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Volksschnllehrerscminar.
erzog. Im Jahre 1707 berichtet er: „Der ganze sogenannte Ordinartisch des Waisen-hauses, jetzo bestehend aus 134 stuäiosis, ist eigentlich das 8kminur1um xraeosptorumfür hiesige Anstalten. Aus diesem werden einige seligiret und zum skmiimrio sslvetaxruscoxtorum genommen." Zu letzteren gehörten Schienmeyer und Hecker. Im 1. 1732stiftet Johann Christoph Schicnmey er, zweiter Prediger an der Johanniskirche in Stettin,ein Schüler Francke's, ein Waisenhaus auf der Lastadie daselbst, und bereits unter dem5. Dcc. 1732 macht ihm eine königl. Cabinetsordre zur Pflicht, „alles Ernstes bemüht zu sein,daß bei dem Waisenhausc allezeit ein Seminarium angetroffcn werde, aus welchem mangeschickte Schulmeister und Küster nehmen kann, und dadurch er einen gnädigen Gottund König bekommen werde." 1737 waren 24 Präparanden in Stettin, und als indiesem Jahre Schienmeyer seinen Feinden weichen mußte und das Waisenhaus aufge-hoben wurde, wurde doch das Seminar erhalten und hat, wenn auch unter manchemWechsel und mancherlei Umgestaltungen, fortbcstanden (Beckedorff, Heft 7, S. 55 ff.).Ebenso wurde mit der Waisenanstalt in Kloster Bergen ein Seminar verbunden.Die deshalb an den Abt Steinmetz erlassene Cabinetsordre lautet:
„Von Gottes Gnaden, Friedrich Wilhelm, König in Preußen, Markgraf zuBrandenburg, des heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Kurfürst re. Unferngnädigen Gruß zuvor, Würdiger, Hochgelahrter, lieber Getreuer. Wir befehlen euchin Gnaden, alles Ernstes bemühet zu sein, daß bei euch jederzeit ein Seminarium vonjungen Leuten angetroffen werde, aus welchem man geschickte Schulmeister nehmenkönnte. Es müßen sothane Ludjoetu im Lesen, Schreiben und Rechnen, wenigstens wasdie 5 sxsoies betrifft, recht fertig, vor allen Dingen aber im Stande sein, der Jugendxrimu prineipis. Oüristiunismi beizubringen. Ihr werdet dadurch einen gnädigen Gottund König bekommen, sonderlich wenn ihr auf Vorschläge zur Beförderung dieses heil-samen Werkes bedacht seid, und zu solchem Ende mit den theologischen Facultäten inunfern Landen, an welche deshalbs unterm heutigen Dato absonderlich Verordnung er-geht , fleißig communiciret. Seind euch mit Gnaden gewogen.
Gegeben Berlin, den 5. Dec. 1736. Friedrich Wilhelm."
lieber dieses Seminar ist uns in den oben erwähnten ^Asnä. Zclwlust. S. 734 bis772 ein ausführlicher Bericht erhalten, das älteste Denkmal seiner Art, welches dem-nach der nachweisliche Ausgangspunct für die Entwicklung unserer Anstalten und darumwohl werth ist, wenigstens im Auszuge aus seiner Vergessenheit hervorgezogen zu werden.Es verdient das auch seines Inhaltes wegen, der uns alle Achtung vor jenem kleinenAnfänge abnöthigt. Es handelt: Von den Personen, welche man in das Seminarium
genommen. „Hier ist zu ersehen 1) auf die Eigenschaften solcher Personen.
Man suchte solche aus, u) welche einen natürlichen guten Verstand und einigeGemüthskräfte hatten, weil man ohnedem Arbeit und Mühe genug hat. Leute, welchebei Handwerken und Diensten erzogen, zum Lernen gar nicht angehaltcn worden, schoneinige Jahre aus der Schule ganz weg geblieben, wieder zum Lernen anzugewöhnen, denVerstand aufzuklären und sie tüchtig zu machen, nicht nur selbst eine Sache zu begreifen,sondern sie andern, und zwar kleinen Kindern, wieder deutlich beizubringen;
b) welche auch noch in ihren besten Jahren standen, z. E. in dem 18. bis 24.,bis 30. Jahre.
o) Man sähe auch sehr darauf, wie sie in Absicht ihrer Gesundheit sich befanden:sonderlich, ob sie nicht mit der Schwindsucht und Hektik oder Brustkrankheit angestecktwaren und an andern zum starken Singen und Reden erforderlichen Kräften Mangelhatten.
ä) Nebst diesem ist auch darauf gesehen worden, daß die in das Seminariumgezogenen Personen keinen allzumerklichcn Fehler des Leibes hatten, z. E. nicht hinkend,lahm, schielend oder gar zu blödsicktig waren: noch weiter, daß sie keine stammelnde,stotternde Sprache führten.
o) So sah man auch darauf, ob sie auch mit Consens ihrer Eltern könnten an-