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10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
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Vorschule.

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wurf einer parteiischen Uneigcnnützigkcit wohl nicht zn fürchten, wenn wir nunmehr auchden Gegnern der Einrichtung das Wort lassen.

IV. Hier werden wir zunächst auf ein allgemeines Gebiet, das der Schulorgaui-sation überhaupt, gewiesen: die Stellung der sogenannten Vorschule innerhalb der Glie-derung des Schulwesens erscheint als eine unklare, ja sogar unrichtige. Die Vorschulegehört zum Elementarschnlwcsen und schließt sich doch faciisch an das höhere Schulwesen an.Nun kann man freilich sagen, daß dieser Anschluß nur ein äußerlicher sei, und daß derpädagogische Charakter der Vorschule dadurch in keiner Weise alterirt werde, daß in denRessortverhältnissen eine Aendcrung zu Gunsten der Einheit der Leitung und Aufsichteintrete. Man kann sogar den Einwand um seiner doktrinären Fassung willen bekämpfenund sagen, auf die strenge Gliederung und Eintheilung komme gegenüber unbc-zweifcltcr Zweckmäßigkeit gar nicht so sehr an. Und gewiß ist an der Sache allzeit mehrgelegen, als an dem System. Allein jene Gliederung ist doch keine zufällige und will-kürliche, sondern ist aus dem innersten Wesen der Sache abgeleitet; in ihren Grundzügcnist sie nicht von außen her gemacht, sondern ist von innen heraus geworden; sie wirdum so wichtiger und unentbehrlicher, je mehr sich die Grenzen des ganzen Gebietes er-weitern und der immer größer werdenden Mannigfaltigkeit der vorgesteckten Einzelzielauch eine größere Mannigfaltigkeit der für ihre Erreichung getroffenen Veranstaltungenentlprcchen muß. Sowie Thcilung der Arbeit, eine so gebieterisch auftretende wie imallgemeinen willig anerkannte Forderung unserer Zeit, auch im Bildungswesen zur Gel-tung kommen muß, so liegt ja auch auf der Hand, daß der inneren Thcilung auch dieäußere Ordnung möglichst entsprechen muß, daß dem einzelnen Gebiete innerhalb desgroßen Ganzen zugutkomme, was ihm zugehört, au Kräften wie an Material. Fürfreie innere Entwicklung und Bewegung bleibt innerhalb dieser principmäßigen OrdnungRaum genug übrig; ja diese nothwendige Freiheit wird dadurch vielmehr gefördert.Nun aber kann darüber kein Zweifel bestehen, daß erstlich das Elementarschulwcsen einvon dem höheren Schulwesen wesentlich verschiedenes Unterrichtsgebiet ist, wie sehr auchin allgemeinen leitenden Gcsichtspunctcn und durch Gemeinsamkeit pädagogischer Lehreund Kunst verbunden, und daß zweitens die Vorschule überall unter die Gesichtspunkteder Elementarschule fällt. Warum also, wenn man doch sonst so scharf trennt undschematisiert, einen Theil der Elementarschule aus dem eigenen Hause ausquartiercn und^ anderswo untcrbringen? Es darf die Thatsache, daß dies geschieht, wohl einigermaßen! befremden.

> V. Wie stellt sich nun das Elemcntarschulwesen zu dieser Frage? Ist es damitst einverstanden, daß dieVorschule" in der jetzigen Gestalt besteht und sich weiter ver-H breitet? So schwierig sich hier auch eine bestimmtere Antwort geben läßt, uns scheinth wohl unzweifelhaft: wer die Interessen der Elementarschule ernstlich warnehmen will,kann mit dem Vorschulwescn nicht einverstanden sein. Und so ist denn dem Referenten-Hauch keine Acußerung aus den in Frage kommenden Kreisen bekannt, welche demPrincip^des Vorschulwesens zugestimmt hätte. Man betrachte doch die Lage des Elementarschul-^ Wesens! Es steht in jeder Beziehung hinter dem höheren Schulwesen zurück. Schonsi ein Blick auf die organisatorischen Verhältnisse zeigt dies deutlich. Wie künstlich ist das^Gymnasial- und Nealschulwesen in manchen Staaten, zumal in Preußen, gegliedert, wieZ lorgfältig das Einzelne festgestcllt, wie weit geht die vorgeschriebene UebereinstimmungMer äußeren Gestaltung und inneren Ordnung! Im Elementarschulwesen ist eigentlich^nur die einclassige Schule der Stiehl'schen Regulative in entsprechender Weise ausgcstattct;Hem sehr wichtiges Gebiet, das der gehobenen Elementarschule, der Stadt- oder wie manched sollen, Mittelschulen, entbehrt noch völlig der Regelung und Ordnung. Es sind nur.^einzelne Ansätze dazu vorhanden, so daß es im Moment nicht einmal zweckmäßig er-icheinen konnte, in einem klnterrichtsgesctze oder im Vcrordnungswcge eine Fixation durchRegulativ oder Reglement vorzunehmen, die sich ohnehin, auch unter andern Verhältnissen,auf die Hauptpunkte beschränken und der Mannigfaltigkeit der Gestaltung hinreichenden