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Vollständige Anweisung zur deutschen Orthographie : nebst einem kleinen Wörterbuche für die Aussprache , Orthographie, Biegung und Ableitung
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5» I. Abschnitt. Allgemeine Grundgesetze.

Mundart mit. Nun denke man sich eine MengeMenschen von allen Mundarten in volkreichen undblühenden Städten, die durch die gesellschaftlichenBande auf das engste verbunden sind, so werdensich ihre Eigenheiten sehr bald an einander abschlei-fen, und was übrig bleibt, wird das allgemeinste,Las beste von allen seyn. Auf diese Art hat sichunsere Schriftsprache, mit allem, was zu ihr gehö,ret, wirklich in dem südlichen Sachsen gebildet,und da sie aus den Ober- und Nieder-DeutschenMundarten entstanden ist, welche sich hier gegen-seitig gemildert und ausgebildet haben, so istauch die daraus entstandene dritte Mundart allenProvinzen gleich verständlich. Ich begreife dahernicht, wie die Eitelkeit der Provinzen diesen Satzso beleidigend finden kann; denn diese in dem süd-lichen Sachsen gebildete Schriftsprache ist ja ganzihr eigenes Werk. Einen eigenen in Chursachseneinheimischen Volksstamm, wie etwa Thüringer,Franken u. s. f. sind, gibt es nicht und hat es niegegeben; sondern die Einwohner Chursachsens sindvon den frühesten Zeiten an, und noch jetzt ein Zu-sammenfluß aus allen Provinzen, welche Wissen-schaft und Nahrungsfleiß hier vereinigte, und, inVerbindung mir den localen Umständen, Sprache,Cultur und Geschmack erhöhete. Noch jetzt findetman in den größern Städten gegen zehn Eingebor-ne wenigstens eben so viele Ausländer.

Unterschied zwischen der mündlichen und schrift-lichen Aussprache.

§. 5. Hier ist denn, nun auch die beste Ausspra-che zu suchen, oder vielmehr, damit man mir