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10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
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Volksschule.

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daß der berechtigte Einfluß des Staates demjenigen, was er für die Schule leistet, pro-portional zu sein hat. Sorgt also z. B. der Staat für Heranbildung der erforderlichenZahl von Lehrern, so muß er auch ein Wort zu reden haben bei deren Verwen-dung und Anstellung. Früher geschah es wohl, daß die Gemeinden sich ihre Lehrer

heranzogcn, indem sie einen fähigen Knaben in die Lehre eines Schulmeisters gaben, undes fragt sich, ob namentlich größere Städte nicht wohl daran thätcn, sich an jene alteEinrichtung zu erinnern und durch Gründung eigener entsprechender Lehrerpflanzschulen sichihren steigenden Bedarf zu sichern. Dann hat es keinen Anstand, daß sie sich die Zög-linge auch ancigncn, während es sich vor dein übrigen Land nicht rechtfertigen ließe,wenn man ihnen die Befugnis einer Auswahl unter den Besten ohne weiteres zugc-

stünde. — Ferner wo der Staat die Lehrer entweder ganz besoldet oder in irgend einer

Form zu deren Besoldung beiträgt, da erhöht sich selbstverständlich sein Einfluß auf dieAnstellungs- und Beförderungsordnung, er wird gcwißermaßen zum allgemeinen Schul-patron und nimmt demgemäß analoge Rechte in Anspruch. Während nun aber diesesPatronat an gewiße Voraussetzungen geknüpft ist, so liegt es an und für sich im Wesendes Staates als Obervormünder, daß er gewiße allgemeine Normen für die Schuledurch die Gesetzgebung aufstellt und sie im Wege der Verordnung, sowie durch seine Or-gane zur Vollziehung bringt. Er hat darüber zu wachen, daß das allgemein Vorgc-schricbene überall befolgt wird, und wo die Familie oder die Gemeinde hinter dem Ge-forderten zurückblcibt, da darf er treibend und ahndend einschreiten. Allerdings kanndiese obervormundschaftliche Befugnis unter Umständen auch in einem unbequemen undverletzenden Bevormunden, in kleinlichem Rcglementiren und übergreifcndem Bürcaukraiisirensich geltend machen, aber die Möglichkeit solchen MiSbrauchs ist kein Grund gegen dasRecht des Staates an sich. Bei einem vernünftigen, mäßigen Gebrauch wird dieses Rechtzu einer Wohlthat. Das den leitenden Gewalten vorschwebcndc Culturidcal, die herr-schenden Vorstellungen von dem, was zur Bildung gehört, machen zwar selbstverständlichihren Einfluß am kräftigsten und schnellsten in den höheren Lehranstalten geltend, dochaber wird auch von der Volksschule erwartet, daß sie an deren Ncalisirung in ihrer Artsich betheilige. Hier tritt nun dem darauf gerichteten Streben die natürliche Langsamkeitder betreffenden Bevölkerung nicht nur, sondern auch die Befangenheit und das Vorurthcilentgegen. Man kennt die Einreden: „wir haben das auch nicht gelernt und sind dochetwas geworden" oder: „unsre Kinder sollen nicht gescheidter werden wollen als ihreEltern" u. dgl. So wenig nun einem hastigen Dareinsahren und Durchdrängen dasWort geredet werden darf, so hat das Rücksichtnehmen doch auch seine Grenze, und wasals nothwendig zur allgemeinen Bildung erkannt ist, dem muß endlich auch befehlsweiseGeltung verschafft werden. Dem localen Eigensinn steht es nicht zu, sich abzusperrcn;es dürfen inmitten eines Landes nicht ganze Bevölkcrungsschichtcn sein, welche hinterjedem Culturfortschritt beharrlich und grundsatzmäßig Zurückbleiben. Verlangt der Staatdas dem wirklichen Bedürfnis der Gegenwart und den Lebeusbedingungcn des VolkesProportionirte, dann hat er auch das Recht, seinen Forderungen den nöthigen Nachdruckzu geben; unter dieser Voraussetzung darf und muß er auch bevormunden, und dieskann geschehen, ohne daß darum die Schule zu einer bloßen Abrichtungsanstalt fürStaatszwecke herabgcdrückt wird, wovor Stoy (a. a. O.) mit vollem Rechte warnt.Maßgebend hiebei ist nicht sowohl der Standpunct der Nützlichkeit als vielmehr dieRücksichtnahme auf die Gemeinsamkeit des Volkslebens, daß nicht ein Paganismus aufdem Lande sich fcstsetze, durch welchen die verschiedenen Gesellschaftsclasscn in Interessenund Verständnis von einander getrennt, die Zurückgebliebenen aber zur Beute vonstaats- und culturfeindlichen Mächten werden; gerne würden wir auch noch hinzufügen,damit dem Aberglauben seine Wurzeln abgegrabcn werden, wüßte mau nicht, wie diesemoralische und intellectuelle Krankheit sich reichlich auch in Kreisen findet, welche ihreBildung auf viel höheren Schulen erwerben, als das gewöhnliche Volk. Es ist gewiß-lich ein dem Boden des Christenthums entstammendes Bestreben, das aufklärende Licht von