Lenopbon.
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Sparta von allen andern Staaten dadurch, daß cs das Sittlichschönc zur Geltungbringt. Oder ist nicht auch das schön, daß, während die andern Staaten strafen, wenneiner dem andern Unrecht thut, er nicht geringere Strafe für diejenigen bestimmt hat,welche augenscheinlich versäumt haben, so gut als möglich zu werden? Denn er glaubte,daß von denen, welche Raub oder Diebstahl begierigen, nur die zunächst Betroffenen ge-schädigt werden, daß aber Schlechte und Feige den ganzen Staat vcrriethen."
Diese Aufgabe ist jedoch nach Lenophon nur dadurch zu erreichen, daß der Staat indurchgreifender Weise das Werk der Jugenderziehung in die Hand nimmt, wobei erindes nicht sowohl auf literarische Bildung, als auf Bildung des Charakters und des inRath und That sich bewährenden Verstandes zu achten hat. Er sagt daher von denpersischen Knaben 0)'rop. I. 2, 6), daß sie in die Schule gehen, um Gerechtigkeit zulernen, nicht aber, wie die griechischen, um im Lesen, Schreiben, Rechnen unterrichtet, indie eingeführt zu werden (vgl. resp. Daeeä. 2, 1, OxnoA. 12, 14); sie sind
nun unter die Leitung bewährter Männer aus den Volksältesten gestellt, welche dengrößten Thcil des Tages hindurch den Knaben in den vorkommenden Streitsachen Rechtsprechen oder auch den geübteren Knaben selbst unter genauer Aufsicht das Richteramtüberlassen (6zwop. I. 2, 6 f.; 3, 16; 4, 3), wobei sie auch Schläge zuerkennen, wie inSparta der »ce-Sovo^os an seiner Seite st-rsr-yo-pöyous hatte (rosx. Duooä. 2, 2). Siegewöhnen die Knaben außerdem an Sittsamkeit, Gehorsam, Mäßigkeit und Wahrheits-liebe (vgl. rosp. Imeeä. 2, 2; 8, 1). Mit dieser moralischen Ausbildung verbanden sichnoch Hebungen in Handhabung der Waffen, jener Werkzeuge des Glücks und der Frei-heit der Völker (dxrox. VII. 5,79); das Gegenbild in Athen Nom. III. 12, 5; 5,15.
Diese Staatserziehung ist nun auch eine im wesentlichen auf alle berechnete, — nur die-jenigen, welche durch Armut auf ihrer Hände Arbeit angewiesen sind, nehmen nichtTheil, — und sie hört so wenig mit dem Knabenalter auf, daß sie vielmehr alle Lebens-alter umfaßt (Ozwox. I. 2, 5; für Sparta ro8p. Imeoä. 3, 2 ff.; 4, 1, 7; 10, 1).Zunächst jedoch ist cs die Elaste der Jünglinge, auf welche sich die Aufmerksamkeit desStaates in besonderer Weise richtet, weil dieses Lebensalter so leicht die ihm gezogenenSchranken durchbricht (vgl. rosp. Duoock. 3, 2). Die Jünglinge werden nun unter derAufsicht erprobter Männer zu strenger Beobachtung der Sittsamkeit angchalten und habensich in Führung der Waffen, wie durch die Jagd auf den Ernst des Krieges vorzubereiten(Oxrox. I, 2, 10; VIII. 1, 34 f.; vgl. rosp. Imoock. 4, 7 und 12, 1 ff.).
Nebenbei liegt cs ihnen aber auch schon ob, polizeiliche Maßregeln für die innere Sicher-heit auszuführcn- Es folgen dann mit besonderen Befugnissen und Pflichten die Elastender volljährigen Männer und der Volks ältesten; in den Händen dieser Aeltesten aber con-centrirt sich alle Staatsgewalt, die richterliche wie die beschließende, das Recht, die Be-hörden einzusctzen nnd pflichtvergessene Bürger auszustoßen (vgl. rssp. Imosä. 3, 3; 10, 1).Die Verfassung ist also in Wahrheit eine aristokratische, und das erbliche Königthum,welches in diesem Zusammenhänge doch seine feste Stelle hat, hebt den aristokratischenCharakter dieser Verfassung nicht auf, weil der König nur der erste Diener des Staatesist, nicht irgendwie nach Belieben entscheiden kann (6^rop. I. 3, 18); das Verhält-nis des Königs zum Volke beruht auf einem Vertrage (6;wox. VIII. 5, 24; rssx.llaceä. 15, 7).
Allein in Cyrus hat nun ibenophon doch einen Regenten dargcstellt, der die schwierigeKunst, über Menschen zu gebieten, in vollstem Maße versteht, weil er, in der vor-trefflichen Zucht der Perser groß geworden, fort und fort zu beweisen im Stande ist, daßer bester ist als die Beherrschten alle durch Uebung und Pflege der Gottesfurcht, der Ge-rechtigkeit, der Ehrbarkeit, der Selbstbeherrschung, wie er auch in kriegerischer Tüchtigkeitallen andern voransteht (LFrop. VIII. 1, 21 ff.). Darum kann er dann auch bewirken,baß die ihm Untergebenen recht tüchtig werden (6zwox. II. 1, 11; VIII. 1, 10), weilschon das Vorbild, das er giebt, — nach dem Beispiele der Regierenden aber pflegen dieRegierten sich gern zu bilden (VIII. 1, 8 u. a.), — eine erziehende Kraft hat. lieber-