Die Militärvorlage.
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fünften Sitzung am 3. Dezember 1886 eintrat. Ihr zufolge solltedie Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres vom 1. April 1887bis zum 31. März 1894 auf 468409 Mann festgestellt, mithin um41135 Mann erhöht werden; und zwar ward der Infanterie eineVermehrung um 31 Bataillone, der Feldartillerie eine solche um24 Batterien zugemessen. Die Kosten der Umwandlung wurdenauf 23 Millionen Mark an fortdauernden, an einmaligen Ausgabenauf 24 Millionen angeschlagen. Die Motive der Vorlage wiesenauf den bedrohlichen Vorsprung der französischen und russischenHeerverstärkungen hin und betonten zugleich die im Verhältnis zubeiden Nachbarmüchten bescheidene Höhe des deutschen Kriegsbud-gets. Schon in der ersten Lesung, am 3. und 4. Dezember 1886,offenbarte sich die Gesinnung der vereinigten Opposition, welchedurch Windthorst, Richter, den Sozialdemokraten Grillen-berger, Herrn Payer von der süddeutschen Volkspartei und einenWelfen vertreten ward. Den militärisch-politischen Erörterungendes preußischen Kriegsministers Bronsart v. Schellendorf,die durch das Gewicht einer Rede des Grafen v. Moltke unter-stützt wurden, stellten sich Unglaube, Besserwissen, parlamentarischeDoktrin und Machtgefühl der Majorität in mehr oder minder grellenFarben gegenüber. Die Vorlage ward sodann an eine besondreKommission von 28 Mitgliedern verwiesen, deren vornehmste Pflichtdie schleunige Erledigung ihres Geschäfts gewesen wäre. Allein imGegenteil' während sich zur nämlichen Zeit der Militärausschußder französischen Kammer im Einvernehmen mit dem KriegsministerBoulanger bestrebte, die rasche Durchführung der auf eine neueVerstärkung der Armee berechneten Reorganisation in jeder Weisezu erleichtern, ergab sich die deutsche Kommission geflissentlich derLust an Weiterung und Zögerung; anstatt eine zweite Plenar-beratung des dringlichen Gesetzes vor den Weihnachtsferien zu er-möglichen, beraumte sie diese Ferien nur um so früher und längeran. Die Anträge, welche von den herrschenden Fraktionen gestelltwurden, liefen auf eine Herabminderung der geforderten Anzahlvon Bataillonen und Mannschaften, vor allem aber darauf hinaus,daß die Geltungsfrist der Bewilligung von sieben auf drei, oder-gar zum Teil auf ein Jahr ermäßigt werde. Indem man auf dieseWeise das in den Jahren 1874 und 1880 für die Festsetzung desArmeebestandes durch Vereinbarung begründete Septennat zu be-