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Zeugnisse.
Religionslehre und Jugendbildung sofort zu entfernen, und tief beklagte, daß auch inPreußen mehrere öffentliche Lehrer dm Verirrungen der Zeit huldigten, anstatt wahre In-telligenz zu verbreiten, welche die Grundlage des Staats ausmache und auf jede Weisebefördert werden müße, die Ausartungen derselben begünstigten, einen Oppositionsgeistzeigten und sich namentlich auf Angelegenheiten der Staatsvcrfassung und Verwaltungeine Einwirkung anmaßten, welche mit der pflichtmäßigcn Führung eines Lehramtsunverträglich sei. Man wolle aber die gegenwärtigen und kommenden Generationen vorVerführung ebenso bewahren, wie cs andererseits die Ehre des Lehrstandcs und der Lehr-institute erfordere, von denselben unwürdige, den landesväterlichcn Absichten und ihrem hohenBerufe nicht entsprechende Individuen auszuschließcn. Vgl. Niedergesäs a. a. O. S. 421.Und als die danach getroffenen Maßregeln es nicht erreicht hatten, die „verkehrten und nach-theiligen Richtungen, welche hin und wieder auf höheren und niederen Lehranstalten wuchern,"zu unterdrücken, war durch das Circular des Ministeriums des Innern und der Polizei vom25. Mai 1824 an sämmtliche Regierungen; betreffend die Aufsicht auf öffentliche Lehran-stalten, für Anstellungen in: Lehrfach der „unabänderliche Grundsatz vorgeschrieben worden,daß öffentliche Lehranstalten weder durch bloße wissenschaftliche Bildung der Zöglinge, nochdadurch, daß auf ihnen nur keine schädlichen nnd verderblichen Gesinnungen und Richtungenerzeugt und befördert würden, ihren Zweck erreichten, sondern daß letzterer neben derwissenschaftlichen Bildung auch darin bestehe, in den Zöglingen Gesinnungen der An-hänglichkeit, der Treue und des Gehorsams gegen Landesherrn und Staat zu erweiternund zu befestigen, daß daher Lehrstellen nur denen, die auch in dieser lctztgenanten Be-ziehung volles Vertrauen verdienten, übertragen werden dürften. Auch die bereits ange-stellten Lehrer seien in dieser Rücksicht auf das strengste zu controlliren" re. Vgl. Nieder-gesäs a. a. O. 574 und eben dort S. 427 die Ministerialverfügung vom 19. Dec. 1824über eine Schärfung der disciplinarischen Aufsicht über Amtsführung und Lebenswandelder Kirchen- und Schulbcamten. Die Consistorien und Regierungen sollten nicht nurselbst auf die amtliche und sittliche Führung der Diener der Kirche und Schule ein be-sonders wachsames Auge haben und jeden, wenn auch an sich nur geringen Exceß der-selben, in dem sich das Aufkeimen irgend einer bösen Neigung kündgebe, stufenweise, aberjederzeit mit prompter Strenge durch Verwarnungen und Ordnungsstrafen rügen, sondernauch genau darauf halten, daß die Vorgesetzten in erster Instanz diesem Theile ihrerAmtspflicht genügten. Namentlich die eingehenden Conduitenlisten, Zeugnisse undsonstigen Anzeigen sollten mit vorzüglicher Aufmerksamkeit geprüft, darin auch keineunbestimmten und doppelsinnigen Bemerkungen, mit denen die Berichterstatter wohl zu-weilen die Anzeige vorgefallener Ungebührnisse zu umgehen pflegten, geduldet, sondern essolle solcher unziemlichen Bemäntelung genau nachgcforscht werden. So sind also auch fürdie Lehrer an den höheren Schulen geheime Conduitenlisten eingeführt worden (vgl. auchdie pommersche Dienstinstructiou für die Direktoren von 1829, die für Rheinpreußen von1839 II. 6), zuletzt noch für die Lehrer der höheren Bürgerschulen und Mittelschulenund für die Probecandidaten durch Circular des Cultministers vom 18. Juni 1844.
Auch in den dreißiger Jahren ist bei verschiedenen Gelegenheiten in Preußen einestrenge Controle über alle Lehrer cingeschärft worden. Das Circular vom 16. Dec. 1833verlangte, daß ar den Gymnasien kein Lehrer angestellt werde, über dessen bisher ge-führten Lebenswandel nicht zuvor die genauesten Erkundigungen cingezogen seien hinsichtlichseiner sittlich-religiösen Denk- und Handlungsweise, insbesondere aber seiner politischenGrundsätze. Auch die bereits angestellten Lehrer seien in obiger Rücksicht aufs strengstezu controlliren und jede Spur entgegengesetzter Richtungen und Acnderungen sofort anzu-zeigcn. Vgl. v. Rönne II. S. 98. Um „unwürdige Supjecte von dem wichtigen Amteder Jngendbildung je näher je lieber zu entfernen", wurde eine größere Vollständigkeitder Visitationsprotokolle und Berichte anbefohlen, welche ein umfassendes Bild der ganzenWirksamkeit geben sollten und welche, da sie nach Verlauf eines längeren Lebensabschnittsdie beste Charakteristik enthalten müßten, stets die meiste Beachtung bei den Entscheidungen