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Die Reichstagssession von 1886—87.
geforderten Erhöhung der Präsenzzisfer, jedoch nur für drei Jahrebis zum 31. März 1890 — in namentlicher Abstimmung mit 186gegen 154 Stimmen (28 enthielten sich) angenommen. Desgleichennoch einmal insbesondere die hierdurch bedingte Fassung des 8 1der Vorlage mit 183 gegen 154 Stimmen, wobei sich 31 Abgeordnetedes Votums enthielten. Nachdem der Präsident v. Wedell-Pies-dorf das Resultat der Abstimmung verkündet, erhob sich FürstBismarck und sagte:
Ich habe dem Reichstag eine kaiserliche Botschaftmitzuteilen. (Der Reichstag erhebt sich.) Sie lautet,wie folgt:
Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden, deutscher Kaiser,und König von Preußen, verordnen auf Grund des nachArt. 24 der Reichsverfassung vom Bundesrat unterUnserer Zustimmung gefaßten Beschlusses im Namendes Reichs, was folgt:
Der Reichstag wird hierdurch aufgelöst. (Bravo!auf der Linken.)
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenen Unterschriftund beigedrucktem kaiserlichen Jnsiegel.
Gegeben Berlin, den 14. Januar 1887.
gez. Wilhelm,gegengez. von Bismarck.
Auf Grund dieser kaiserlichen Verordnung erkläreich im Namen der verbündeten Negierungen auf BefehlSr. Mas. des Kaisers die Sitzungen des Reichstags fürgeschlossen.
Mit dreimaligem Hoch auf den Kaiser trennte sich die Versamm-lung. Fürst Bismarck ward von dem Jubel der auf den Straßenharrenden Menge nach Hause geleitet.