Periode der Conduitenlisten, ihre Aufgabe ist fortannicht mehr die bisherige, auf den eigentlichen Beruf beschränkte. Der Staat hat dieSchule an sich gezogen und will die in seinen Dienst mittelbar oder unmittelbar ge-stellten Lehrer für seine politischen Interessen verwenden zur Unterstützung des herrschen-den Regierungssystems. Er legt deshalb ein besonderes Gewicht nicht nur auf „sittlich-religiöse Denk- und Handlungsweise," sondern hervorragend auf „politische Integrität"