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10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
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Vorsätze.

specielle Methodik, von dem Director in die allgemeine Schnlknnde eingeführtwerden. Das Opfer eines 3- bis 6-monatlichen Aufenthaltes am Seminar, klein imVergleich mit denen, die sie ihrer sonstigen Bildung bringen müßen, würde reichlich aus-gewogen durch die Achtung vor der Arbeit der Schule, durch das Interesse für dieselbeund durch die Befähigung für das Jnspectorat, welche sie gewönnen.

Am 9. Oct. 1869 sagte Herr v. Wühler vor dem preußischen Landtage:Ich willes gern anerkennen, daß es auf dem Gebiete der Lehrerbildung einer intensiven Arbeit,einer unermüdeten Thätigkeit, einer festen Verfolgung der geistigen Ziele, die unsrerNation vorgesteckt sind, auch fernerhin bedarf, um die Höhe zu behaupten und die fort-schreitende Entwicklung zu sichern, zu der nach meiner Ueberzengnng gerade unsre deutscheNation vor allen andern hier berufen ist." Diesem Ausspruch wird gewiß auch seinNachfolger gerne zustimmen und wird die Bildung des Volkes weiter führen mitsichrer Hand, den Fuß im Festen, das Auge zum Besten.*)

Schneider. (Berlin.)

Vorsätze dienen nach dem Sprüchwort als Pflastersteine auf dem Weg zurHölle. Wenn dies eine runde Wahrheit wäre, so müßte die Pädagogik von Vorsätzenganz stille sein. Allein jene Sentenz hat ja nur den Sinn, nicht daß man durch guteVorsätze (denn nur solche sind gemeint), sondern daß man trotz denselben zur Höllewandern könne, weil es bekanntlich viel leichter ist, einen Vorsatz zu fassen, als ihn zuhalten; die nicht gehaltenen steigern allerdings die Schuld und beweisen eine um sogrößere Gewalt des Bösen, das sogar den in einzelnen Momenten sich aufraffendeuguten Willen stets wieder wirkungslos macht. Aber daß es unmöglich sei, die gutenVorsätze zu halten, ist ebenso unwahr, wie es eine Thorheit wäre, zu behaupten, dasGute geschehe ohne Vorsatz, also instinctmäßig, nach der Eingebung oder Stimmungdes Augenblicks sicherer und constanter, als wenn der Wille sich selber ein bestimmtesGesetz auferlegt. Der Vorsatz ist darin wesentlich dasselbe, wie das Gelübde (s. d. Art.),nur mit dem Unterschied, daß dieses nicht bloß ein sittlicher, sondern immer zugleich einreligiöser Act ist; mit dem Vorsatz setze ich mir selber eine Regel, stelle sie mir vorAugen und binde mich daran, mit dem Gelübde lege ich zugleich in Gottes Hand dasVersprechen ab, die Regel zu beobachten. Je jünger ein Kind ist, um so mehr wird zunächst dieAngewöhnung und Abgewöhnung, d. h. die directe, unmittelbare physische Nöthigung,etwas zu thun und immer wieder zu thnn, oder etwas nicht und nie mehr zu thun,den noch unsteten Willen bestimmen. Sobald aber Gebot und Verbot dazu kommen,also das erziehende Wort, das nicht physisch, sondern moralisch nöthigt, so kommt esdarauf an, ob das Kind diese moralische Nöthigung als solche wirklich empfindet. Machtsie keinen Eindruck, so wird Gebot und Verbot stets wieder vergessen trotz täglicherWiederholung: empfindet es sie aber, so kann möglicherweise auch ohne Vorsatz schondie Furcht vor der Strafe instinctmäßig wirken, sie wird das aber nur thun, soweit ebendie Furcht ins Spiel kommt; was ungesehen und ungestraft geschehen kann wider dasGebot, das geschieht dennoch. Deshalb muß eben der Vorsatz, die freie Aneignung derRegel, die freie, klar bewußte Selbstbestimmung des Willens dazu kommen: ich willvon nun an dies thun, jenes lassen. Daß auch solcher Vorsatz wieder vergessen, oder,

*) Es ist schon in einer früheren Anmerkung erwähnt, daß zwischen der Abfassung diesesArtikels und seinem Drucke eine längere Zeit liegt. Es hat sich gefügt, daß in diese die wich-tigsten Entscheidungen für die Entwicklung des preußischen Seminarwesens fielen, und die Be-mühung des Verfassers, dieselben in der Literatur und im Leben bis in die letzten Tage hin zuverfolgen, hat eine gewiße Ungleichmäßigkeit in die Arbeit gebracht, für welche Nachsicht bean-sprucht wird. Dieser bedarf der Artikel wohl auch sonst und die persönlichen Verhältnisse desVerfassers dürften ihm ein Recht auf dieselbe geben, da er gerade während der Zeit des Druckesseines Aufsatzes mit amtlichen Arbeiten überhäuft war und durch einen Ernst und eine Schweredes Amtslebens geführt wurde, wie er es bis dahin noch nicht kennen gelernt hatte. Berlinden 10. November 1872.