Druckschrift 
10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
Entstehung
Seite
21
Einzelbild herunterladen
 

Volksschule.

21

und doch galt dort ein Gesetz, welches den Bauernkindcrn verbot, die Schule noch fernerzu besuchen, sobald sie 12 Jahre alt waren, und welches die Errichtung von Schulenin kleinern Dörfern von einer besonderen Erlaubnis abhängig machte (Heppe Bd. III.S. 2), ein Gesetz, das überdem noch den Herzog Max I. (1616) Muhe kostete, seinenRathen gegenüber aufrecht zu halten, denn diese hatten Abschaffung aller Landschulenverlangt und es geschah auf die Gegenvorstellungen der Landtagsverordneten, daß derHerzog fest blieb (v. Helfcrt a. a. O. S. 37). Derselbe Gelehrte sucht den dem Jesui-tenorden gemachten Vorwurf, nur die Bildung der Jugend aus den besseren Ständen ansich gerissen zu haben, dadurch zu mildern, daß er behauptet, eben dadurch haben dieJesuiten mittelbar, ohne es zu beabsichtigen, die Begründung der Volksschule im Gegen-satz zur gelehrten Schule hcrbeigeführt; ja er knüpft daran sogar den stillen Vorwurfgegen die protestantischen Länder, daß daselbst mit jeder bedeutenden Stadtschule latei-nische und auch wohl griechische Elasten verbunden waren (S. 39), womit gesagt werdenwill, daß hiedurch die deutsche Bildung zurückgehaltcn worden sei. Aber welchen Werthdarf man jenem negativen Verdienst, wenn cS überhaupt eines war, zuschreibcn, wennman sich erinnert, wie es die Jesuiten waren, die z. B. den unter Max Joseph um dieMitte des vorigen Jahrhunderts von dem Benedictincr Heinrich Braun gemachtenAnfang einer Eultur deutscher Bildung in der bayrischen Volksschule als eine lutherischeKetzerei bekämpft haben bis an den Tag der Aufhebung ihres Ordens (Heppe Bd. III.S. 3). Weit entfernt sind wir natürlich von der Meinung, als gehöre cs zum Wesendes Katholicismus die Schule abgünstig zu behandeln, aber das sollte man nicht be-streiten, daß diejenige Form des Katholicismus, welche den Hauptaccent auf dieKlerokratie oder auf den Ceremonialdienst legt, die Versuchung zu einer stiefmütterlichenBehandlung der Volksschule recht nahe bei sich hat.

Geschichtlich dies wird kein Unbefangener verkennen stellt sich unsere Volks-schule als ein Erzeugnis der christlichen Humanität dar, und ebenso unbestreitbar ist cs,daß die Organisirung dieses Schulwesens hauptsächlich von den bürgerlichen Obrigkeitenin Deutschland ausgcgangen ist, jedoch unter Anlehnung an die kirchlichen Institute undunter helfender Mitwirkung des geistlichen Amtes, soweit dasselbe nicht durch einseitigklcrokratische Tendenzen zu einer gleichgültigen oder oppositionellen Stellung verleitet war.

Die Pflege der unteren Volksschichten durch Unterweisung der Jugend, wie sienachweisbar seit 3 Jahrhunderten stattgcfundcn und sich durch die Epochen des Pietismusund später der Aufklärung nach Lehrstoff und Methode entwickelt hat, trägt das Mottoan der Stirne:Ihn jammerte des Volks." Und fürwahr auch in unfern heutigenTagen, sosehr sich die Begriffe verändert, und Geltung, Aussehen und Gestalt derVolksschule sich gehoben haben, liegt es doch immer noch wesentlich an dem Sinn desErbarmens mit den Kleinen und Niedrigen, an der sich herablassenden, stillen Hirten-treue, daß etwas tüchtiges und bleibendes in dieser Schule geschafft wird. Denn be-grifflich und rechtlich angesehen ist unsere Volksschule allerdings nicht mehr eine Barm-herzigkeitsanstalt und jemchr diejenigen Bevölkerungsmassen, welche man sonst alsVolk"bezeichnet hat, an politischer Bedeutung wachsen, jemehr namentlich durch das allgemeineWahlrecht der Schwerpunct der politischen Macht in jene zahlreichen Elasten fällt, eineum so größere Wichtigkeit erhalten diejenigen Lehranstalten, durch welche deren Jugendhindurch zu gehen hat, desto mehr steigern sich naturgemäß die Ansprüche an dieLeistungen dieser Anstalten. Es ist ein Unterschied, ob man ihre Schüler als Kinderder misorn eontribnsim xlobs, oder als Söhne und Töchter eines souverän gedachtenVolks ansieht; und wenn Maria Theresia einst das Schulwesen ein xolitionm genannthat, so gilt dieses Wort zu jetziger Zeit in einem noch ganz andern und umfassenden Sinn.

Dies leitet uns auf die Untersuchung der Frage von der Aufg abe der modernenVolksschule, von den Ansprüchen, welche an sie und von ihr gemachtwerden. Nach der an die Spitze dieses Artikels gestellten Definition hat diese Schuledie große Masse der schulpflichtigen Kinder zu dem jeweilig als unentbehrlich für jeden