§6 I. Abschnitt. Allgemeine Grundgesetze.
sam und beredsam waren der Aussprache undAbleitung nach gleich gut, so würde ich der letzter»Form doch schon darum den Vorzug geben, weilich hier ebendieselbe Absicht, allen übrigen Schrei-beregcln unbeschadet, mit Einem Buchstaben weni-ger errerchcn kann. Trieglich, betricglich,und trüglich, becrüglich sind der Abstammungnach gleich gut, weil sie so wohl von Trug undBetrug , als von tricgcu und bekriegen Her-kommen können, die Aussprache hier auch ebenum deßwillen. schwankend ist, und bald ein re,bald ein Ü hören läßt; aber der Wohllaut scheinetder erster» Form ein Uebergewicht zu geben. Hin-gegen ist Berrieger nur allein richtig, weites,so wie alle Verbalia auf er, von dem Infinitivebekriegen abstammek.
2 . Aber der Gebrauch kann auch fehlerhaftfeyn, und aus Unachtsamkeit in der Anwondungvon seinen eigenen Regeln abwcichen; und da istes denn für den, welcher bessereKenntniß besitzet,Pflicht, sich davon zu entfernen, und seine Zeit-genossen darauf aufmerksam zu machen. Da hierimmer die Befolgung der allgemeinen Aussprachevoraus gesctzet werden muß, weil Abstammung undGebrauch nur dann etwas zu bestimmen finden,wenn diese nicht bestimmt genug ist; so sind Fälledieser Art selten, aber doch nicht ganz ungewöhn-lich. Die vornehmsten sind etwa folgende: i)Wennein Wort aus Unachtsamkeit oder Unkunde andersgeschrieben wird, als die gute Aussprache cs erfor-dert. Die Hochdeutsche Aussprache spricht «instim-