Zeugnisse.
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Rcaluuterricht, Rechnen, Formen- und Maßlehre, Gcsanglchre). l2. ob Organist.Qualification zum Organistendienst. 13. Charakter und Betragen. 14. Anmerkungeniu spoe. ob eine Lehrerwohnung vorhanden und zu welchem Anschläge. Es war ver-fügt, daß als Stufen der Lchrfertigkeit in den bezeichnet«: Lehrgcgenständen vier Grade:vorzüglich, gut, mittelmäßig, gering, angenommen und durch a d o cl, erforderlichen Fallsdurch Zusammensetzung dieser Buchstaben, bezeichnet, — daß aber Fähigkeit, Fleiß, Cha-rakter und Betragen nicht mit Buchstaben, sondern mit den für sie passenden Wortprädicatenangedeutct werden sollten. — Das Conststorium in Anrich verlangte 1820 eine bestimmtereAbfassung der Conduitcnlistcn, „nicht nur die vorgeschriebenen Columnen aufs vollständigsteund ausführlichste ansznfüllen, sondern auch insbesondere das öffentliche und Privatlebender Geistlichen und Lehrer und in wiefern sie der Gemeinde als Beispiel eines tugend-haften, nüchternen und ehrbaren Wandels vorlcuchten, als vorzügliche Gegenstände ihrerunbefangenen und gewissenhaften Bemerkungen zu behandeln."
Was hier bisher für die Beaufsichtigung der Volksschullehrer verordnet ist, einmalmit ausdrücklichem Ausschluß der Lehrer der höheren Schulen, das findet sich später auchfür letztere in Preußen vorgeschrieben, z. B. durch eine Instruction des Berliner Con-sistoriums vom 10. Juni 1824 für die Directoren und Rectoren der gelehrten Schulenin der Provinz Brandenburg §. 26 unter der Rubrik Conduitenlisten. Sie sollen jährlichanfangs Deccmber verfaßt werden und das unbefangene und freimüthige Urtheil desDircctors oder Rectors über jeden Lehrer enthalten, über seinen Wandel, über die Art,wie er sich seinen Pflichten unterziehe und ob er in seinen Studien fortschreite. Vgl.v. Rönne II. S. 86. Es hatte nemlich bereits am 11. Januar 1819, d. h. nachdem mansich auf dem Cougreß zu Aachen mit der unruhigen und unzufriedenen Stimmung derStudenten und Professoren beschäftigt und der Feldzug der Großmächte gegen den„esprit eis saoodinismo" der Jenenser Studenten begonnen hatte, eine Cabinetsordrc ausder „bewegten Zeit" die Nothwcndigkeit abgeleitet, die Bande der Disciplin schärfer anzu-zichcn und die Oberaufsicht „auf diejenigen, welche durch Rede und Schrift einenmächiigen Einfluß auf das Volk üben," zu verdoppeln. „Vor jeder Anstellung und Be-förderung der Lehrer bei den gelehrten Schulen und Scmiuarien soll eine speciell sichüber die Grundsätze und die bisherige Handlungsweise des Individuums in allen seinenLcbcusverhältnisscn verbreitende Nachweisung eingereicht werden, in welcher alles, was indieser Hinsicht für oder wider denselben spreche, auf's genaueste anzugebcn sei." Alsolautet das Circular des Ministers v. Altenstein vom 6. Oct. 1819, dem ein umfassen-deres vom 30. Oct. folgte, es sei dahin zu wirken, daß sämmtliche Directoren, Rectoren,Professoren und Lehrer an den Gymnasien, Lyceen und höheren Schul- und Erziehungs-anstalten in lebendiger Anerkennung ihres wichtigen Berufs und in ruhiger Erwägungdessen, was ihnen in dieser Zeit zu thun obliegt, durch eine ganz besonders strenge, alleVerhältnisse richtig würdigende Besonnenheit in ihren mündlichen und schriftlichen Aeuße-rungcn und durch ein von innerer Haltung zeugendes, einzig und allein dem Wahrenund Rechten geweihtes Handeln in und außer der Schule kundthun und offenbaren,wie cs ihnen ein Ernst sei, ihr Leben in Einklang zu bringen mit ihrer Lehre, und ander Reinheit, Gediegenheit und Unsträflichkeit ihres eigenen Redens und Thuns derJugend ein Beispiel und Vorbild zu geben rc. S. v. Rönne II. S. 108. Eine Ca-
binetsordre vom 4. März 1820 verbot namentlich auch „den akademischen und Schul-
lehrern" die altdeutsche Tracht als eine unschickliche. Es waren dann die KarlsbaderBeschlüsse publicirt swie erkannte Dahlmann in ihnen sogleich die Erbärmlichkeit der
deutschen Zustände! Vgl. Springcr's Dahlmann I. S. 172sj und die bekannten Unter-
luchungen über demagogische Umtriebe angeordnet worden, in deren Folge die Cabinctsordrevom 12. April». 1822, betreffend das Verfahren bei Amtsentsetznng der Geistlichen undJugcudlehrer, an die „bei der Ordre vom 17. Dec. 1805 vorschwebende" Absickt erinnerte,»ohne nachtheilige Weitläufigkeiten" unwürdige Subjecte von dem wichtigen Amte der
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