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10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
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Wahrhaftigkeit.

weiß er sehr wohl, und seine Mitschüler ebenso, daß er die Strase verdient hat und daßder Lehrer nicht ungerecht ist, sondern nur klug genug, ihn zu durchschauen. Der Juristdarf so nicht verfahren, der Erzieher darf es. Ist der Lehrer aber selbst in ernstlichemZweifel, so behandle er den Fall so, als wenn wirklich nur Unordnung vorläge, trageaber dann auch durchaus Sorge, daß der andre Knabe, der offen die Wahrheit gestandenhat, wenn er ihm die Strafe nicht ganz erlassen kann, nicht schlechter fortkomme. Hatder erstere gelogen, so ist seine Lüge wenigstens insofern nicht erfolgreich gewesen, alser sieht, daß ihm, wenn er sein Gewissen nicht beschwert hätte, auch nichts schlimmereswiderfahren sein würde. Auch hiemit sind keineswcgeS alle möglichen Arten des fürjeden einzelnen Fall besten Verfahrens angegeben, aber durch noch specieüere Annahmenund darauf gegründete Erörterungen würden wir uns in Casuistik verlieren und dochkaum alle Möglichkeiten erschöpfen. Es genügt, daß man einerseits sieht, wie auch hiermöglichst mildes Verfahren gegen den Aufrichtigen von großer Wichtigkeit ist, andrerseitserkennt, daß selbst, wo man die Lüge nicht objectiv Nachweisen kann, es immer noch Mittelund Wege giebt, ihren Zweck ganz oder doch wenigstens einigermaßen zu vereiteln. Selbstdie einfache Erklärung:ich kann dich nicht strafen, denn vielleicht sagst du die Wahrheit,aber ich bin nicht fest davon überzeugt, und du mußt mir erst durch dein ferneres Ver-halten zeigen, daß ich dir trauen kann," läßt die Lüge nicht zur vollen Geltung kommen,und eine solche Erklärung bleibt in jedem zweifelhaften Falle als letztes Hülfsmittelübrig, es müßte denn sein, daß der Erzieher selbst dazu hinneigt, der Betheurung zuglauben und Ursache hat, von der Aeußernng des Mistraucns für den Fall der Unschuldnachtheilige Folgen zu besorgen. Solche Falle zu unterscheiden, erfordert pädagogischenTakt und psychologischen Scharfblick. Diese muß der Erzieher auch besitzen und in im-mer höherem Grade sich anzucignen bestrebt sein.

Zur Strafe steht die Lüge in einem andern Verhältnisse, als jedes andre Vergehen,soweit sich zu demselben nicht eben auch die Lüge gesellt. Der Lügner hofft, man werdeihm glauben, und dann liegt keine Verschuldung vor, ist keine Strafe zu fürchten. Daseinmal für Trotz bestrafte Kind widersteht das nächstemal der Versuchung, wieder zutrotzen, weil es die Folge voraussieht. Der gestern bestrafte Lügner dagegen kann sichimmer noch sagen: heute wird deine Lüge vielleicht nicht entdeckt, und dann ist sie zweck-mäßig, wenn sie sich gestern auch als unzweckmäßig erwies, die Wirksamkeit der Strafeist also verhältnismäßig unsichrer, als bei Verschuldungen andrer Art. Daraus folgtaber nicht, daß die Strafe eher unterbleiben kann, sondern gerade daS Gegentheil. Daszum Lügen geneigte Kind muß durchaus dahinter kommen, daß cs ein sehr gewagtesund bedenkliches Spiel treibt, muß wissen, daß, wenn sein Versuch fehlschlägt, seine Lagesich sehr verschlimmert. Je cntschiedner ihm das vor Augen tritt, desto eher entschließtcs sich vielleicht, jenen Versuch ganz zu unterlassen. Deshalb muß von allen Strafen,die der Erzieher überhaupt für zuläßig hält, die strengste auf die Lüge gesetzt sein, mußjedes Vergehen, wenn sich Lüge ihm zugescllt, härter bestraft werden, als sonst geschehensein würde. Der letzte Satz leuchtet schon als einfaches Gesetz der Gerechtigkeit ein, alsKlugheitsregeln lassen sich beide mit fast mathematischer Evidenz beweisen. Straft derErzieher etwa Faulheit härter als Lüge, oder Faulheit ohne Lüge ebenso hart wie mitLüge, so ist das Rechenexcmpel, durch welches der Zögling, der faul gewesen ist, zurLüge geführt wird, so einfach, daß es hier vorzurcchnen Naumverschwendung wäre.*)

Königsberg in Pr. G. Wagner.

Waisenhäuser. Selbst in größeren pädagogischen Werken ist der Waisenpflegeweniger Aufmerksamkeit zugewandt, als die hochwichtige Angelegenheit zu verdienen scheint,und wo es geschehen ist, da beschränkt sich das Mitgethcilte auf einige in's allgemeinegehende Bemerkungen. Dagegen ist die Literatur über die Waisenhäuser eine ziem-lich reiche, aber freilich auch wieder sehr zerstreute und für zusammenfasscndc Benutzung

*) Vergleiche d. Art. Ehrlichkeit. Die Red.