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Zeugnisse.
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mentarschulwesen in den Kön. prcnß. Staaten. Crefeld 1847. S. 38., ein Buch, das vielewerthvolle, sonst unbekannte Documente der preußischen Schulverwaltung enthält. Eine Ver-ordnung der königl. Regierung zu Köslin vom 16. Febr. 1817 schreibt den Superidententenvor, die Conduitenlisten nicht in allgemeinen Ausdrücken abzufassen, sondern jedesmaleine genau detaillirte und zu einer zuverläßigen Beurtheilung führende Charakteristik jedeseinzelnen zu entwerfen. Die königl. Regierung zu Bromberg schreibt unter dem 23. März1818 für diese, von den Geistlichen jährlich über alle in ihren Diöcesen wohnhaftenöffentlichen und Privatschullehrer — mit Ausschluß der Lehrer an Gelehrten- und höherenStadtschulen — aufzustellenden Listen ein Schema vor mit folgenden Rubriken: 1. Namedes Lehrers; 2. Bezeichnung der Schule, an welcher er arbeitet (Simultan-, katholische,evangelische, Stadt-, Landschule); 3. Geburtsort; 4. Lebensalter; 5. Dienstzeit (seitwann der Lehrer angestcllt), durch wen berufen und geprüft und wann er bestätigt ist,ob auf Lebensdauer oder nur auf Zeit angestellt; 6. Confession, frühere wissenschaftlicheund pädagogische Vorbereitung zum Schulamte, etwaige Bemühungen für seine Fortbil-dung, namentlich ob er die Conferenzen benutzt; 7. Erfolg seiner Amtsthätigkeit, obSchulunterricht ununterbrochen ertheilt wird; Hindernisse, welche der Lehrer nicht hinwcg-räumeu kann; 8. sittliches Betragen und Verhältnis zu der Schulgemeinde, dem Vorge-setzten Geistlichen und seinen Amtsgehülfen; 9. ob der Lehrer noch andere Aemter be-kleide, namentlich ob Organist oder Küster; 10. Diensteinkommen; 11. Bemerkungen inBezug auf natürliche Anlagen, Liebe für das Schulfach, Kenntnis beider Landessprachenund der entwickelnden Lehrweise u. s. w. Vgl. Niedcrgesäs a. a. O. S. 561 Nr. 493,der auch Schemata anderer preuß. Regierungen aus jener Zeit mittheilt. Das Schemazu den Conduitenlisten über „Predigts- und Schulamtscandidatcn", welches die kgl. Re-gierung zu Stralsund am 19. Mai 1820 vorschreibt, ist dem obigen ähnlich; das vonderselben gleichzeitig erlassene Schema zu Conduitenlisten über Schullehre-rinnen enthält 11 Spalten, unter welchen wir hervorheben: 8. Urthcil über ihreFähigkeiten, Kenntnisse und Lehrmethode; 9. Urtheil über ihren sittlichen Wandel und11. besondere Bemerkungen. Vgl. Kirsch, deutsches Volksschulrecht II. S. 134. DieRegierung in Merseburg begnügte sich mit tabellarischen Anzeigen über den Zustandder Schulen einer Ephorie, deren Schema 1818 vorgeschrieben wurde (eine Rubrik heißtUrtheil über des Lehrers Geschicklichkeit, Fleiß und Verhalten), für deren Erstattung sie1820 einen dreijährigen Turnus als ausreichend hielt. Vgl. Niedcrgesäs a. a. O. S.571. In Nassau ordnete das freisinnige Schulgesetz vom 24. März 1817 in 26 derallgem. Schulordnung für die Volksschulen die Aufstellung und Fortführung von Conduiten-listen über das gesaimnte Schullehrerpersonal (von Lehrerinnen gestattete es nur Judustrie-lehrerinnen, über welche später besondere Conduitenlisten geführt wurden) als ein Mittelder Aufsicht über die Amtsführung desselben neben den vorgeschriebenen Visitationen derSchulen und der Anwendung von Disciplinarstrafen an und schrieb in §. 19 der Instruc-tion für die Herzog!. Schulinspectoren ein Formular einer am Schlüsse eines jeden Schul-halbjahrs auszufüllenden Conduitenliste vor, welche den jährlichen Hauptvisttations-berichtcn jedesmal beigeschlossen, aus denen aber auch im Laufe des Jahres bei Anträgenauf Gratificationen, Zulagen, Beförderungen und Entlassungen die betreffenden Aus-züge beigcfügt werden sollten. Ein Geueralerlaß der Herzog!. Landesregierung vom27. Dec. 1821 empfahl die genaueste Umsicht und die strengste Gewissenhaftigkeit bei Auf-stellung der Conduitenlisten, „weil hierauf das Gedeihen des Volksschulwcseus beruheund dadurch Ungerechtigkeiten gegen die Gemeinden sowohl als gegen den Schullehrervorgcbeugt werden können," und ließ ausdrücklich etwaige Berichtigungen in einer folgendenListe zu. Das Formular umfaßte folgende 14 Columncn: 1. Namen und Vornamen.2. Geburtsort. 3. Geburtsjahr. 4. Confession. 5. Ort, wo er sich gebildet. 6. Ortder vorletzten und gegenwärtigen Anstellung. 7. ob verheirathet. Zahl der Kinder.Ob dieselben versorgt sind. 8. ob definitiv oder provisorisch angestellt. 9. Fähigkeit.10. Fleiß. 11. Lehrfertigkeit in den Lehrgegenständen (Religionslehrc, Sprachlehre,
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