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Volksschule.
Einsicht und Bildung allen, auch dm untersten Schichten der Gesellschaft zukommen zulassen, dem Bewußtsein der Brüderlichkeit auch auf solche Weise Raum und Ausdruck zugeben; dem Gemeinwesen erwächst daraus eine edle, aber auch eine keineswegs leicht zulösende Aufgabe. Eine Carricatur jenes Strebens aber ist das unfruchtbare Verlangennach dem Bildungsnivellement, wie es sich als Ideal in manchen Köpfen festgesetzt hat,und wonach einerseits die elastische Bildung untergraben, andrerseits die Bildung derarbeitenden Schichten des Volkes hinaufgeschraubt, und so die natürlichen Unterschiededer Lebensaufgaben und Bedingungen durch Verkürzung oder Verlängerung als in einemProkrustesbett aus der Welt geschafft werden sollen. Ein Staat, der mit seiner Schul-leitung diesem Ideale nachjagte, würde weit über das ihm zukommende Recht hinaus-greifen, und wenn wir oben uns den Fall dachten, wo die Geistlichkeit infolge ihrerVerschuldung von der Mitleitung der Schule zu entfernen wäre, so träte hier der um-gekehrte Fall ein, und die Geistlichkeit würde in die Unmöglichkeit einer ferneren Be-theiligung versetzt, denn zu solch thörichtem Unternehmen dürfte sie die Hand nichtbieten. — Anhangsweise stehe hier noch die Bemerkung, daß wenn aus der Mitte desVolksschullehrerstandes die Forderung, Staatsdienerrechte zu erlangen, sich hören läßt,dies seine Erklärung wohl auch darin finden wird, weil das Bewußtsein von der natür-lichen Beziehung dieser Gattung von Lehrern zu Familie und Gemeinde erbleicht ist;diese Erscheinung aber hat wieder ihren Grund in dem vielgestaltigen Eingreifen desStaates, in dem Aufsichnchmen von Sorgen und Anstchziehen von Rechten, welcheeigentlich der Familie und der Gemeinde zugehörten und oblägen. Und aus derselbenQuelle entspringt der immer häufiger gehörte Wunsch, daß der Staat alle Schul-kosten auf sich nehmen und aus seinen Mitteln decken soll. Merkwürdig, daß dem all-gemeinen Drängen auf Decentralistrung, auf möglichst autonome Bewegung der einzelnenLebenskrcise ein Bestreben zur Seite geht, welches einen bisher relativ selbständigern Kreiszur activen und passiven Domäne des Staates zu machen, und so ein absolutes Volks-schulregiment anzubahnen geeignet ist. Ueberhaupt befindet sich viel verkappter Absolutis-mus in manchen freiheitlich klingenden modernen Forderungen, und wir finden eine Spurdavon auch in dem Verlangen nach Unentgeltlichkeit des Unterrichts, wie solchesfür die Volksschule nicht nur, wo es wegen des Schulzwangs noch am ehesten einenSinn hat, sondern endlich für alle öffentlichen Lehranstalten aufgestellt wird. Die All-gemeinheit soll alles bezahlen, dafür soll ihr alle Jugend zu eigen sein, und von ihr dieskostbare Familieneigenthum beschult und im Beschulen nach ihren Formen gemodelt wer-den. Dann fehlt nur noch, daß die Allgemeinheit selbst den wechselnden Parteien indie Hände fällt, und die Volksschule wird zur Domäne der rothen oder schwarzen De-magogie. Heißt es doch: wer die Schule hat, der hat die Zukunft; Grund genug fürdie verschiedenartigsten Herrschaftsgelüste, auch das Gebiet der Volksschule sich zumStreitobjcct auszuersehen. Wiewohl auch mit diesem oft gehörten Satze ist der Mundviel zu voll genommen; denn neben und über den Pädagogen vom Fach, geschweige denDilettanten des Fachs, steht eine höhere Pädagogie, welche noch viele andere Erziehungs-und Unterrichtsmittel, als welche die Schule zu bieten vermag, darreicht und geltend zumachen weiß, und damit die Zukunft vorbereitet nach ihrem Sinn.
Daß Schulgeld bezahlt wird, außer wo Armut davon befreit, liegt in der Pflichtund stärkt das Recht der Familie; daß die Gemeinde für die localen Schulkosteneintritt, hängt ebenso mit ihrer Pflicht und ihrem Recht zusammen; der Staat kann nurunterstützend dabei concurriren. Ihm liegt principiell vor allem ob, die allgemeinenKosten der Heranbildung der Lehrer wie ihrer Fortbildung zu tragen und dasjenige aufsich zu nehmen, was für die höhere Leitung und zu dem allgemeinen Gedeihen derSchule nothwendig ist, wozu unter anderem auch die Emeritiru..g der Lehrer und dieHülfe für deren Hinterbliebene aus naheliegenden Gründen gerechnet werden müßen.
Wie viel aber auch von Staatswegen für die Volksschule und in derselben gethanund geordnet werden mag, so darf dabei nie außer Acht gelassen werden, daß diese Schule