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Bolksschullehrerseminar.
eine praktische und eine theoretische, eine mündliche und eine schriftliche vollzieht. DasResultat der Prüfung wird meistens in Prädicaten und Numcrn ausgedrückt. ZumSchaden der Sache. Die große Ungleichmäßigkeit der Principien, nach welchen die inihren Personen schnell wechselnden Commissionen verfahren, und welche in Preußen ^noch dadurch vergrößert wurde, daß dem Commissär des Schulcollegiums immer wiederandre Regierungsräthe assistirten, nahm den Numcrn ihren Werth; dazu kam, daßdie Communalbehörden, denen es sehr viel bequemer ist, Numern zu lesen als Zeugnisse,ihnen den Charakter einer Qualification verliehen, indem sie den Eintritt in den Stadt-schuldicnst von der Erlangung gewißer Prädicate abhängig machten. Es stellten sich auchnoch größere Ucbelstände heraus und darum hat man in Preußen die Numern beseitigtund stellt, wie es bei einer Amtsprüfnng in der Ordnung ist, nur die Frage: ist Exa-minand qnalificirt oder nicht? Natürlich werden außerdem die Leistungen in den ein-zelnen Gegenständen censirt.
Die Qualification (das drsvot) berechtigt unterschiedslos zum Dienst an der Ele-mentarschule in Stadt und Land; denn die zufällige Placirnug einer Schule in einemStadt- oder Landbczirk entscheidet nicht über ihren Charakter, so lange wir „Städte"von 700 und „Dörfer" von 1400 Seelen haben; selbst in Berlin, Hamburg, Stuttgart ^giebt es Schulen, zu deren Leitung nicht mehr erforderlich ist als zu derjenigen irgendeiner Landschule. Zudem ist es auch recht prccär, dem zwanzigjährigen Candidatcnweiter gehende Qualificationen zu verleihen, wenn sie nicht in dem Maße des vor demEintritt ins Seminar erworbenen positiven Wissens begründet sind. Ich bin darumauch der Meinung, daß es Regel bleiben müße, die künftigen Land- und Stadtschul- !
lehrer in denselben Anstalten auszubildcn und Seminare für Stadtschulen, wie sie in l
Berlin, Bremen, Hamburg bestehen, für Landschulen, wie wir sie in Beuggen und inDüsselthal haben, nur unter zwingenden Gründen, die ich in den angegebenen Fällengern anerkenne, zu errichten. ^
Dagegen ist in der zweiten oder der Wiederholungsprüfung ein Unterschied in den -Qualificationen zu firiren. Vernalcken und andre Directorcn bekämpfen die zweite !Prüfung der Elementarlehrer als eine zwecklose Behinderung ihrer Schüler auf ihrer jLaufbahn. Sie haben überall da Recht, wo dieses Examen nur eine treue Copie desersten ist. Daß es dazu auch in Preußen werden konnte, ist um so merkwürdiger, alsdie dasselbe ordnenden Ministerialrescripte auch nicht die entfernteste Veranlassung dazugaben. Die Circularverfügung vom 6. October 1857 bestimmte: „Die definitive An-stellung ist von der Ablegung einer zweiten Prüfung, die frühestens zwei Jahre, späte-stens fünf Jahre nach der ersten stattsindet, abhängig zu machen. In der letzteren istunter angemessener Berücksichtigung der über amtliche und sittliche Führung beizubringcn-den Zeugnisse das Maß der materiellen, formellen und methodischen Fortbildung undder gewonnenen praktischen Selbständigkeit, die für eine definitive Anstellung erforderlichist, zu erforschen. Zugleich können diejenigen Candidatcn, deren Kenntnisse, namentlichin den Realien, das in dem Regulativ bezeichuete geringste Maß in der erforderlichenAusdehnung übersteigen, ausdrücklich als für Lehrerstcllen an gehobenen Elementar- undstädtischen Schulen geeignet bezeichnet werden." Die Circularverfügung vom 30. März 1857bestimmte: „Bei den Wiederholungsprüfungen hat die Prüfungscommission unter oderneben dem früher erthcilten Zeugnis ausznsprecheu, ob der Examinand nach Maßgabeseiner Fortbildung und weiter erlangten Kenntnisse und Fertigkeiten zur definitiven An-stellung befähigt ist oder nicht. Dabei können Fortschritte in einzelnen Disciplincn be-sonders hervorgehobcn werden und wenn der Examinand nach seinen Leistungen einehöhere Gesanuntcensur als die früher erlangte perdient, so ist dieses ausdrücklich aus-zusprechen."
88- 16 bis 26 der Prüfungsordnung für VolkSschullehrcr in Preußen vom j15. October 1872 setzen etwa Folgendes fest:
Das in der ersten Prüfung erlangte Zeugnis ist ein unantastbares Eigeuthum des