7. Kap. Orthogr. fremder Nahmen und Wörter- uz
in allen Fallen auf das genaueste bestimmen,indem die Grenzen hier eben so sehr in einanderlaufen, als in andern Theilen der Sprache, unddie Aufnahme eines Wortes nur nach und nach ge-schichet, daher zu allen Zeilen Wörter vorhandensind, welche zwischen bei,den in der Mitte stehen.Ileberhaupt hat ein Wort das Deutsche Bürger-recht erhalten, wenn cs allgemein gangbar ist,und andern Deutschen Wörtern dem Baue undZone nach völlig ähnlich stehet, welches denn freyrll'ch nicht anders als auf Kosten seines cigenthüm-lichen Baues geschehen kann. Dergleichen sindz. B. Aberraute, (abroranum,) Abt, (abkas,)Almosen, (cleomvlyna) Bertram eine Pflanze,(bvrerrum,) Bistros, (epilbopus,) Engel,(anzelus,) Ramincr, (camera,) Robb (eau-L.aie, (IlULUL,) rRönch, <mouachu8,)(Dstcrluzey, (aristuloellia,) Papjt und psasp(papa>) Priester, (presbz'ter.) Staat, (Ika-rus.) Zepter, (lceptrum,) Zirkel, (circulusund circinus,) u. s. f. Diele andere haben in derStellung des Tones noch etwas ausländisches be-halten, wic Anieß, Altar, Alran, Alaun,Barbier, Lanal, Fasan, Fasele, Figur,Rapires/Rainchl, Rlystier, M.crall, Person,Prophet, Regent. Register, Tyrann, welchedenn als solche anzusehen -sind, welche zwischen denvölligen Bürgern und den völligen Fremdlingen inderMittestehen,wahreSchuhverwandte sind undda»her gleichfalls nach Deutscher Sitte geschrieben wer-den. Alle diese Wörter wieder ihrer ursprünglichenAnweis. z. Orchograph. H