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Volksschule.
Haltung der Schulordnung beaufsichtigt werden. Diese vier Puncte erheben den Anspruchauf allgemeine Gültigkeit. Daraus aber folgt der Schluß, daß sofort den Ortögeistlichender Hauptantheil an der localen Aufsicht zukomme, keineswegs mit zwingender Noth-wendigkeit, sondern nur unter gewißen Voraussetzungen und Bedingungen. Jnspicirennemlich eine fremde Arbeit kann immer nur derjenige mit Erfolg, welcher selbst etwasdavon versteht, welcher unter Umständen sic selbst zu verrichten vermag. Verlangt manalso von den Geistlichen oder für sie die Schulaufsicht, so muß voraus von ihnen pä-dagogische Einsicht und selbst auch eigenes Geschick im Schulhaltcn verlangt werden; diessowohl, um jungen Lehrern berathend an die Hand gehen zu können, als wesentlich auchdarum, weil cs für den tüchtigen Lehrer unerträglich sein müßte, unter der Aufsicht einesUnwissenden zu stehen. Spricht sich der Lehrcrstand gegen eine von unkundigen Geist-lichen geübte Aufsicht aus, daun thut er es ebensowohl im Interesse der Schule alsgeleitet von einer berechtigten Ambition. Sodann aber kommt sehr viel darauf an, inwelchem Sinn eine Geistlichkeit überhaupt sich zu der Schule, zu den Interessen desUnterrichts und der Bildung stellt. Wo z. B. von einem vermeintlich kirchlichen Stand-punct aus auf die Schule hoch herabgesehen werden und das Erscheinen des Geistlichenin derselben als eine That der Herablassung angesehen sein will, da fehlt es von vorn-herein an dem Herzen für die Sache. Ein Kindergarten ist nicht der Ort für Hoffarts-blumen, und wer darin zu thun hat, er heiße Schulmeister oder Pfarrer, der brauchtrecht viel Demuth, wenn etwas gutes geschafft werden soll. Man muß klein werden,wenn mau den Kleinen zu dienen hat; große Herren taugen nicht zur Schule. Ebensowiderstritte es der Schule wie dem Christcnthum, wenn der geistliche Einfluß an diesemOrt für Herrschaftsgelüste ausgebeutet, Lehrer und Schüler in sklavische Abhängigkeitgebracht werden wollten. Die Schule ist eben so wenig eine Domäne des geistlichen als desLehrerstandes. Käme es also irgendwo dahin, daß die Geistlichkeit um ihrer hierarchischenund antihumanitären Bestrebungen willen das Aufsichtsamt nur zum Schaden der Schuleund des Volkes zu führen vermöchte, dann entsteht für den Staat die Pflicht, nicht nurdie Jnspcction in andere Hände zu legen, sondern überhaupt Schutzmauern gegen geist-lichen Eingriff um die Schule zu ziehen. Solches freilich wird kaum anders geschehenkönnen als mit dem bedauerlichen Erfolg eines großen Risses und unter wirklicher Gefährdungder allgemeinen Interessen. Das natürliche Verhältnis ist es nicht, wenn Kirchenamtund Schulamt in entgegengesetzten Lagern stehen, und wenn die Kindergemüther dazuverurtheilt sind, zwischen beiden Lagern hin- und hergezerrt zu werden. Natürlich undvernunftgemäß, auch von dem Standpunct der Principien der Reformation aus angesehen,zu fordern ist es vielmehr, daß der Pfarrer an der Schule mitdient, daß er auch, so-weit er die Function eines Vorgesetzten ausübt, dem älteren Lehrer als Freund, demnoch jungen berathend zur Seite steht, namentlich aber, daß er seine amtliche Auctoritätund seinen seelsorgerlichen Einfluß zu Gunsten eines geordneten Schulbesuchs, zum Schutzdes Lehrers gegen unbillige Zumuthungen und ungerechte Anfechtungen, zur angemessenenAusstattung der Schule u. s. f. geltend macht. Gerade die seelsorgerliche Jntcrcessionist dazu geeignet, manches im Guten und in der' Stille beizulegen, was sonst durch einepolizeiliche Behandlung viel Rumor und Aerger macht; und das sollte man sich bei derBeurtheilung dieses Verhältnisses nicht entgehen lassen, daß mit der Entfernung derGeistlichen von der Schulaufsicht ein vorwiegend polizeilicher und kanzlcimäßiger Betriebals unvermeidliche Folge eintritt. Die kirchlichen Interessen, d. h. die Sorge für dasgeistliche Wohl der Schüler, die Pflege der Gottesfurcht und des frommen Sinnes, dieAuferziehung der Jugend in der Zucht und Vermahnung zum Herrn, sie werden ameinfachsten gewahrt durch die Mitbetheiligung des Pfarrers an der Arbeit des Unterrichtsund der Leitung der Schule; dies Werk geht dann Hand in Hand mit den übrigenguten Werken an der Kinderschar, während da, wo es in Opposition mit diesen geschähe,eins durch das andere Roth zu leiden hätte.
Hiemit sind wir uns bewußt, weder eine Idylle zu zeichnen, noch ein unerreichbares