Vorschule.
191
den. die über die Schulctats der Städte bcrathcn und beschließen. Für die Söhne deswohlhabenden Bürgers und leidlich situirten Beamten ist aber die Vorschule die Ele-mentarschule, auch wenn an ein akademisches Studium des Knaben oder an einen Beruf,der den Besuch einer höheren Schule bis zur Prima erfordert, nicht gedacht wird. Be-stände die Vorschule nicht, so müßte das Elementarschulwcscn diejenige Schulart ans sichheraus entwickelt haben, deren untere Abthcilung die Aufgabe der Vorbereitung für diehöheren Schulen mit übernähme. Und es würde dies gekonnt haben, weil cs in dervorteilhaften Lage gewesen wäre, nicht lediglich Geldopfer von der Commune zu ver-langen. Je mehr dagegen die Vorschulen sich über das Gebiet dcö höheren Schulwesensverbreiten, desto mehr wird die Entwicklung einer höheren Elementarschule, einer wirk-lichen Bürgerschule als ein Luxus erscheinen; und die Zeit für Luxusanlagen im Schul-wesen wird nicht so leicht kommen.
VI. Das jetzige Vorschulwesen leistet ferner der Hypertrophie des höheren Schul-wesens entschiedenen Vorschub. Diese Uebcrwuchcrung liegt, wie an anderer Stelle(s. d. Art. Stadtschule) erörtert worden ist, cincstheils in der zu großen Zahl höhererSchulen, andererseits in der Neberfüllnng ihrer Unter- und Mittelclassen, im oft grellenContrast zu der Verödung der obersten Unterrichts stufe. Daß die Vorschule diesen Uebel-stand befördert, liegt auf der Hand. Denn die Schüler der Vorschule besuchen diese indm seltensten Fällen mit dem Vorbehalte, daß erst nach Absolvirung der Vorschule überdie Wahl der weiter zu besuchenden Schule entschieden werden soll. Es ist wohl so gutwie immer schon entschieden, daß der Knabe in diejenige Schule übergehen soll, mit wel-cher die Vorschule unmittelbar zusammcnhängt. Und es ist wohl eben so sicher anzu-nchmen, daß der Vorschulschülcr cs bis zum Ucbcrtritt in die Sexta bringt, auch wohlnoch, wenn er auch einige Ucbung im Sitzenbleiben dabei erlangt, bis zur Quinta odergar Quarta. Selbst angenommen, daß die Schule es mit den Versetzungen recht genaunimmt, das wird wohl niemand bestreiten, daß auf diesem Wege durch die Vorschule indie Hauptschule doch um einiges mehr Unfähige hinübcrschlüpfen, als das der Fall seinwürde, wenn alle Sextaner durch die Aufnahmeprüfung hindurchgehen müßten. Undwenn ferner auch zugegeben werden mag, daß cs nimmer gelingen wird, von den höherenSchulen allen Ballast an Unfähigen und nicht hinreichend Befähigten fernzuhaltcn, sowird doch wohl auch eingeräumt werden müßen, daß man nichts begünstigen soll, wasdiesen großen Misstand fördert. Es kommt noch etwas in Frage, was recht schwerwiegt und recht ernste Beherzigung verdient. Die Vorschulen befördern auch die früheund zu frühe Entscheidung über den Bildungsweg der Kinder. Acußcre Gcsichtspunctegeben dabei den Ausschlag, nicht die maßgebenden inneren: wie viel das Schulgeld be-trägt, wie die Schule heißt, welche Gescllschaftsclassen sie besuchen. Wir schwärmenkeineswegs für eine „allgemeine Volksschule" als ein jetzt erreichbares Ideal; aberwahrlich auch nicht für die „Standcsschule," und es befördert diese bedauernswcrthcnAbsonderungen schon der Jugend, wenn man durch die Vorschule die Elementarschule zuetwas ganz anderem herabsinkcn läßt oder doch dieses Sinken begünstigt, als sic eigentlichsein sollte. Denn die Vorschulen der höheren Schulen werden eben zugleich die Elemen-tarschulen der wohlhabenden Elasten. Wenn nun für den Knaben aus den letzteren nachjetziger Lage der Dinge kaum eine andere Schule als Anfangsschule vorhanden ist, soist er eben damit auch in Bezug auf Inhalt und Ziel der Schule gleich für das höheredispouirt, einerlei, ob er dahin geeignet ist oder nicht. Man wird cinwcndcn, daß nichtviel gewonnen sei, wenn man auch die ersten drei Schuljahre, etwa bis zum vollendeten9. Lebensjahre von jeder solcher Entscheidung und jedem präjndicircndeu Schritte freihalte; mit 9 Jahren ist mau eben auch noch nicht im Stande, Fähigkeit und Neigungrichtig zu schätzen. Das ist wahr, aber es bleibt ebenso wahr, daß die Entscheidung jefrüher, desto unsicherer ist und also das 10. Jahr immer noch dem 7. Jahre vorgezogenwerden muß.
VII. Wir können dem Gewichte der gegnerischen Gründe uns wohl nicht entziehen