172 Die Herbstsession des Reichstages von 1876.
halte mich als Reichskanzler — als preußischer Minister-präsident ist es ja etwas andres; da bin ich aber nichtgerade Ressortminister für diese Sachen und habe auchnicht zu befehlen, sondern nur zu bitten — aber in meinerEigenschaft als Reichskanzler muß mir nach meiner Ueber-zeugung von der Bedeutung unsrer Verfassung doch dieInitiative einigermaßen entgegengebracht werden. Ichhalte mich berechtigt und gehe mit bereitwilligem Gehorsam(Heiterkeit) darauf ein, wenn der Reichstag mir alsReichskanzler eine Aufforderung zugehen läßt, mag siefreundlich gehalten sein oder nicht: den Reichskanzleraufzufordern, ein Gesetz auszuarbeiten; dann nehme ichan, daß — und ich erbitte auch natürlich den Befehl desKaisers, wenn ich nicht annehmen kann, daß ich von Hauseaus die Ermächtigung dazu habe, diesem Ansinnen desReichstags Nachkommen zu dürfen — ich sage, dann habeich von einem der gesetzgebenden Körper die Aufforderung,als Exekutivbeamter ihm bei seinen gesetzgeberischen Auf-gaben behilflich zu sein. Noch mehr betrachte ich es alsmeine Pflicht, wenn der Bundesrat beschließt, den Reichs-kanzler aufzufordern; auch dann aber bedarf ich immernoch der Ermächtigung des Kaisers, dessen eigentlicherExekutivbeamter ich bin. — Ich bin zu dieser Auseinander-setzung, mag sie Ihnen spitzfindig erscheinen oder nicht— ich halte sie staatsrechtlich zutreffend — genötigt durchdie Neigung, die dem Herrn Vorredner natürlich ist, aberauch bei Leuten, die mehr persönliches Wohlwollen fürmich haben, ziemlich allgemein ist, für alles Uebel, wasin der Welt ist, mich als Kanzler verantwortlich zumachen und von mir zu erwarten, daß ich irgend einenBeruf oder eine Verpflichtung hätte, dem abzuhelfen. Fürdiese Sachen halte ich in erster Linie verantwortlich die