2S l. Abschnitt. Allgemeine Grundgesetze.
mittelbar von den Griechen sollten bekommen ha-ben, mit welchen sie um diese Zeit viel zu wenigVerkehr, und noch weniger litterarische Bekannt-schaft hatten.
Ob sie mit neuen Buchstaben vermehret werdenkönnen.
§. 2. Das mangelhafte Verhältnis dieser Rö-mischen Schnftzeichen gegen die Deutschen Lauteverursachte allerdings manche Unbequemlichkeiten,worunter besonders diese die merklichste ist, daßmanche einfache Laute', wie der Hauch-und Zisch-laut mit den zusammen gesetzten Zeichen cd und schausgedruckt werden müssen. Man hat daher mehr-mahls nicht nur Vorschläge gethan, sondern selbstVersuche gemacht, dafür einfache Zeichen, z. B°das Griechisches, Hebräische w, oder andere will-kürliche Zeichen aufzunehmen; allein sie sind ebenso fruchtlos und einzeln geblieben, als Ehtlperiksoben erwähnter Versuch. Ich glaube auch nicht,daß es jemahls möglich seyn wird, in einer schongebildeten Sprache, dessen Volk nur zu einigenhöhern Graden des guten Geschmackes gelanget ist,dergleichen Vorschläge durchzusetzen. Die einmahlgangbaren Schriftzeichen sind immer mit der Na-tion selbst durch alle Grade der Lultur und desGeschmackes gegangen, und haben dadurch eingewisses Verhältnis unter und gegen einander be-kommen, welches das Auge einmahl schön findet,«eil es daran gewöhnt ist. In dieses Verhällnißpaßt nun kein fremder Buchstab, und am wenig-sten ein solcher, dessen Bau so abweichend ist, als