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10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
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Waisenhäuser

womit er sein Brot verdienen kann, und verseht ihn init den zu seinem Geschäfte nöthigenWerkzeugen, die Waisenmädchen versorgt bis zu dem Alter, wo ihr sie einem Bruderzur Gattin geben könnt." Aber auch die in äußerlich günstigeren Verhältnissen lebendenWitwen und Waisen hatte der Bischof im Auge zu behalten; er sollte sic namentlichgegen Beeinträchtigungen, welche von begehrlichen Verwandten oder mächtigen Wider-sachern ausgiengcn, in Schutz nehmen (Ambros, off. II, 27 und ^uxustin. ssrm.176, 2). Mit Constantin d. Gr. hatte auch die Staatsgewalt durch humane Gesetzefür die Waisen zu sorgen begonnen. Constantin selbst übernahm das Patrocinium derWaisen seines weiten Reichs und suchte die Rechte derselben gegen die Betrügereien ihrerVormünder durch besondere Verordnungen sicher zu stellen, während er ihnen auch wiedermanche Vorrechte und Exemptionen (z. B. das Recht, unmittelbar an sein Tribunal zuappelliren) zugestand. Wir wissen außerdem, daß er bei den Kindern verlassener WitwenVaterstelle vertrat, daß er arme Waisenmädchen ausstattete (Lussd. vit. 6oust. III. 41,4, Loerat. I. 17, Lorow. II. 2).

Die Aufnahme armer Waisen in die Klöster bildete den Uebergang zu umfassen-deren Einrichtungen. Schon im 4. Jahrhundert waren die Klöster auch Waisenhäuser.Basilius machte in seiner großen Regel den Mönchen zur Pflicht, die Kinder in jedemAlter, vor allem die ihrer Eltern beraubten aufzunchmcn, sie mit aller Liebe, als ob siedie Kinder der Klostcrgemeinschaft wären, zu erziehen, sie an die den beiden Geschlechterneigenthümliche Lebensweise zu gewöhnen, sie durch Gebet zur Frömmigkeit anzuleitenund in den Geschichten und Lehren der H. Schrift zu unterrichten, ihre Sitten zu über-wachen und auf das Gute hinzulenken, endlich ihnen den Besuch der Werkstätten derHandwerker und Künstler, wo sie zn lernen geneigt seiir könnten, möglich zu machen,aber auch dann noch fortwährend sie im Auge zu behalten. Wie nun aber im 5. Jahr-hundert weit umher unter dem Einflüsse der Kirche Wohlthätigkcitsanstalten sehr verschiedenerArt (Armenhäuser, Krankenhäuser, Witwenhäuser, Herbergen für Fremde rc.) entstanden,so erhoben sich bald auch Waisenhäuser (öyP«voryoPkt«), deren Verwaltung im ganzenSache der Kirche blieb, aber doch auch die Aufmerksamkeit der Staatsbehörden beschäf-tigte. So stellte daS Gesetz die Vorsteher von Waisenhäusern den Vormündern gleichund befreite sie von allen Plackereien und von allen Gebühren für gerichtliche Acte.Gewiß ist es in hohem Grade erfreulich, daß die Kirche des Ostens in Zeiten, welcheallen Eifer auf Durchführung dogmatischer Kämpfe zu richten schienen, immer noch soernstlich und treu für die unmittelbaren Bedürfnisse des Lebens zu sorgen suchte.

Was im Westen des römischen Reichs für Waisenpflege begründet worden war,daS erhielt sich zum Theil auch unter den Stürmen der Völkerwanderung, und im frän-kischen Gallien, wo überhaupt der noch lange aus der römischen Bevölkerung hervor-gehende Klerus die alten Institute mit fester Hand beschirmte, erhielten sich noch im9. Jahrhundert neben den übrigen Wohlthätigkeitsanstalten, die im ganzen den Kirchenund Klöstern gleich geachtet wurden, auch Brephctrophia und Orphanotrophia. lieber dieEinrichtung derselben läßt sich freilich kein sicheres Urtheil gewinnen.

Die folgenden Zeiten verstanden es nicht, die von der alten Kirche gewonnenenFormen zu bewahren. Man behandelte die Waisenpflege nur noch als einen Theil derArmenpflege und beschränkte so ihre Aufgabe, die früher auch die Erziehung mit umfaßthatte, auf Ernährung, und auch hierbei suchte man mit möglichst geringen Kosten fertigzn werden. Die Hierarchie, über unermeßliche Mittel verfügend, that nach dieser Seitehin sehr wenig, und die Staatsgewalt, durch die feudalen Formen überall gehemmt, faßtedie Aufgabe gar nicht in's Auge. Erst mit dem Emporstreben der Städte kam es auchwieder zu einer gewitzen Fürsorge für arme Waisen, deren Zahl doch in den Zeiten derTheucrung und Pestilenz überall sehr groß sein mußte. Aber umfassender waren die zurAbhülfe der Roth getroffenen Veranstaltungen nirgends. In Basel wnrdcn bereits im14. Jahrhundert verlassene Waisen in Pflege gegeben; aber man brachte sie bei Haus-müttern unter, wie man Findelkinder theils einzelnen Frauen (man nannte sie Findlerinnen),