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10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
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Volksschullehrerscminar.

gen Wex, sowie den Chorpräfecten Martini nnter Beibehaltung ihres Hauptamtes zuSeminarlehrern, und der Consistorialrath Venator hielt am 31. Oct. 1776 die erste Auf-nahmeprüfung mit den Aspiranten ab. Das Conststorium entwarf ein Normativ, wel-ches u. a. folgende Bestimmungen enthielt: I- Daß diejenigen, die sich zu Schulmei-stern auf dem Lande zuzubereiten und deshalb die Anweisung und den Unterricht in deinSchulmeisterseminario zu genießen wünschen, 1) von unverstelltem äußerlichem Ansehen,2) 18 Jahre passirt, 3) im Lesen fertig, im Schreiben und Rechnen einigermaßen geübt,4) mit gewöhnlicher Kenntnis im Christenthuine, und darüber sowohl, als über ihrenbisher geführten christlichen Wandel, mit einem gewissenhaften Zeugnisse ihres bisherigenBeichtvaters, 5) auch wenn sie sich bei andern in Dienst befinden, mit glaubwürdigenZeugnissen ihrer Herrschaften über ihr bisheriges Wohlvcrhalten versehen sein müßen, dadenn diejenigen, die obige Erfordernisse leisten können, sich bei dem Consistorio anzugebenhaben, worauf ihnen ein Neccptionsschein ausgefertigt werden soll, mit welchem sie sichbei dem Superintendenten zu melden haben und von demselben als Director dieser An-stalt in die hiermit auf 10 festgesetzte Anzahl der Seminaristen ausgenommen werdensollen. II. Diese Seminaristen sollen in bestimmten Stunden im Christenthum, im Sin-gen, im Schreiben und Rechnen hauptsächlich unterrichtet werden, ihnen sonstige nützlicheKenntnisse beigebracht, und Lei dieser Unterweisung ein vorzügliches Augenmerk daraufgerichtet werden, ihnen eine gute Art beizubringen, wie sie die selbsterlangten Wissen-schaften andern mittheilen sollen. Jeder Schulamtsbewerber mußte die Reception insSeminar nachsuchen und erhielt dann gegen Erlegung der zehn Thaler Gebühren einenförmlichen Receptionsschein. Aber nicht sämmtliche Recipirte wohnten dem Seminar-untcrrichtc bei. Nur diejenigen Jünglinge, welche entweder als Bediente bei den Re-gierungs-, Kriegs- und sonstigen Räthen, oder als Schreiber bei Advocaten und andernHerren in Minden im Dienste standen, besuchten die Anstalt und auch diese nur so oft, alsdie Herrschaft und der Dienst es ihnen erlaubten. Von einem regelmäßigen Besuch desUnterrichts war daher gar nicht die Rede. Oft waren 7—8, oft 3—4 Seminaristengegenwärtig. Die jungen Leute traten nach Belieben und zu jeder Zeit ein, frequen-tirten die Stunden, wenn sie Zeit hatten, und traten ans, wenn die Umstände es ge-boten. In vielen Fällen stand die Sache noch ungünstiger. Die recipirtcn Seminaristenkamen gar nicht nach Minden, sondern blieben bei ihren Herrschaften in den Provinzen,oder giengen — und das waren günstige Fälle — zu einem Prediger oder Lehrer, er-hielten einigen Unterricht und übten sich im Schulhalten. Alle Versuche der Stände,eine Aenderung herbeizuführen, waren vergeblich. Am 31. December 1781 berichtete derAmtsnachfolger des 1775 verstorbenen Venator, Pfarrer Goldhagcn, es seien ungefähr10 Seminaristen in Minden und erhielten wöchentlich 6 Stunden Unterricht, nemlichvom Snbrector Maßmann 4 Stunden im Christenthume, im Katcchisiren mit den Wai-senkindern, im Schreiben nebst Orthographie und Aufsätzen und im Rechnen, und vomChorpräfecten 2 Stunden im Gesänge. Damals wurde auch die Bestimmung erlassen:„1) Niemand soll künftig den Receptionsschein erhalten, bevor er nicht vom jedesmaligenConsistorialrathe und Superintendenten ein schriftliches Zeugnis beibringt, daß dieser ihngeprüft und die zum Schulmeister nöthigen Anlagen und einige Vorbereitung bei ihmgefunden hat; 2) wenn er nicht von seiner Herrschaft, bei welcher er dient,einen Schein beibringt, daß der Recipiend ein Jahr lang die Lehrstunden im Semi-nare besuchen soll." Trotzdem blieb eS beim Alten. 1790 fand der Candidat Reuter,der an Maßmanns Stelle trat, nur 10 Seminaristen, welche nach Möglichkeit denStunden beiwohnten; 10 andere recipirte Jünglinge standen auswärts in Dienst undkamen gar nicht her. Die Receptionen mußten aber geschehen um der zehn ThalerGebühren willen; denn aus diesen Geldern wurde das jährliche Gehalt des Seminari-stenlehrers mit 60 Thalern und des Gesanglehrcrs mit 12 Thalern bestritten. AndereFonds und außerordentliche Zuschüsse besaß die kleine Anstalt nicht. Eine endliche Bes-serung der Angelegenheit führte der damalige Consistorialrath Westermann in Petershagen