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8 (1889) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche 1875 - 1877
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Die Einrichtung von Reichsministerien. 201

aber doch, wie ich glaube, mit meiner Ansicht über dieMöglichkeit, Reichsministerien einzurichten, nicht gewechselt;ich glaube, ich habe von Hause aus zugegeben, daß wirsolche Einrichtungen brauchen. Man streitet ja vielleichtmehr um die Bedeutung des Wortes; es fragt sich nur,mit welchen Attributionen sollen die Reichsminister aus-gestattet sein — mit kurzen Worten gesagt, wollen Siebei der einheitlichen Verantwortlichkeit eines Premier-ministers stehen bleiben, oder wollen Sie neben ihn dreibis vier andre Minister stellen, die der Herr Vorrednerfür die zunächst liegende Thätigkeit des Krieges und derFinanzen andeutete — wollen Sie also drei bis viergleichberechtigte Minister nebeneinander stellen, wie es impreußischen Ministerium der Fall ist, wo der Minister-präsident nur das geschäftsleitende Mitglied unter gleich-berechtigten Mitgliedern ist? Ueber diese Frage — wirdmir der Herr Vorredner zugeben — habe ich in meinerMeinung niemals gewechselt.

Ich habe stets an der einheitlichen Verantwortlichkeiteines Premierministers festgehalten und ich glaube auch,daß diejenigen, welche diese Verantwortlichkeit in Anspruchnehmen können, also in erster Linie der Reichstag, inzweiter Linie das ganze Volk, dabei besser wegkommen.Ich halte eine Verantwortlichkeit, die auf Ministern ruht,welche sich gegenseitig mit Majorität und Minorität über-stimmen, doch eigentlich für keine irgendwie faßliche.Wer trägt denn die Verantwortlichkeit für die Beschlüssedes Reichstags und jeder andern parlamentarischen Ver-sammlung? Können Sie den einzelnen dafür in Anspruchnehmen? Können Sie ihm die Verantwortlichkeit dafüraufbürden, wenn Sie finden, daß die Beschlüsse des Reichs-tags dem, was sich verantworten läßt, nicht entsprechen?