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Vollständige Anweisung zur deutschen Orthographie : nebst einem kleinen Wörterbuche für die Aussprache , Orthographie, Biegung und Ableitung
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»4 I Abschnitt. Allgemeine! Grundgesetze.

an, dann auch in der Landessprache, aber nur inSchriften, welche für die obern Classen bestimmtwaren, und zuletzt in Volksbüchern, weil der guteGeschmack bey dem Volke nur langsam und erstspät einigen Einfluß bekommt, und in Holland undEngland werden noch jetzt Volksbücher mit der ge-brochenen Schrift gedruckt. In allen diesen Län-dern , die Niederlande allein ausgenommen, wardie Landessprache mit der Römischen vermischt, da-her die Einführung der Römischen Schriftlichenhier desto weniger Schwierigkeit finden konnte.Allein in Deutschland und dem übrigen nördlichenEuropa nahm man sie nur für die Lateinische Spra-che .m, behielt aber für die Landessprache die ge-brochene, vielleicht aus dem Vorurtheile, daßdiese ganze Schrift in diesen Ländern einheimischsep, und sich daher besser für die Volkssprachenschicke; und so werden denn noch jetzt alle Dänische,und die meisten Schwedischen und Deutschen Bü-cher mit dieser Schrift gedruckt. Wahr ist es,daß geschickte Schriftkünstler ihr in Deutschlandnach und nach viel von ihrer ehemaligen barbari-schen Gestalt genommen, und ihr ein so gutes Ver»hältniß, als sie vielleicht nur fähig ist, gegebenhaben. Indessen ist doch schon die ganze eckigeGestalt ein Ueberbleibsel des schlechten Geschmackesder Mittlern Zeiten, und folglich eine Beleidigungdes Auges, dre durch das beste Verhältniß zwarvermindert, aber nicht gehoben wird.