Druckschrift 
10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
Entstehung
Seite
594
Einzelbild herunterladen
 

594

Zeichnen.

tives Zeichnen entweder gar nicht oder nur im Interesse des geometrischen Unterrichtsausnehmen. Im letzteren Falle sollte dann zu den erwähnten 2 Wochenstunden ein Jahr-lang eine dritte, dem Construiren gewidmete Stunde hinzutreten. Es muß jedoch hiezusogleich bemerkt werden, daß bei allem Zeichenunterricht einzeln liegende Stunden mög-lichst zu vermeiden, vielmehr Doppelstunden als Regel zu betrachten sind, und daß inobigem Falle eine Ausnahme sich nur rechtfertigen läßt, weil das Gymnasium demConstruiren schwerlich über eine Stunde Zeit in der Woche wird einräumen können oderwollen. Wenn im Folgenden von 4 oder 6 Stunden die Rede ist, so sind immer zwei-oder dreimal 2 Stunden darunter verstanden, wie denn auch die einem Gymnasium fürdas Freihandzeichnen zugedachten zwei Wochenstundcn als zusammenhängend gemeintsind. Der Beginn einer Zeichenstunde ist stets mit einigem Zeitverlust verbunden, welchertheils aus dem Wechsel des Locals, theils aus der Verkeilung der Vorlagen oder Mo-delle, theils aus der Zurüstung der Zeichenapparate entspringt und sich auch bei strengerDisciplin nicht vermeiden läßt. Dieser Verlust verdoppelt sich, wo die Wochenzeit desUnterrichts in einzelne Stunden zerlegt ist, während andererseits bei Doppelstunden dieeinmal begonnene Arbeit im richtigen Zuge bleibt. Ermüdung durch zweistündige Dauerist nicht zu befürchten; im Gcgenthcil empfinden die Schüler bei Einzelstunden das früheAbbruchen der manuellen Arbeit als eine unliebsame Störung. Will ein Gymnasiumauf das Freihandzeichnen statt des Minimums von zwei Wochenstunden deren drei ver-wenden, so ist rathsam, diese Zahl als Durchschnitt zu erzielen, so ncmlich, daß aufdas eine Jahr zwei, auf das nächste vier Stunden wöchentlich entfallen. Eine Real-anstatt nach süddeutschem Zuschnitt, welche ihre Schüler mit 16 Jahren entläßt, wirddas Zeichnen in den vier obersten Elasten zu betreiben haben, wobei nach knappster Be-messung dem Freihandzeichnen jährlich 4 Wochenstundcn, daneben im letzten Jahre demconstrnctivcn Zeichnen 4 Stunden zugetheilt werden müßten, während zu besserer Genügedas Freihandzeichnen zwei Jahre lang mit 4, zwei Jahre mit 6 Stunden wöchentlich,das construirende Zeichnen im vorletzten Jahre mit 2, im letzten mit 4 Stunden ange-setzt werden sollte. Nach dem höheren Anschlag können also zusammen auf das vorletzteJahr 8, auf das letzte 10 Zeichenstunden kommen. Vor diesen Zahlen hat man nicht zuerschrecken; eine richtig organifirte Schule muß nicht zu vielerlei neben einander lehrenwollen, aber jeden ihrer Lehrgcgcnstände mit dem seinem Gewichte entsprechenden Nach-druck behandeln. Die Erfüllung dieser Forderung fällt einem Realgymnasium schwererals einem humanistischen Gymnasium oder einer reinen Realschule ohne Latein; daherwird das Realgymnasium, obwohl es gewöhnlich die Schüler bis zum Alter von18 Jahren behält, wegen der großen Mannigfaltigkeit seiner Lehrfächer dem Zeichnen

au, was, genau den Vorschriften entsprechend, i»i Zeichnen geleistet worden sei; indes wirktdort als Zeichenlehrer der Schönschreiblehrer der Anstalt.) Ohne Zweifel wird in Preuße»,dessen Schuleinrichtnngen eines wohlverdienten Ansehens genießen, das bezeichnen Mißverhältnisbald verschwinden, wenn kompetente Zeichnungslchrer der betreffenden Schulen ihre Stimmenerheben; entweder müßte die Stundenzahl beträchtlich größer, oder die Forderung bescheidenerwerden, vielleicht beides. Ucbrigens scheint schon jetzt den Realschulen (wenn nicht erster,doch zweiter Ordnung) einige Vermehrung der Zeichenstunden wenigstens gestattet zu scm;denn bei Wiese sind (S. 46) die Lehrpläne zweier Realschulen II. Ordnung mitgetbeilt, welchein den beiden letzten Schuljahren für Zeichnen 4 Wochcnstunden (bis dahin von Scrta an 2)haben. (In einer bei Wiese S. 132 gedruckten Cultministerialverfügung v. 18. Mai 1881werden die Direktoren der Gymnasien und Realschulen angewiesen,diejenigen Schüler, welchespäter auf das K. Gewerbeinstitut überzugehen beabsichtigen, bei Zeiten auf das daselbst uner-läßliche Erfordernis einer genügenden Fertigkeit im Freihand- und Linearzeichncn aufmerksamund eine gewissenhafte Benutzung des Zeichenunterrichts ihnen zur Pflicht zu machen," weilman beim Gewerbeinstitut wiederholt die Warnehmung gemacht habe,daß es den junge»Leuten, welche ihre Ausbildung ans Gymnasien und Realschule» erhalten haben, an der erforder-lichen Zcichcnfcrtigkeit fehle." Die Warnehmung ist begreiflich; durch Ermahnungen wäre aterdem Mangel wohl nicht abzuhetfen.)