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10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
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Württemberg, das höhere Schulwesen.

beides verlieren. Die Lateinschule würde so viel Realstoff in ihren Lehrplan aufnehmenmüßcn, daß sie eine gründliche Vorbildung für Sccunda, welche bisher der Stolz unsererSchulen war, schon wegen der großen Zahl widerwilliger Lateiner nicht mehr bieten undhöchstens nothreife Secundaner, bei deren Mängeln man die Augen zudrücken müßte,entlasten könnte; diejenigen Knaben aber, für welche eine gute Stadtschule die richtigeAnstalt wäre, würden in den fiir sie zunächst nothwendigen Unterrichtsfächern verkürztwerden, im Lateinischen doch keine befriedigende Stufe erreichen und für die zu höherenStudien bestimmten Schüler ein Bleigewicht bilden. Wenn eine kleinere Stadt für dieBedürfniste derjenigen, welche bis zum 16. Jahre die Schule besuchen, ausreichendersorgen will, so hat sie nur die Wahl zwischen einem wirklichen Progymnasium oder einerhöheren Bürgerschule; durch eine und dieselbe Anstalt für die verschiedensten Bedürfnisseallgenugsam zu sorgen, ist eine Kunst, die niemand kann.

Aus dem Bisherigen ergiebt sich, daß wir unsere alten lateinischen Schulensoweit als möglich erhalten wünschten. Wir verweisen in dieser Beziehung auf denzweiten Artikel über lateinische Schulen, Band IV. S. 171177. Nur mahnen wirauch hier von jeder Ueberladung des Schiffleins ab und empfehlen eine gcwiße Einseitig-keit, in dem getrosten Glauben, daß, wer in der Schule an einfachem Stoffe arbeitenund denken gelernt hat, seine hiedurch geschärften Augen auch im späteren Leben brauchenwird. Wollte man z. B. einer zweiclassigen Lateinschule in Religion, Geschichte, Geo-graphie, Deutsch, Französisch je zwei wöchentliche Stunden oder gar noch mehr aufcr-legen, so blieben, auch von Geometrie und Naturgeschichte abgesehen, aber das Turnenund ein bischen Singen und Schönschreiben dazugerechnet, zum Unterricht im Lateini-schen und Griechischen für die mindestens zwei von einander getrennten Abtheilungen zuwenig Stunden übrig, Schüler und Lehrer wären zu bedauern, die Schule müßte fastnothwcndig verkümmern. Einclassige Lateinschulen allerdings und einclasstge Real-schulen werden nur in Ausnahmefällen etwas taugen und wo man durch Organisationbessern will und zu einer vollständigeren Einrichtung die Mittel nicht hat, da ist es wohlbester, man gründet eine gute Stadtschule und daneben ein paar reichliche Stipendiensfür talentvolle Söhne der Stadt, welche in eine vollständigere auswärtige Anstalt ein-treten sollen. Möchten wir das Kleinod unserer lateinischen Schulen dem folgenden Ge-chlecht unversehrt überliefern, und möge es denselben nie an treuen Lehrern fehlen, dievon ernster Liebe zu den ihnen anvertrauten Knaben erfüllt in dein gedeihlichen Wirkenin engem Kreise ihre Befriedigung und ihren schönsten Lohn finden!

Eine weitereberechtigte Eigenthümlichkeit" unseres Schulwesens sind die evange-lischen Seminare, deren Zöglinge durch das Laudexamen aus einer Menge vonBe-werbern auserlesen, sich in wetteiferndem Streben auf die theologischen und philologi-schen Studien der Universität vorbcrciten. Das Zusammenleben gleichaltriger Jünglingein den wichtigsten Bildungsjahren, wenn auch unter Umständen nicht ganz gefahrlos,gewährt doch, je glücklicher die Behörde in der Wahl der Lehrer gewesen ist, um so ent-schiedenere Vortheile für die wissenschaftliche Entwicklung und die Erziehung der Zög-linge, und unser Land, das bis jetzt eine hinreichende Anzahl tüchtiger Theologen undSchulmänner für sein eigenes Bedürfnis, hin und wieder auch noch einen Ueberschuß,hervorgebracht hat, verdankt dies ohne Zweifel zu einem großen Theil seinen theologischenSeminaren. Manche unserer Zeitungsschreiber, welche ihre Ansicht für die öffentlicheMeinung ausgeben und dafür zu sorgen wissen, daß es wirklich so scheint, sind diesenAnstalten nicht geneigt, namentlich auch wegen ihrer Rückwirkung auf die lateinischenSchulen vermittelst des Landexamcns, und selbst unter den Gymnasiallehrern finden sicheinzelne, welche für die Vereinigung der Seminare mit den oberen Gymnasien sprechen.Nach unserer Meinung irren sich diese Gegner in Betreff des Einflusses, welchen dasLandexamen übt (vgl. unfern Artikel Bd. IV.), sowie in Bezug auf die Eigenthümlich-keit jener theologischen Anstalten (vgl. z. B. Bänmlein, Prüfung der Anträge in Be-