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Die Landtagssession von 1886.
zu gebieten. Aber von der Absicht, die polnische Bevöl-kerung auszurotten, ist dabei nicht die Rede, nur vonder, die Deutschen zu erhalten. (Bravo!)
Mit großer Majorität nahm darauf das Herrenhaus den An-siedlungsgesetzentwurf an und erteilte ebenso den übrigen „Polen-vorlagen" seine Zustimmung.
4. Der Kirchenfriede vertraue»-;fache; Diplomatieund Kindlichkeit.
4. Mai 1886.
Die am 13. April 1886 erfolgte Annahme der vom Bischofvon Fulda amendierten kirchenpolitischen Novelle durch dasHerrenhaus*) erfüllte Papst Leo XIII. mit großer Freude. Eineneue Note des Kardinalstaatssekretärs Jacobini vom 25. April er-öffnete der preußischen Regierung, daß der heilige Vater zum Unter-pfands seiner friedfertigen Gesinnung schon jetzt aus eigener Be-wegung die Erfüllung der Anzeigspflicht für die gegenwärtigvakanten Pfarreien beschlossen habe; die preußischen Bischöfe wurdensofort dementsprechend angewiesen. Auf dieser Basis begann am4. Mai in der 65. Sitzung das Abgeordnetenhaus die ersteBeratung der aus dem Herrenhause herübergebrachten Vorlage.Abgeordneter Gneist setzte in längerer Rede die schweren Be-denken der Nationalliberalen auseinander und trug in ihrem Namenauf Kommissionsberatung an. Windthorst, v. Jazdzewski undv. Rauchhaupt versprachen im Namen des Zentrums, der Polen— hier mit einer gewissen Einschränkung — und der Deutsch-konservativen die einfache Genehmigung. Dagegen gab der National-liberale v. Cunp wiederum dem „Mißtrauen gegen die Kurie"lebendigen Ausdruck. In der neuesten Jacobinischen Note, die stattder ständigen nur die einmalige Hebung der Anzeigepflicht biete,erblickte er einen Rückschritt. Er erkannte als den rechten Weg zumFrieden nur den der einseitigen staatlichen Gesetzgebung an, ohne
*) Vgl. oben S. 246.