Druckschrift 
10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
Entstehung
Seite
45
Einzelbild herunterladen
 

Volksschule.

45

Ideal aufzustcllen. Wer die Wirklichkeit kennt und seine Anschauungen, Hoffnungen undBesorgnisse nicht bloß demjenigen entnimmt, was in öffentlichen Blättern, Versamm-lungen u. dgl. Rumor macht, der weiß auch, an wie manchen Orten das von uns ge-forderte Verhältnis zwischen — wir sagen nicht Kirche und Schule, sondern einfach —Pfarrern und Lehrern thatsächlich besteht, wie vielfach crstere z. B. auch für die Heran-bildung junger Leute zum Schulstande thätig sind, strebsame Anhänger in ihrer Fort-bildung unterstützen, bei eintretender Verhinderung, Krankheit u. dgl. des Lehrers willigaushelfen, und wie oft es der Pfarrer ist, der auf dem Rathhaus jenen mit seinemSchilde deckt, mit seiner Fürsprache fördert, und welcher überdem den Vorurtheilcn wider-neue Lehrfächer u. dgl. gegenüber mit seiner Person cinsteht. Ja, wenn dem besorglichenFortschreiten des Mangels an Volköschullehrern nicht bald gesteuert wird, so mag esbald dahin kommen, daß der schon in früheren Zeiten amtlich ausgesprochene (Heppe,Geschichte des deutschen Volksschulwesens B. III. S. 80) und auch neuerer Zeit wiederaufgetauchte Gedanke an eine Verbindung des Schulamtes mit dem geistlichen in denkleineren Gemeinden zur praktischen Ausführung mit einer zwingenden Nothwendigkeitgelangt. Theilweise ist er schon realisirt, wie denn z. B. in Württemberg seit Jahr-zehnten jüngere an den evangelischen Diaspora-Gemeinden angestellte Geistliche in derRegel zugleich als Lehrer zu fnnctioniren haben. Wir glauben, daß auch in größerenGemeinden der noch rüstige Geistliche sich verpflichtet finden muß, soweit es die allemanderen vergehenden Geschäfte der Seelsorge und des Dienstes im Gotteshaus erlauben,dem Lehrer mitunterrichtend beizustehcn, um den Nachtheilen einer Ucbcrvölkerung in derSchule vorzubeugen, oder um eine etwa cingctretene Unzulänglichkeit des Gealterten zuergänzen; gleichwie der Dienst an der erwachsenen Jugend in Fortbildungsschulen durchUebcrnahme auch solcher Fächer, die nicht unmittelbar religiöse sind, keineswegs außerhalbdes geistlichen Berufes liegt, vielmehr diesem unterstützend zur Seite steht. Dies allessetzt freilich eine Bildnngslanfbahn und eine Anschauung von Wesen und Pflichten deskirchlichen Berufes voraus, welche dazu geeignet sind, nicht nur Kenntnisse und Geschick,sondern auch Lust und Liebe zum Schulhalten zu pflanzen. — Sind die vorstehendenBemerkungen richtig, dann wird man durch sie zu der Einsicht gelangen, daß es sich bei dergewöhnlich auf das Verhältnis zwischen Kirche und Schule gerichteten Frage viel wenigervon Rechten, als vielmehr von Pflichten handelt, welche den Betheiligten obliegen, daßein ambitiöses Disputiren um die crstercn nur da möglich ist, wo das Bewußtsein vonden letzteren sich verdunkelt hat, schützende Rechte aber von beiden Seiten nur in demFall besonders zu fordern wären, wenn durch ein zwischen dem Stand der Geistlichenund der Lehrer obschwcbcndes naturwidriges Verhältnis der eine oder der andere ander Erfüllung seiner Pflichten gehindert würde. Nicht eine Domänen-, sondern eine Be-rufsfrage ist es, welche hier zur Entscheidung zu kommen hat; und beides wäre gleichverfehlt, wenn der Pfarrer sagen wollte: die Schule ist mein, und der Lehrer: die Schule,das bin Ich.

Wem gehört nun aber die Volksschule? Eine Beantwortung dieser Frageist zwar im Bisherigen schon mehrfältig angedeutet, doch erscheint es angemessen, sich nochbesonders darauf einzulasscn, wozu folgende Bemerkungen dienen mögen. Die Schulenjeder Gattung haben die Aufgabe, dasjenige, was die Erwachsenen wissen und können,den Heranwachsenden mitzutheilen; sie vermitteln die Ueberliefcrung von Kenntnissen,Fertigkeiten n. s. f. Darum ist die nächste Aufgabe der Volksschule, die Kinder das-jenige zu lehren, was in den Kreisen, welchen sie angchören, allgemein gewußt wird, zuwissen nöthig ist. Am einfachsten geschähe solches durch die Eltern selbst, wie es dennauch Gegenden giebt, wo die Kinder z. B. Lesen, Schreiben, Rechnen, nebst Religionvon der Mutter ebenso gelehrt werden wie Landwirthschaft oder Gewerbe vom Vater.Weil nun aber jedenfalls da, wo das Leben aus seiner ursprünglichen Einfachheit heraus-gctrcten, die Beschäftigung eine mannigfaltigere, die Theilung der Arbeit nothwendig ge-worden ist, das Elternhaus schon keine Zeit zu solchem Unterweisen findet, so tritt die