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8 (1889) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche 1875 - 1877
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Die provinzielle Zugehörigkeit Lauenburgs. 85

Einwohnerschaft des Landes in ihrer Majorität, . . . .ganz abgesehen von der Ritterschaft, ich glaube, daß dieseviel eher darüber beruhigt sein würde .... aber daspotenteste Element ist eine sehr starke und wohlhäbigeBauernschaft, und dieses dort vorherrschende Elementglaube ich, würde es dankbar anerkennen, wenn Sie demSelbstgefühl, daß dieses kleine Land früher ein selbst-ständiges und nicht unwichtiges Herzogtum gewesen ist,in der Benennung Rechnung tragen es kostet Ihnenja gar nichts. (Heiterkeit.)

Die Bezeichnung: Kreis Herzogtum Lauenburg wurde an-genommen.

2. Äie provinftelie Zugehörigkeit Lauenburgs.

3. April 1876.

Nach Paragraph 7 des Einverleibungsgesetzes sollte der KreisHerzogtum Lauenburg zur Provinz Schleswig-Holstein gehören,derselben jedoch in kommunalen Angelegenheiten nicht beigeordnetwerden; die lauenburgischen Stände hatten diesem Wunsche ausvermögensrechtlichem Interesse Ausdruck verliehen. Der betreffendePassus der Regierungsvorlage lautete:An dem provinzialständi-schen Verbände von Schleswig-Holstein nimmt das Herzogtum nichtteil." Die Abgeordneten Virchow und Lutteroth beantragtendie Aufnahme auch in den provinzialständischsn Verband. Der letz-tere führte aus, man dürfe sich an die alte Abneigung der Sachsengegen die Holsten nicht kehren, Schleswig-Holstein würde sich andem Kreisvermögen Lauenburgs nicht vergreifen dem wider-sprächen schon die zehn Gebote und endlich sei es für den Fallder Einführung der Kreis- und Provinzialordnung eine absoluteUnmöglichkeit, daß das Herzogtum auf die Dauer für sich alleinbleibe. Fürst Bismarck bat um Annahme des Negierungsent-wurfs :

Der Herr Vorredner hat das Hohe Haus ersucht,der Regierungsvorlage nicht beizutreteu. Diese Aus-