Zcller, K. A.
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. Mitglied der Elementarunterrichtscommission für Ost- und Westpreußeu und Litthaucn^ ernannt, gründete er in Braunsberg, Maricnwerder, Gumbinnen, Tilsit, Memel u. a.I Normalschulen, hielt reichbesuchte Vorträge, so daß selbst katholische Würdenträger, bc-
> zeichnend für jene Tage, sich von ihm die Prüfungen ihrer Schulen und evangelischeMustcrlehrer erbaten. In Marienburg fand für 85 Lehrer und Geistliche ein Lehrcursstritt. Auf einer seiner vielen Amtsreisen gegen das Ende von 1812 kam er in Polensin einem dicken Wald unter die schauerlichen Trümmer der großen Armee, ein Anblick,
der ihn bis in späte Tage im Traume ängstigend umschwebte. Einen der halb Erfro-renen, einen Landsmann, der noch am Leben ist, nahm er in seinen Schlitten auf. Sckonim I- 1811 war er in Polen in Caralene (das er so, „Königin" benannte) mehrereMonate mit Errichtung eines Seminars für polnische Lchrcrzöglinge und Kinder beschäf-tigt gewesen. Die hochanerkennenden Schreiben des Königs und der Königin (die ihn' mit einem Ring mit ihrem Namen beehrte) für solche Thätigkeit liegen noch vor. Ererhielt auch die große Medaille „für Kunst und Wissenschaft," wie früher schon Ehrcn-medaillen von Zürich und Bern. Man kann sagen, daß während des Aufenthalts desHess und der Ministerien in Königsberg das Volksschulwesen im nördlichen Preußenunter den Impulsen von Zellers Thätigkeit geleitet worden ist.
Aber andere Sorgen umdrängten jetzt (1813) das wicdererstehcnde Preußen und'' Mer, der sich kaum vorher (1811) mit Charlotte Rotmann aus Dirschau verheirathet hatte,
> verlangte eine ruhigere Wirksamkeit. Er erhielt als Belohnung das Staatsgut Münstcr-walde bei Marienwcrder, mit der Verpflichtung zu Gutachten und commissarischen Ge-schäften in Wcstpreußen. Aus den Normalanstalten waren die Zöglinge meist zur Armee
t abgegangen, zu neuen Gründungen hatten die Finanzen keine Mittel. So verlebte denni Zcller die Jahre 1814—1822 in Münstcrwalde. Indes seiner Eigenthümlichkeit lag
i nichts ferner als ein solches Stillleben in täglicher Wiederholung gutsherrlicher Sorgen
^ und Speculationen. Er erbat sich und erhielt die Erlaubnis, sich in der Rheinprovinz
ii niederzulassen mit dem Vorbehalt, auch dort in Schulsachen Aufträge zu erhalten. In
s Mn schlug er zuerst sein Wanderzelt auf, schrieb dort auf Veranlassung der württem-s bergischcn Regierung die „Grundlinien der Strafanstalt, die als Erziehungsanstalt bessern' will," und die Schrift: „der Grundcreditverein als Bürgengescllschaft;" auch arbeitete er
fleißig mit an den „Rheinischen Blättern" von Rossel und Diestcrweg. In den Jahren
1824—30 lebte er, mit dem Bau eines Hauses und Anlegung eines Weinbergs an einem ödenOrte beschäftigt, in Creuznach, nachher in Wetzlar und Bonn. Hier starb die Mutter seiner8 Kinder. Er sehnte sich nun wieder nach der Heimat und nachdem er von seinem König beider Entlassung aus preußischen Diensten noch mit dem rothen Adlerorden 3. El. geehrt wordenwar, kehrte er im April 1834 nach Württemberg zurück. Während er bei seinem Bruderin Beuggen, der dort die Rettungs- und Armenschullehrcranstalt gegründet hatte (s. d.folgenden Artikel) auf Besuch war — die dortigen Jahresberichte interessirten ihn sosehr, daß er das Schlafengehen darob vergessend bis morgens 4 Uhr darübersaß — vernahm er aus Württemberg den Aufruf zur Gründung einer Rettungs- undSchullehrerbildungsanstalt in Lichtenstern bei Löwenstein. Er schloß sich an die Männeran, die solches beabsichtigten, und bei seinen Mitteln und der Energie, mit welcher er dieVerhandlungen in die Hand nahm, war bald an diesem stillen, freundlichen, bisher ingänzlichem Zerfall befindlichen ehemaligen Cisterzienserinnenkloster (gestiftet 1242) Raumund Ordnung geschafft. Zeller war als Anstaltsgeistlicher und mit seinen Erfahrungenin Unterricht und Erziehung sehr thätig, er leitete besonders auch die disciplinarischen Anord-nungen, die allerdings in einigem dem öffentlichen Gerichtsverfahren entnommen, wohl: nur für höhere Anstalten und auch in diesen mit Vorsicht verwendbar waren?') (Unter
s *) So durften sich die Pfleglinge unter einander Auszeichnungen im guten und schlimmen
s Sinne, die dann den Einzelnen angeheftet wurden, zuerkennen, auch diejenigen unter den Kame-s raden bezeichnen, welchen andere zur moralischen Förderung und Besserung übergeben werdens ^ sollten n. dgl.