nr l. Abschnitt. Allgrmelne Grundgesetze.
Z. Ob man die aus dem Lateinischen entlehntenWörter auf ihre eigene Art, oder nach DeutscherSitte schreiben müsse: ZlZero, Zitazisn, Aat0,oder Cicero, Cimrion, Ccrro? Und endlich4 . Ob man die aus dem Griechischen hersrammen-den Wörter auf Griechische, edec auf Lateinische,oder gar auf Deutsche Art schreiben müsse? Da eshier darauf ankommt, die möglichste leichte Ver-ständlichkeit mit der Aussprache und der jedemWorte eigenen Art der Schrift auf eine gute Artzu verbinden, so lassen sich alle die so verschiedenenFälle nicht auf eine einzige Analogie zurück führen.Die Grundsätze, welchen die Deutschen darin bis-her ziemlich einstimmig gefolgct sind, sind etw»folgende.
I Eingebürgerte Wörter.
§.4. Die fremden Wörter und Nahmen, wel-che ein Deutscher zuweilen zu schreiben gcnöthigtist, sind von doppelter Art; entweder haben sieschon das Deutsche Bürgerrecht erhalten, und sindDeutschen Wörtern in der Bildung, Gestalt undAussprache gleich gemacht worden, wie Fieber,Lieb?!, Lanrel, Priester, Pöbel, Pulver,Linie, Artikel, Abenreucr, pallast u. s. f.oder sie sind Fremdlinge, und können nicht andersals Fremdlinge aufgeführet werden. Die erster»machen keine weitere Schwierigkeit, weil sie ein-mal)! als Deutsche Wörter ausgenommen sind, unddaher auch nach der Sitte aller übrigen Deut-schen Wörter geschrieben werden müssen. Was dasDeutsche Bürgerrecht erhalten hat, läßt sich nicht