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Die Landtagssession von 1876.
wurde, daß sie sich alle das Heimfallsrecht für sämt-liche Eisenbahnen stipuliert, und namentlich das fran-zösische System, wo nach 90 Jahren nach der Konzessionalle Bahnen dem Staate anheimfallen, angenommen haben.Aber nicht nur auf das französische Reich, sondern, wieich glaube, auch auf Oesterreich und Italien erstreckt sichdieser Zustand, den der Herr Vorredner befürchtet, alsetwas gesetzlich Erstrebtes, als etwas, was die Staats-mittel sofort zu erreichen nicht erlaubten, was die ge-dachten Länder sich aber durch die Gesetzgebung habensichern wollen. Das einzige Land, welches in dieser Be-ziehung unter allen andern europäischen großen Ländernkeine Vorkehr getroffen hat, ist bekanntlich England, unddort sind mir von sehr einflußreichen und bedeutendenStaatsmännern mannigfache Sorgen und ein lebhaftesBedauern über diese Situation wiederholt ausgesprochenworden. Angesehene englische Staatsmänner haben mirgesagt: „Bei uns besteht leider die Befürchtung, daß esschon zu spät sei, den Uebergang der Privatbahnen indie Hände des Staats zu bewirken; von der Notwendig-keit und Nützlichkeit, daß es geschehe, sind wir alle über-zeugt. Wir glauben deshalb, daß es zu spät ist, weildie Macht der Eisenbahndirektionen in den Wahlen undin dem Parlamente schon zu stark geworden ist, als daßdie Regierung ohne ein verfassungswidriges Verfahrensie brechen könnte." Die Interessen daran werden aberfiir so wichtig gehalten, daß mir gesagt ist, als vorwenig Jahren die nur noch wenigen, aber sehr mächtigenEisenbahngesellschaften, zu welchen die ursprüngliche Masseder englischen Unternehmungen sich konsolidiert hat, da-mit umgingen, sich in eine einzige zu verschmelzen,um einen einzigen Direktor an ihrer Spitze zu haben —