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Zcenophon.
Erfassung der Aufgabe würde dann (mit Schimmelpfeng) auch zu erwägen sein, ob dieAnabafis „ein Buch des köstlichsten Humors" sei und Xenophon darin als „einer der bestenund edelsten Patrioten Griechenlands" vor uns stehe. Was aber die Hellenika anlangt,so müßte eigentlich nach dem Gange und Charakter der neueren Untersuchungen dieFrage gestellt werden, ob dieses Werk, abgesehen von den beiden ersten Büchern, über-haupt noch mit Schülern gelesen werden dürfe, denen doch eine so parteiische Darstellunggroßer Begebenheiten nicht zusagen könne (vgl. indes die Abhandlung von O. Lipsiusüber den einheitlichen Charakter der Hellenika des Lenophon. Luckau 1857).
Von den kleineren Schriften des jetzt so vielfach angefochtenen Mannes kommenfür pädagogische Betrachtungen besonders noch der Oekonomikus und die Abhandlungvom Staate der Lacedämonier in Frage, während die Schrift vom Staate der Athenernach den Untersuchungen Böckhs (Staatshaushaltung der Athener, zweite Ausgabe 4ZZ ff.)und Roschers (Thukydides 526 ff.) jetzt von den meisten dem Xenophon abgesprochenwird. Die Lobrede auf Agesilaus, Hiero, das Gastmahl, die Apologie des Sokrateskönnten eingehendere Berücksichtigung nur dann finden, wenn wir für die pädagogischeWürdigung Xenophons den Ausgang von seinen religiös-sittlichen Grundsätzen nehmenwollten, welche O. Fabricius in der Abhandlung „zur religiösen Anschauungsweisedes Xenophon" (Königsberg 1870) in sehr belehrender Weise zusammengestellt hat.
Allein richtiger werden wir in Lenophons Ansichten von der Aufgabe des Staatsdas Fundament für unsere pädagogische Betrachtung erkennen. Es ist unverkennbar, daßdiese Ansichten mit denen der Gegenwart in manchen wesentlichen Puncten Zusammen-treffen. Wir sind bei der Entwicklung derselben dankbar der klaren Darstellung gefolgt,welche Henkel in seinen „Studien zur Geschichte der griechischen Lehre vom Staat"Leipzig 1872) gegeben hat.
Xenophon faßt die Aufgabe des Staates durchaus als eine pädagogische. Der Staatsoll nach ihm nicht bloß durch Gesetz und Rechtsordnung Person und Eigenthum gegendie Angriffe der Leidenschaften schützen, sondern durch positive Wirksamkeit in den ihmUntergebenen eine Gesinnung heranbilden, welche das Vollbringen des Rechten zu einerinnerlich begründeten Notwendigkeit macht; er soll nicht allein das Schlechte hemmenund entwaffnen, sondern die Kräfte des Guten zu lebendiger Bethätigung bringen. Diesist aber nur dann möglich, wenn der Staat das ganze Leben der ihm Angehörendenunter seinen erziehenden Einfluß nimmt und dabei durchweg die Richtung auf Bildungdes sittlichen Charakters festhält. Dies ist nun allerdings der Grundgedanke, welcherdie alten spartanischen Einrichtungen beherrschte, und wenn Xenophon das Wesentlichedieser Einrichtungen nach Persien verlegt, so ist dies im ganzen doch nur eine Einklei-dung zu nennen, durch welche eine unbefangenere Würdigung seiner Ideen erweckt werdensollte. Es ergiebt sich aus mancherlei Parallelen im einzelnen, wie Persisches und Spar-tanisches für ihn zusammenfallen. So heißt es gleich am Anfänge der Cyropädie (1.2, 2f.):„Bei den Persern scheinen die Gesetze die Sorge für das Gemeinwohl nicht erst daanzufangen, wo dies in den andern Staaten geschieht. Denn die meisten Staaten über-lasten es einem jeden, seine Kinder zu erziehen, wie er will, und auch den Aelteren, zuleben, wie sie wollen; dann aber verbieten sie ihnen zu stehlen, zu rauben, gewaltsamin ein Haus zu dringen, in unberechtigter Weise jemanden zu schlagen, Ehebruch zutreiben, der Obrigkeit ungehorsam zu sein, und was dergleichen mehr ist; wenn aberjemand dagegen handelt, so belegen sie ihn mit Strafen. Dagegen sorgen die persischenGesetze schon im voraus dafür, daß überhaupt die Bürger nicht geneigt sind, ein schlechtesoder schimpfliches Werk zu begehen." Fast dasselbe aber sagt er (rssx. Imesä. 10, Ist.)von Sparta: „Wer sollte an Lykurgus nicht höchlich bewundern, daß er, als er erkannthatte, wie diejenigen, welche der Tugend sich nicht befleißigen mögen, auch nichttüchtig sind, dem Vaterlande zu nützen, in Sparta alle nöthigte, alle Tugenden vonStaatswegen zu üben. Wie nun im Privatleben dadurch, daß die einen die Tugend.üben, die aridern sie vernachläßigen, ein Unterschied entsteht, so unterscheidet sich auch