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Die Landtagssession von 1876.
alle übrigen Gesetzesvorlagen, die sie allein angingen,gehört zu werden, und die Kontinuität dieses Rechteswenigstens mit in den preußischen Staat bei Gelegenheitdes Accessionsvertrages mit herüberzunehmen, ist.einWunsch, ans dessen Berücksichtigung die lauenburgischenStände eben Wert gelegt haben. Sie können ja nachher,wenn das Land erst beigetreten ist, wenn es sich nichtmehr um ein Abkommen mit dem Lande handelt, alleseinführen, wie hier schon vorher erwähnt und zugestan-den wurde, was die Faktoren der Gesetzgebung in Ueber-einstimmung beschließen.
Paragraph 8 wurde mit dem Anträge Virchow angenommen.
3. Der Altenteil -es Fürsten Msnmrck.
6. April 1876.
Die Vorlage wegen der Einverleibung Lauenburgs in denpreußischen Staat gelangte in der 38. Sitzung des Abgeordneten-hauses am 8. April zur dritten Beratung. Zunächst erklärte derAbgeordnete Virchow im Namen der Fortschrittspartei, daß erauf dem früher zu der Vorlage eingenommenen Standpunkte be-harre, es im Augenblick bei der Geschäftslage des Hauses aber fürangemessener erachte, auf weitere Diskussion und Amendements-stellung zu verzichten. Ebenso erklärte Abgeordneter Hammacher,auch die nationalliberale Partei hätte nicht das Bedürfnis, bei derdritten Lesung noch Anträge zu stellen. Dagegen müsse er nacheingezogenen Erkundigungen einen kurzen Bericht erstatten über dievon Herrn Virchow in der vorgestrigen Sitzung citierte Lauen-burger Volksversammlung. Dieselbe bestand aus einigen Hundertvon einem Herrn von dem Sandt zusammenberufenen Personen,welche in einer stark sozialistisch gefärbten Resolution Protest gegendie Einverleibung einlegte; die Gesamtbevölkerung Lauenburgs aberhabe ihren unzweideutigen Unwillen über diese Vorgänge zu erken-nen gegeben. Vielfach auf die früheren Reden des Abgeordneten