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8 (1889) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche 1875 - 1877
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Zur Revision des Strafgesetzbuches.

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wirklich und von kompetentester Seite interpelliert, dar-auf mit schweigendem Achselzucken antworten würde, viel-leicht mit Hinweisung auf die Unberechenbarkeit der Ent-schließungen des Kanzlers (Heiterkeit), dann ist vielleichtder Landesverrat in dem Achselzucken noch nicht zu finden,sondern ein Ungehorsam gegen die Ausführung der In-struktion, daß der Betreffende überall sagen sollte: „ichhalte den Frieden für vollständig gesichert, und meineRegierung ist die letzte, die daran denken möchte, ihn zustören." Nehmen Sie an, daß jemand eine Instruktionbekommt, von der einigermaßen wichtige Verhältnisse ab-hüngen, daß er diese Instruktion einfach in der Taschebehält, eine Instruktion, die er, wenn sie von dem tele-graphischen Befehl: „in 24 Stunden auszuführen" be-gleitet ist, sofort und vollständig ausführen muß; . . . .unter allerhand Vorwänden bleibt sie aber unausgeführt,und die Wiederkehr des Vertrauens, die Wiederkehr derSicherung des Friedens bleibt in der Tasche, und dieGerüchte, daß der Friede nicht gesichert sei, das Miß-trauen steigen. Das sind Verhältnisse, wo ich auch nichtsandres Nachweisen kann als einen Ungehorsam, wogegenich aber unbedingt gesichert sein muß. — Ferner, wennjemand es unternimmt, seinen Vorgesetzten unwahre An-gaben zu machen, oder durch Mißbrauch seiner amtlichenStellung andre zu täuschen, so paßt das schon für denFall, den ich ansührte, daß jemand aus Gründen, dieich weiter nicht in Erwägung ziehe, den ihm zustehendenEinfluß in der Presse und im gesellschaftlichen Verkehrmit gewissen Personen dazu benutzt, da zu beunruhigen,wo er den Auftrag hatte zu beruhigen, darin liegt eineTäuschung, — also z. B. wenn jemand, der aufgefordertwird, auf Allerhöchsten Befehl über bestimmte Thatsachen